Nur wenn fällige Steuern nicht gezahlt werden, entstehen Säumniszuschläge. Demgegenüber braucht man nicht mit Säumniszuschlägen zu rechnen, wenn steuerliche Nebenleistungen nicht erfüllt werden. Werden etwa verspätet Zinsen oder Verspätungszuschläge gezahlt, löst dieses Versäumnis keine Säumniszuschläge aus. Auch gibt es keine Säumniszuschläge auf Säumniszuschläge.

 
Hinweis

Keine Bezahlung der Haftungsschuld

Beachten Sie, dass Säumniszuschläge auch entstehen, wenn Sie eine Haftungsschuld nicht bezahlen.

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