Restschuldbefreiung und Steuerstraftaten Eine Verbindlichkeit aus einem Steuerschuldverhältnis ist auch dann von der Restschuldbefreiung ausgenommen, wenn die Eintragung über die Verurteilung wegen einer Steuerstraftat, welche im Zusammenhang mit dem Steuerschuldverhältnis steht, im Bundeszentralregister getilgt worden oder zu tilgen ist. Säumniszuschläge und Zinsforderungen nehmen als steuerliche Neben-leistungen an der Privilegierung der Hauptforderung teil. AO-StB 2021, 9
ESt als Masseverbindlichkeit bei Zwangsversteigerung eines Grundstücks durch einen absonderungsberechtigten Grundpfandgläubiger Gibt der Insolvenzverwalter ein in die Insolvenzmasse fallendes Betriebsgrundstück nicht rechtzeitig frei und wird die Immobile nach Insolvenzeröffnung allein auf Betreiben eines absonderungsberechtigten Grundpfandgläubigers versteigert, so ist die auf den Veräußerungsgewinn entfallende Einkommensteuer eine "in anderer Weise" begründete Masseverbindlichkeit. AO-StB 2021, 17
Vorsteuervergütung im Insolvenzeröffnungsverfahren § 55 Abs. 4 InsO ist nur auf Masseverbindlichkeiten, nicht aber auch auf Vergütungsansprüche zugunsten der Masse anzuwenden. AO-StB 2021, 54
Zur Aufteilung der Einkommensteuerschuld des Insolvenzschuldners bei vom Insolvenzverwalter beantragter Zusammenveranlagung und zur Berücksichtigung des Altersentlastungsbetrages

Die auf den Insolvenzschuldner entfallende Gesamteinkommensteuerschuld ist auf die insolvenzrechtlichen Vermögensbereiche aufzuteilen. Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründete Steueransprüche sind, soweit diese als Masseverbindlichkeiten (§ 55 Abs. 1 InsO) zu qualifizieren sind, gegenüber dem Insolvenzverwalter festzusetzen. Sonstige, nach Insolvenzeröffnung begründete Steueransprüche sind insolvenzfrei und gegen den Insolvenzschuldner festzusetzen.

Die Ausübung des Veranlagungswahlrechts durch den Insolvenzverwalter stellt eine Handlung i.S.d. § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO dar, die zur Folge hat, dass auch die auf der Zusammenveranlagung beruhende Einkommensteuerschuld als Masseverbindlichkeit anzusehen ist.
AO-StB 2021, 152
Unterbrechung eines AdV-Verfahrens wegen Insolvenzeröffnung Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Antragstellers führt bei einem Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung grundsätzlich nicht zu einer Unterbrechung. Etwas anderes gilt dann, wenn die durch die angefochtenen Bescheide festgesetzten Steuern schon vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vollständig getilgt wurden und es somit um eine Aufhebung der Vollziehung mit der Folge entsprechender Erstattungsansprüche geht. AO-StB 2021, 354

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