Fachbeiträge & Kommentare zu Säumniszuschlag

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 3.2.1 Entstehung des Anspruchs (§ 220 Abs. 2 S. 1 Halbs. 1 AO)

Rz. 13 Grundsätzlich wird nach § 220 Abs. 2 S. 1 Halbs. 1 AO ein Anspruch bei Fehlen einer gesetzlichen Regelung zur Fälligkeit bereits mit seiner Entstehung fällig. Die Fälligkeit mit Entstehung ist eine von § 271 Abs. 1 BGB abgeleitete Auffangregelung.[1] Eine Fälligkeit vor Entstehung ist nicht denkbar, sodass die sofortige Fälligkeit mit der Entstehung die früheste Lösun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 3.6.2 Rechtswirkungen

Rz. 41 Die Entscheidung des Abrechnungsbescheids bindet die Finanzbehörde und den Adressaten. Sie ist also eine für die Beteiligten verbindliche Klärung der im Einzelfall bestehenden Meinungsverschiedenheit über die Verwirklichung der Ansprüche i. S. d. § 218 Abs. 1 AO bzw. über einen Erstattungsanspruch. Das bedeutet u. a., dass das FA mit seiner Vollstreckung über den im A...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.5 Die Zahlungsfähigkeit

Rz. 60 Eine wichtige Frage im Zusammenhang mit § 26a Abs. 1 UStG ist – genauso wie bei der Vorgängerregelung im § 26b UStG –, ob die Vorschrift auch Anwendung findet, wenn der Unternehmer finanziell nicht in der Lage ist, die angemeldete und geschuldete USt zu bezahlen. Fehlt dem handelnden Steuerpflichtigen dann der Vorsatz oder fehlt es sogar am Vorliegen des objektiven Ta...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Verfassungsmäßigkeit der Säumniszuschläge ab dem durch den russischen Überfall auf die Ukraine im Februar 2022 ausgelösten Anstieg der Marktzinsen

Leitsatz 1. Aufgrund des deutlichen und nachhaltigen Anstiegs der Marktzinsen, der seit dem russischen Überfall auf die Ukraine im Februar 2022 zu verzeichnen ist, bestehen jedenfalls seit März 2022 keine ernstlichen Zweifel mehr an der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelung über die Höhe der Säumniszuschläge. 2. Wenn das Finanzamt (FA) zwar Aussetzung der Vollziehung (AdV) gewährt, deren Wirkung aber von der Erbringung einer Sicherheitsleistung abhängig macht, bewirkt die spätere Leistun...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Basiswissen Umsatzsteuer / 15.1 Besteuerungszeitraum

Besteuerungszeitraum ist grundsätzlich das Kalenderjahr.[1] Hat der Unternehmer seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit nur in einem Teil des Kalenderjahrs ausgeübt, tritt dieser Teil an die Stelle des Kalenderjahrs.[2] Für den Besteuerungszeitraum hat der Unternehmer eine Umsatzsteuererklärung elektronisch zu übermitteln.[3] Darin hat der Unternehmer die zu entrichtende...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Basiswissen Umsatzsteuer / 15.2 Voranmeldungsverfahren

Der Unternehmer muss bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums eine Umsatzsteuer-Voranmeldung elektronisch übermitteln, in der er die Steuer für den Voranmeldungszeitraum selbst zu berechnen hat.[1] Die berechnete Vorauszahlung ist gleichzeitig fällig. Der Voranmeldungszeitraum kann kalendervierteljährlich oder monatlich sein. Die Übermittlung an das Finanzamt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Säumniszuschläge

Zusammenfassung Begriff Säumniszuschläge dienen als Druckmittel zur Durchsetzung fälliger Steueransprüche. Sie haben auch Zinscharakter. Sie entstehen bei Nichtzahlung zum Fälligkeitstermin. Als steuerliche Nebenleistungen gehören sie zu den Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis. Säumniszuschläge sind zu unterscheiden von Verspätungszuschlägen, die bei nicht rechtzeitiger ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Säumniszuschläge / 2 Säumniszuschläge bei Gesamtschuld

In den Fällen der Gesamtschuld, z. B. Einkommensteuer der Ehegatten bei Zusammenveranlagung, können Säumniszuschläge gegenüber jedem der Gesamtschuldner entstehen (§ 240 Abs. 4 Satz 1 AO). Zu beachten ist dabei, dass die Gesamtschuld zu unterschiedlichen Zeiten festgesetzt und fällig werden kann. Ist eine Gesamtschuld gegenüber einem Schuldner überhaupt nicht festgesetzt, kan...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Säumniszuschläge / 1.3 Höhe des Säumniszuschlags

Der Säumniszuschlag beträgt für jeden angefangenen Monat der Säumnis 1 % des rückständigen Steuerbetrags, der auf den nächsten durch 50 EUR teilbaren Betrag abgerundet wird. Ein Säumniszuschlag für jeden angefan­genen Monat ist auch bei nur geringfügiger Säumnis verwirkt, d. h. der ­Zuschlag ist nicht taggenau zu berechnen.[1] Die Säumnis beginnt mit Ablauf des Fälligkeitsta...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Säumniszuschläge / 7 Erhebung der Säumniszuschläge

Entstandene Säumniszuschläge werden nicht durch einen besonderen Bescheid festgesetzt, sondern ohne Festsetzung erhoben (§ 218 Abs. 1 AO). Sie werden mit ihrer Entstehung fällig (§ 220 Abs. 2 Satz 1 AO). Es bedarf nicht einmal eines besonderen Leistungsgebots, wenn die Säumniszuschläge zusammen mit der Steuer beigetrieben werden (§ 254 Abs. 2 Satz 1 AO). Nur wenn die Vollstr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Säumniszuschläge / 1.5 Mehrere Säumniszuschläge

Bei der Berechnung der Säumniszuschläge ist zu beachten, dass jede Steuerschuld und jede Fälligkeit jeweils für sich zu behandeln ist. Praxis-Beispiel Säumniszuschläge bei Vorauszahlungen Am 10.3., 10.6. und 10.9. fällige Einkommensteuer-Vorauszahlungen werden nicht entrichtet. Säumniszuschläge entstehen jeweils getrennt bei den einzelnen 3 selbstständigen Vorauszahlungsschuld...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Säumniszuschläge / 9 Rechtsbehelfe

Der Rechtsschutz gegen die Erhebung von Säumniszuschlägen ist deswegen schwierig gestaltet, weil der Säumniszuschlag nicht in einem besonderen Bescheid festgesetzt wird, gegen den der Steuerpflichtige Einspruch einlegen könnte. Macht die Finanzbehörde Säumniszuschläge in einem Kontoauszug, einer Mahnung oder sonst durch eine besondere Aufforderung geltend und meint der Steue...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Säumniszuschläge / 3 Nachträgliche Aufhebung oder Änderung der Steuerfestsetzung

Nachträgliche Aufhebungen oder Änderungen der Festsetzung einer Steuer- oder Haftungsschuld lassen die bis dahin verwirkten Säumniszuschläge unberührt (§ 240 Abs. 1 Satz 4 AO). Aufgrund welcher Vorschrift die Festsetzung aufgehoben oder geändert wird, z. B. aufgrund Einspruch, Klage oder einer Änderungsvorschrift, ist unerheblich. Praxis-Beispiel Säumniszuschläge bei Bescheid...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Säumniszuschläge / 1.4 Schonfrist

Ein Säumniszuschlag wird bei einer Säumnis bis zu 3 Tagen nicht erhoben (§ 240 Abs. 3 AO). Dies gilt allerdings nicht für Bar- und Scheckzahlungen. Bedeutung hat die Schonfrist vor allem bei Banküberweisungen. Fällt der 3. Tag auf einen Samstag, Feiertag oder Sonntag, endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktags. Praxis-Beispiel Schonfristberechnung (I) Eine Überweisung wi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Säumniszuschläge / 1.1 Nichtzahlung von Steuern

Säumniszuschläge können nur bei Nichtzahlung von Steuern und bei zurückzuzahlenden Steuervergütungen entstehen (§ 240 AO). Zu den Steuern gehören auch Zölle und Abschöpfungen (§ 3 Abs. 1 Satz 2 AO). Die Vorschriften der AO über Säumniszuschläge gelten auch für Realsteuern (Gewerbesteuer, Grundsteuer, § 3 Abs. 2 AO, § 1 Abs. 2 AO). Um eine Steuer handelt es sich auch, wenn z....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Säumniszuschläge / 4 Stundung

Bei der Stundung sind folgende Fälle zu unterscheiden[1]: Die Stundung wird vor Fälligkeit beantragt, aber erst nach Fälligkeit bewilligt: Die Finanzbehörden stunden hier rückwirkend ab Fälligkeitstag. Die Schonfrist von 3 Tagen läuft vom neuen Fälligkeitstag (Ende der Stundungsfrist) an. Die Stundung wird vor Fälligkeit beantragt und nach Fälligkeit abgelehnt: Hier gewähren d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Säumniszuschläge / 1.2 Nichtzahlung bei Fälligkeit

Säumniszuschläge entstehen, wenn eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstags entrichtet wird. Ihre Besonderheit liegt darin, dass sie nicht – wie alle anderen Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis – durch einen besonderen Bescheid festgesetzt, sondern sogleich durch Zahlungsaufforderung erhoben werden (§ 218 Abs. 1 Satz 1 AO, s. Tz. 8). Ein Verschulden des Steuerp...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Säumniszuschläge / 1.7 Schuldner

Schuldner der Säumniszuschläge ist i. d. R. der säumige Steuerschuldner. Auch bei einer gesetzlichen Vertretung, z. B. Geschäftsführer einer GmbH, ist Schuldner des Säumniszuschlags der vertretene Steuerpflichtige. Führt der Arbeitgeber die angemeldete oder festgesetzte Lohnsteuer nicht rechtzeitig ab, ist er der Schuldner der Säumniszuschläge, da er mit der Abführung der Lo...mehr

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Säumniszuschläge / 1.6 Änderung der Anrechnungsverfügung

Ändert das Finanzamt die Anrechnungsverfügung des Einkommensteuerbescheids, kann sich dies auf verwirkte Säumniszuschläge auswirken[1]: Im Fall einer Nachforderung durch Korrektur der Anrechnungsverfügung können Säumniszuschläge erst ab der neuen Fälligkeit erhoben werden. Eine rückwirkende erhöhende Anpassung verwirkter Säumniszuschläge kommt nicht in Betracht. Bei nachträgli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Säumniszuschläge / 6 Herabsetzung von ­Vorauszahlungen

Auch bei Anträgen auf Herabsetzung von Vorauszahlungen hängt die Erhebung von Säumniszuschlägen davon ab, ob der Antrag vor oder nach Fälligkeit der Vorauszahlung gestellt wurde. Der Antrag auf Herabsetzung wird vor Fälligkeit gestellt und nach Fälligkeit ergeht der Bescheid: Wird ihm entsprochen, werden Säumniszuschläge nicht erhoben. Wird er abgelehnt, wird eine neue Zahlun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Säumniszuschläge / 5 Aussetzung der ­Vollziehung

Bei Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung gelten ähnliche Grundsätze wie bei Anträgen auf Stundung[1]: Wird eine Aussetzung der Vollziehung vor Fälligkeit beantragt, aber erst nach Fälligkeit bewilligt, gewährt die Finanzverwaltung die Aussetzung der Vollziehung zur Aufhebung der verwirkten Säumniszuschläge i. Allg. mit Wirkung ab dem Fälligkeitstag. Wird ein Aussetzungsantr...mehr

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Säumniszuschläge / Zusammenfassung

Begriff Säumniszuschläge dienen als Druckmittel zur Durchsetzung fälliger Steueransprüche. Sie haben auch Zinscharakter. Sie entstehen bei Nichtzahlung zum Fälligkeitstermin. Als steuerliche Nebenleistungen gehören sie zu den Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis. Säumniszuschläge sind zu unterscheiden von Verspätungszuschlägen, die bei nicht rechtzeitiger Abgabe von Steu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Säumniszuschläge / 8 Billigkeitserlass

Die Erhebung entstandener Säumniszuschläge kann aus sachlichen oder persönlichen Gründen unbillig sein (§ 227 AO). Persönliche Billigkeitsgründe nimmt die Finanzverwaltung i. d. R. in folgenden Fällen an[1]: Bei plötzlicher Erkrankung des Steuerpflichtigen, wenn er selbst dadurch an der pünktlichen Zahlung gehindert war und es ihm seit seiner Erkrankung bis zum Ablauf der Zahl...mehr

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Säumniszuschläge / 1 Tatbestand der ­Entstehung

1.1 Nichtzahlung von Steuern Säumniszuschläge können nur bei Nichtzahlung von Steuern und bei zurückzuzahlenden Steuervergütungen entstehen (§ 240 AO). Zu den Steuern gehören auch Zölle und Abschöpfungen (§ 3 Abs. 1 Satz 2 AO). Die Vorschriften der AO über Säumniszuschläge gelten auch für Realsteuern (Gewerbesteuer, Grundsteuer, § 3 Abs. 2 AO, § 1 Abs. 2 AO). Um eine Steuer h...mehr

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Roscher, GrStG § 28 Fälligkeit / 2 Fälligkeit in Vierteljahresbeträgen (Abs. 1)

Rz. 10 In § 28 GrStG wird i. S. d. § 220 Abs. 2 S. 2 AO die Fälligkeit der nach § 27 GrStG festgesetzten Grundsteuer bestimmt. Ab dem jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt können die Gemeinden als Steuergläubiger die Leistung der Grundsteuer vom Steuerschuldner verlangen. In § 28 Abs. 1 GrStG wird der Grundsatz normiert, dass der Jahresbetrag der Grundsteuer jeweils in Vierteljahre...mehr

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Roscher, GrStG § 30 Abrechn... / 3 Abrechnung bei zu hohen Vorauszahlungen (Abs. 2)

Rz. 12 Ist die Summe der Vorauszahlungen, die bis zur Bekanntgabe des neuen Steuerbescheids gem. § 29 GrStG entrichtet worden sind, hingegen größer als die Steuer, die sich nach dem bekanntgegebenen Steuerbescheid für die vorangegangenen Fälligkeitstage i. S. d. § 28 GrStG ergibt, so wird der Unterschiedsbetrag gem. § 30 Abs. 2 GrStG nach Bekanntgabe des Steuerbescheids durc...mehr

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Roscher, GrStG § 28 Fälligkeit / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Fälligkeit von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis richtet sich gem. § 220 Abs. 1 AO nach den Vorschriften der Steuergesetze. Die Fälligkeit der Grundsteuer setzt stets die Festsetzung der Grundsteuer bzw. des nach § 9 Abs. 2 GrStG abstrakt entstandenen Grundsteueranspruchs durch Grundsteuerbescheid (§ 27 GrStG Rz. 10ff.) oder öffentliche Bekanntmachung (§ 27 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GRStG, GrStG § 29 ... / 2 Vorauszahlungen

Rz. 10 Nach § 29 GrStG hat der Steuerschuldner bis zur Bekanntgabe eines neuen Steuerbescheids zu den bisherigen Fälligkeitstagen Vorauszahlungen unter Zugrundelegung der zuletzt festgesetzten Jahressteuer zu entrichten. D.h. ist für das laufende Kj. – gleich aus welchen Gründen – noch keine Grundsteuer gem. § 27 GrStG festgesetzt, hat der Steuerpflichtige gem. § 29 GrStG zu ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 12 Dinglic... / 2 Dingliche Haftung

Rz. 10 Nach § 12 GrStG ruht die Grundsteuer auf dem Steuergegenstand als öffentliche Last. Der Rechtsbegriff der öffentlichen Last ist gesetzlich nicht definiert. Nach allgemeiner Ansicht wird er jedoch dahingehend verstanden, dass es sich um eine Abgabenverpflichtung handeln muss, die auf öffentlichem Recht beruht, durch wiederkehrende oder einmalige Geldleistung zu erfüllen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 11 Persönl... / 4 Haftungsinanspruchnahme

Rz. 16 Liegen die materiell-rechtlichen Voraussetzungen der haftungsbegründenden Vorschrift nach § 11 GrStG vor, kann die Gemeinde als Steuergläubiger gegenüber dem persönlich Haftenden die Haftungsschuld mit Haftungsbescheid nach § 191 AO festsetzen und ggf. durch Zahlungsaufforderung nach § 219 AO einfordern. Die Vorschriften zur Durchführung des Haftungsverfahrens in § 19...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 28 Fälligkeit / 1.3 Regelungszusammenhänge

Rz. 8 Nach § 38 AO entstehen die Steueransprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht. Die Grundsteuer entsteht nach § 9 Abs. 2 GrStG mit Beginn des Kj., für das die Steuer festzusetzen ist (Entstehung des Steueranspruchs). Zur Verwirklichung des nach § 9 Abs. 2 GrStG abstrakt entstandenen Steueranspru...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 27 Festset... / 4 Steuerfestsetzung durch öffentliche Bekanntmachung (Abs. 3)

Rz. 17 Für diejenigen Steuerschuldnern, die für das jeweilige Kj. die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, gestattet § 27 Abs. 3 S. 1 GrStG die Festsetzung der Grundsteuer durch öffentliche Bekanntmachung i. S. d. § 122 Abs. 4 S. 1 AO. Ein schriftlicher Grundsteuerbescheid ist in diesen Fällen entbehrlich. Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung trete...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
C. Kommentierung Managerhaf... / D. Haftung für Steuern

§ 34 Abs. 1 AO Die gesetzlichen Vertreter natürlicher und juristischer Personen und die Geschäftsführer von nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen und Vermögensmassen haben deren steuerliche Pflichten zu erfüllen. Sie haben insbesondere dafür zu sorgen, dass die Steuern aus den Mitteln entrichtet werden, die sie verwalten. § 69 AO Die in §§ 34 und 35 AO bezeichneten Personen...mehr

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B. AVB D&O / VI. Verzicht auf Ersatzansprüche

Rz. 44 A-8.3 AVB D&O sieht vor, dass dann, wenn eine versicherte Person auf einen Ersatzanspruch gegen einen Dritten oder auf ein zu dessen Sicherung dienendes Recht verzichtet, der Versicherer dem Versicherten gegenüber nur insoweit verpflichtet bleibt, als dieser Person nachweist, dass die Verfolgung des Anspruchs ergebnislos geblieben wäre. Dies kann indes nur insoweit ge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
C. Kommentierung Managerhaf... / V. Grundsatz der Gesamtverantwortung

Rz. 7 Bei mehrköpfigen Leitungsorgangen gilt auch hier der Grundsatz der Gesamtverantwortung. Grundsätzlich besteht für die Erfüllung der steuerlichen Pflichten eine Gesamtverantwortung aller Leitungsmitglieder (sog. Generalzuständigkeit). Durch eine Ressortaufteilung kann die Aufgabe jedoch einzelnen Organmitgliedern zugewiesen werden, die diese Aufgabe dann kraft ihrer Res...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Verwaltungsakt

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Verwaltungsakt (VA) ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist (§ 118 AO). Ein VA muss inhaltlich hinreichend bestimmt sein (§ 119 Abs 1 AO). Dazu muss er inhaltl...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Verzinsung von Nachforderungen und Erstattungen

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Steuernachforderungen und Steuererstattungen im Zusammenhang mit der Festsetzung der ESt, KöSt, USt und GewSt werden verzinst (§ 233a Abs 1 AO). Nicht verzinst werden Steuerabzugsbeträge, zB wenn ein gegenüber dem > Arbeitnehmer ergangener Bescheid über > Nachforderung von Lohnsteuer aufgehoben wird und gezahlte Beträge erstattet werden (BFH/...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Antrag

Rz. 20 [Autor/Stand] Die Stundung nach § 28 Abs. 1 ErbStG erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag kann und sollte zur Vermeidung von Säumniszuschlägen vor Fälligkeit der Steuer gestellt werden.[2] Der Antrag kann auch zusammen mit der Steuererklärung eingereicht werden. Auch wenn es sich nicht ausdrücklich aus dem Gesetz ergibt, sollte der Antrag schon aus Beweiszwecken schriftli...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2024 - Anlage GK / 4.10 Weitere außerbilanzielle Korrekturen

Zeile 76 In dieser Zeile sind die steuerpflichtigen Einkünfte zu mindern, wenn sich eine bilanzielle Gewinnerhöhung im Zusammenhang mit einer bereits versteuerten verdeckten Gewinnausschüttung ergibt. Dies ist der Fall, wenn eine Verpflichtung der Körperschaft gegenüber dem Gesellschafter in der Handels- und Steuerbilanz der Körperschaft passiviert, aber von der Finanzverwalt...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erlass von Säumniszuschlägen wegen sachlicher Unbilligkeit

Leitsatz Ob der Steuerpflichtige einen Anspruch auf den Erlass von Säumniszuschlägen hat, weil er alles Erforderliche getan hat, um die – tatsächlich nicht erwirkte – Aussetzung der Vollziehung (AdV) zu erreichen, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Das gilt auch für die Frage, ob er einen Antrag auf AdV beim Finanzgericht hätte stellen müssen. Normenkette § 240 Abs. 1 Sätze 1 und 4, § 227 AO Sachverhalt Ende 2018 erließ das FA gegen die Kläger einen geänderten ESt-Bescheid für 2012. Darau...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen

Leitsatz 1. Gegen die gesetzliche Höhe des Säumniszuschlags nach § 240 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung (AO) bestehen auch für Zeiträume nach dem 31.12.2018 keine verfassungsrechtlichen Bedenken (Anschluss an das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 23.08.2023 – X R 30/21, BFHE 282, 195, BStBl II 2024, 215). 2. Gegen § 240 Abs. 1 Satz 1 AO bestehen auch keine unionsrechtlichen Bedenken. 3. § 240 Abs. 1 Satz 1 AO steht auch im Einklang mit Art. 6 Abs. 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Gr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Körperschaftsteuererklärung... / 7 Praxisbeispiel zur Körperschaftsteuererklärung

Die o. g. Ausführungen zum Erstellen der Körperschaftsteuererklärung werden nachfolgend anhand eines Beispielfalls mit Eintrag in den jeweiligen Formularen aufgezeigt. Verkürzte Steuerbilanz der GmbH zum 31.12.2024:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalertragsteuer / 6.2 Entrichtungszeitpunkt

Den Zahlungszeitpunkt regelt § 44 Abs. 1 Satz 5 EStG. Grundsätzlich muss die innerhalb eines Kalendermonats einbehaltene Steuer bis zum 10. des folgenden Monats an das Finanzamt entrichtet werden. Eine Ausnahme gilt bei Kapitalerträgen i. S. d. § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, d. h. insbesondere bei Gewinnausschüttungen nicht börsennotierter Kapitalgesellschaften. Bei diesen ist...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jung, SGB VII § 150 Beitrag... / 2.3.1 Arbeitnehmerüberlassung (Satz 1, 1. Var.)

Rz. 24 Abs. 3 Satz 1, 1. Var. beinhaltet eine Erweiterung der Beitragshaftung bei Arbeitnehmerüberlassung. Die Bestimmung verweist dabei in HS 1 auf § 28e Abs. 2 und 4 SGB IV. In der gesetzlichen Unfallversicherung gelten danach für die Beitragshaftung bei der Arbeitnehmerüberlassung folgende Grundsätze: Bei einer rechtmäßigen Arbeitnehmerüberlassung ist der Arbeitgeber der V...mehr

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Jung, SGB VII § 150 Beitrag... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 43 Bigge, Inanspruchnahme von Haftungsschuldnern zur Zahlung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge nach dem SGB IV – Anmerkung zu: BSG 12. Senat, Urteil vom 28.06.2022, B 12 KR 5/20 R, jurisPR-SozR 3/2023 Anm. 4. Bigge/Merten, Beitrags- und Haftungsschuldner in der gesetzlichen Unfallversicherung im Lichte der aktuellen Rechtsprechung, BG 2006, 173. Bigge/Peters-Lange, Die...mehr

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Jung, SGB VII § 150 Beitrag... / 2.1.1 Adressaten der Beitragspflicht (Satz 1)

Rz. 11 Abs. 1 Satz 1 regelt die Beitragspflicht der Unternehmer, für deren Unternehmen Versicherte tätig sind oder zu denen Versicherte in einer besonderen, die Versicherung begründenden Beziehung stehen. Versicherte, die zu dem Unternehmer in einer besonderen Beziehung stehen, sind diejenigen Personen, die nicht oder nur zum Teil oder in untypischer Art und Weise im Interes...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.1.1 Regelung des Beitragsrechts

Rz. 4 Seit dem 1.1.2009 wird das Finanzierungsmodell der gesetzlichen Krankenkassen durch den Gesundheitsfonds (§ 271) geregelt. Das Bundesversicherungsamt verwaltet den Gesundheitsfonds und verteilt an die Krankenkassen Zuweisungen zur Deckung ihrer Ausgaben. Seit der Einrichtung des Gesundheitsfonds besteht für die Krankenkassen kein originäres Interesse mehr an der Beitra...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 186 Beginn ... / 2.13 Beginn der Mitgliedschaft der Versicherten nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 (Abs. 11)

Rz. 58 Der mit Wirkung zum 1.4.2007 angefügte Abs. 11 nimmt die ab diesem Zeitpunkt Versicherungspflichtigen ohne Absicherung im Krankheitsfall nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 (Auffang-Versicherungspflicht) in Bezug. Dieser Personenkreis der Unversicherten wird kraft Gesetzes in die Versicherungspflicht einbezogen, wenn die Tatbestandsvoraussetzungen des § 5 Abs. 1 Nr. 13 erfüllt sin...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 6.4 Steuerliche Nebenleistungen

Rz. 26 Nach § 155 Abs. 3 S. 2 AO kann mit dem Zusammenveranlagungsbescheid die Festsetzung steuerlicher Nebenleistungen und sonstiger Ansprüche gegen einen oder beide Ehegatten verbunden werden, soweit das Bestimmtheitsgebot des § 119 AO nicht verletzt wird.[1] Steuerliche Nebenleistungen sind nach § 3 Abs. 4 AO z. B. Verspätungszuschläge (§ 152 AO), Zinsen (§§ 233ff. AO), S...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 7.1 Gesamtschuld

Rz. 33 Nach § 26b EStG i. V. m. § 44 Abs. 1 S. 1 AO haften zusammen zur ESt veranlagte Ehegatten als Gesamtschuldner. Dies bedeutet, dass jeder der Ehegatten die gesamte Steuer schuldet, das FA sie jedoch nur einmal zu fordern berechtigt ist (§ 44 Abs. 1 S. 2 AO; § 241 S. 1 BGB). Die Gesamtschuldnerschaft gilt auch für Vorauszahlungen nach § 37 EStG auf die ESt des laufenden...mehr