Fachbeiträge & Kommentare zu Säumniszuschlag

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dann können Säumniszuschläg... / Entscheidung

Der BFH hob die Entscheidung der Vorinstanz auf und verwies den Fall zur erneuten Verhandlung zurück. Laut Gesetz können Finanzbehörden Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, wie z B. Säumniszuschläge, erlassen, wenn deren Einziehung unbillig wäre. Eine sachliche Unbilligkeit liegt vor, wenn die Einziehung zwar gesetzeskonform ist, aber den Wertungen des Gesetzgebers im ko...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2 Säumniszuschläge und AdV-Zinsen

Tz. 19 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Zahlt der Steuerpflichtige ohne Gewährung von AdV die im Steuerbescheid festgesetzten Steuern nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages, entstehen kraft Gesetzes Säumniszuschläge, s. § 240 Abs. 1 AO (Anhang 1b). Die Säumniszuschläge betragen 1 % des abgerundeten rückständigen Steuerbetrages. Bei einer Säumnis von bis zu drei Tagen wird kein ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Aufhebung der Vollziehung

Tz. 29 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Die Aufhebung der Vollziehung richtet sich nicht wie die Aussetzung der Vollziehung auf die Verhinderung einer künftigen Vollstreckung aus einem Steuerbescheid. Die Aufhebung der Vollziehung ist vielmehr auf die Rückgängigmachung einer bereits durchgeführten Vollstreckung oder Vollziehung des Bescheids gerichtet. Geregelt ist die Aufhebung d...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3 Ende der Aussetzung der Vollziehung

Tz. 21 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Die AdV soll grundsätzlich nur für einen Verfahrensabschnitt, somit nur für die Dauer des Einspruchs- oder nur für die Dauer des finanzgerichtlichen Verfahrens angeordnet werden, s. Birkenfeld, in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO, § 361 Rdnr. 672. Entsprechend soll das Finanzamt das Ende der AdV auf einen Monat nach Bekanntgabe der Rechtsbehelf...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Rz. 180 [Autor/Zitation] Hierunter fallen derzeit: Steuern vom Einkommen: Körperschaftsteuer (KSt), Steuern vom Ertrag: Gewerbeertragsteuer, ausländische Steuern, die materiell-inhaltlich Steuern vom Einkommen und vom Ertrag darstellen. Die von Dividendenerträgen und dergleichen einbehaltenen Kapitalertragsteuern sowie die sich nach § 36 Abs. 2 Nr. 3 EStG ergebenden Anrechnungsbe...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Steuerrückstellungen (B.2.)

Rz. 366 [Autor/Zitation] Die Steuerrückstellungen umfassen alle ungewissen Verbindlichkeiten aus Steuern. Dies gilt nicht nur für die Fälle, in denen die Gesellschaft selbst Steuerschuldnerin ist, sondern auch für sog. Haftungsschulden (§ 37 Abs. 1, §§ 69 ff. AO). Daher sind unter den Steuerrückstellungen auch ungewisse Lohnsteuerhaftungsschulden auszuweisen (Reiner in MünchK...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Aussetzung der Vollziehung gegen Sicherheitsleistung

Tz. 22 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Nach § 361 Abs. 2 Satz 5 AO (Anhang 1b) kann die AdV von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden. Hintergrund ist die Vermeidung von Steuerausfällen bei einem für den Steuerpflichtigen ungünstigen Verfahrensausgang, d. h. wenn er das Einspruchs- oder Klageverfahren verliert. Es reicht für die Anordnung einer Sicherheitsleistung aus...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.1 Der Festsetzungsverjährung unterliegende Ansprüche

Rz. 4 Das Gesetz unterscheidet zwischen der Verjährung der noch nicht festgesetzten Steuer[1] einerseits und der Verjährung des Zahlungsanspruchs[2] andererseits. Der Festsetzungsfrist nach §§ 169ff. AO unterliegen alle Besitz-, Verkehrs- und Realsteuern. Für die Realsteuern gelten die §§ 169ff. AO auch für das Zerlegungs- und Zuteilungsverfahren der §§ 185ff. AO, wobei für...mehr

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Verfahrensrecht und Säumnis... / 4. Reichweite des Erlassantrags im Zusammenhang mit Säumniszuschlägen

Da Steuerpflichtige nicht immer explizit einen Abrechnungsbescheid beantragen, wenn sie sich gegen Säumniszuschläge wehren wollen, sondern meist allein den Erlass der Säumniszuschläge anstreben, stellt sich abschließend die Frage, ob auch in einem solchen Fall ein Abrechnungsbescheid erlassen werden kann. Schließlich fehlt es an einem solchen ausdrücklichen Antrag nach § 218...mehr

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Verfahrensrecht und Säumnis... / 2. Säumniszuschläge

Mit Beschluss v. 13.9.2023 – X B 52/23 (AdV) (BFH v. 13.9.2023 – X B 52/23 (AdV), BStBl. II 2023, 1102 Rz. 12) hat der X. Senat des BFH dargelegt, dass er gegen die Höhe des Säumniszuschlags nach § 240 Abs. 1 S. 1 AO nicht nur für die Zeiträume vor dem 1.1.2019, sondern auch für die Zeiträume nach dem 31.12.2018 keine verfassungsrechtlichen Bedenken hat. Gleiches stellte er ...mehr

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Verfahrensrecht und Säumnis... / 1. Entstehen der Säumniszuschläge von Gesetzes wegen

Anders als bei Zinsen, die entsprechend den für die Steuern geltenden Vorschriften nach § 239 Abs. 1 S. 1 AO festgesetzt werden, entstehen die Säumniszuschläge gem. § 240 Abs. 1 S. 1 AO von Gesetzes wegen (BFH, Beschl. v. 8.12.1975 – GrS 1/75, BStBl. II 1976, 262, unter II.1). Als Druckmittel zur Durchsetzung fälliger Steuern sind sie keine Zinsen, sondern nur ein Mittel, de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verfassungsmäßigkeit der Säumniszuschläge auf dem Prüfstand

Zusammenfassung Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Beschluss die Verfassungsmäßigkeit der Säumniszuschläge erneut geprüft. Der BFH sieht keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelung, auch für Zeiträume ab 2019. Hintergrund Die Klägerin erhielt einen geänderten Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2017, der eine Nachzahlung aufgru...mehr

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Verfahrensrecht und Säumnis... / III. Verfahrensrechtliche Situation bei Säumniszuschlägen

1. Entstehen der Säumniszuschläge von Gesetzes wegen Anders als bei Zinsen, die entsprechend den für die Steuern geltenden Vorschriften nach § 239 Abs. 1 S. 1 AO festgesetzt werden, entstehen die Säumniszuschläge gem. § 240 Abs. 1 S. 1 AO von Gesetzes wegen (BFH, Beschl. v. 8.12.1975 – GrS 1/75, BStBl. II 1976, 262, unter II.1). Als Druckmittel zur Durchsetzung fälliger Steue...mehr

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Verfahrensrecht und Säumniszuschläge (AO-StB 2025, Heft 5, S. 158)

RiBFH Prof. Dr. Gregor Nöcker[*] Während zur Höhe bei Aussetzungszinsen (§ 237 AO) erneut verfassungsrechtliche Zweifel im BFH bestehen, ist die Frage, ob auch die Höhe der Säumniszuschläge (§ 240 AO) verfassungsgemäß ist, aus seiner Sicht geklärt. Daher ist zu untersuchen, wie der Steuerpflichtige sich verfahrensrechtlich gegen den Erlass von Säumniszuschlägen wenden kann. ...mehr

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Verfassungsmäßigkeit der Sä... / Pilotprojekt startet mit Arbeitnehmerfällen

Laut Gesetz ist bei verspäteter Steuerzahlung ein Säumniszuschlag von 1 % des abgerundeten rückständigen Steuerbetrags pro Monat zu entrichten. Der Betrag wird auf die nächsten durch 50 EUR teilbaren Beträge abgerundet. Der BFH hat die Verfassungsmäßigkeit der Säumniszuschläge bereits für Zeiträume bis einschließlich 2017 bestätigt. Diese Beurteilung wurde auch auf Zeiträume ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verfahrensrecht und Säumnis... / 2. Erlass eines Abrechnungsbescheid als "Quasi"-Festsetzung

Mangels Festsetzung von Säumniszuschlägen stellt sich die Frage, wie sich der Steuerpflichtige gegen die geforderten Zahlungen wehren kann. Denkbar ist zum einen, einen Erlass der Säumniszuschläge nach § 227 AO zu beantragen. Zum anderen kennt das Gesetz einen Abrechnungsbescheid nach § 218 Abs. 1 S. 1 AO, wenn Streitigkeiten über die Verwirklichung von Ansprüchen i.S.d. § 2...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verfahrensrecht und Säumnis... / 3. Problem der Vollziehbarkeit des Abrechnungsbescheides

Da der Einspruch – wie auch die Klage – nicht dazu führen, dass bereits ihre Einlegung die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts hemmen, bedarf es, will der Steuerpflichtige die Säumniszuschläge zunächst nicht zahlen müssen, der AdV (§§ 361 AO, 69 FGO). Dies könnte jedoch deshalb problematisch sein, weil Abrechnungsbescheide grundsätzlich nicht wie Steuerbescheide, H...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verfahrensrecht und Säumnis... / [Ohne Titel]

RiBFH Prof. Dr. Gregor Nöcker[*] Während zur Höhe bei Aussetzungszinsen (§ 237 AO) erneut verfassungsrechtliche Zweifel im BFH bestehen, ist die Frage, ob auch die Höhe der Säumniszuschläge (§ 240 AO) verfassungsgemäß ist, aus seiner Sicht geklärt. Daher ist zu untersuchen, wie der Steuerpflichtige sich verfahrensrechtlich gegen den Erlass von Säumniszuschlägen wenden kann. A...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verfahrensrecht und Säumnis... / I. Einleitung

Während im Zusammenhang mit der Zinshöhe bei Aussetzungszinsen (§ 237 AO) zwischenzeitlich erneut verfassungsrechtliche Zweifel im BFH bestehen, ist die Frage, ob auch die Höhe der Säumniszuschläge (§ 240 AO) verfassungsgemäß ist, aus seiner Sicht geklärt. Unabhängig davon, ob der Berater diese Meinung teilt, scheint es ratsam der Frage nachzugehen, wie der Steuerpflichtige ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verfassungsmäßigkeit der Sä... / Zusammenfassung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Beschluss die Verfassungsmäßigkeit der Säumniszuschläge erneut geprüft. Der BFH sieht keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelung, auch für Zeiträume ab 2019.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verfahrensrecht und Säumnis... / IV. Fazit

Soweit sich ein Steuerpflichtiger gegen Säumniszuschläge i.S.d. § 240 AO wehren will, gilt es nicht nur die materielle Rechtslage in den Blick zu nehmen. Vielmehr ist zu prüfen, in welchem Verfahren dies geschehen soll. Neben dem Erlass i.S.d. § 227 AO kann ein Antrag auf Erlass eines Abrechnungsbescheides i.S.d. § 218 Abs. 2 S. 1 AO ratsam sein. Dies gilt es frühzeitig klar...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verfassungsmäßigkeit der Sä... / Hintergrund

Die Klägerin erhielt einen geänderten Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2017, der eine Nachzahlung aufgrund eines erhöhten Gewinnanteils aus einer Personengesellschaft vorsah. Da gegen den Gewinnfeststellungsbescheid ein Rechtsbehelfsverfahren lief, gewährte das Finanzamt zunächst eine Aussetzung der Vollziehung (AdV) ohne Sicherheitsleistung. Später widerrief das Finanza...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuervorauszahlungen / 7 Folgen verspäteter Zahlung

Werden Vorauszahlungen verspätet gezahlt, entstehen kraft Gesetzes Säumniszuschläge.[1] Entscheidend ist der Zeitpunkt, zu dem die Zahlung auf dem Konto des Finanzamts oder (bezüglich der Gewerbesteuer) der Gemeinde eingeht. Der Säumniszuschlag beträgt für jeden angefangenen Monat 1 % der auf 50 EUR abgerundeten Vorauszahlungsrate. Das entspricht einer Zinsbelastung von 12 %...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verfahrensrecht und Säumnis... / II. Verfassungsrechtliche Ausgangslage

1. Aussetzungszinsen Durch Beschluss v. 8.7.2021 – 1 BvR 2237/14 (BVerfG v. 8.7.2021 – 1 BvR 2237/14, BVerfGE 158, 282, HFR 2021, 922) hat das BVerfG entschieden, dass der Zinssatz bei der Vollverzinsung nach § 233a i.V.m. § 238 Abs. 1 S. 1 AO mit Art. 3 Abs. 1 GG seit dem 1.1.2014 nicht vereinbar ist. Hintergrund war die nachhaltige Absenkung des allgemeinen Zinsniveaus in d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verfahrensrecht und Säumnis... / 1. Aussetzungszinsen

Durch Beschluss v. 8.7.2021 – 1 BvR 2237/14 (BVerfG v. 8.7.2021 – 1 BvR 2237/14, BVerfGE 158, 282, HFR 2021, 922) hat das BVerfG entschieden, dass der Zinssatz bei der Vollverzinsung nach § 233a i.V.m. § 238 Abs. 1 S. 1 AO mit Art. 3 Abs. 1 GG seit dem 1.1.2014 nicht vereinbar ist. Hintergrund war die nachhaltige Absenkung des allgemeinen Zinsniveaus in der Folge der Finanzk...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.8 Haftung des Steuerberaters nach der Abgabenordnung

Wer kraft Gesetzes für eine fremde Steuerschuld einzustehen hat, ist nach § 191 Abs. 1 AO Haftungsschuldner und kann nach pflichtgemäßem Ermessen des Finanzamts mittels Haftungsbescheid in Anspruch genommen werden. Die Haftungsschuld setzt grundsätzlich eine originäre Steuerschuld voraus. Die Haftungsmöglichkeit bezweckt, die Befriedigung des Steueranspruchs auf weitere Pers...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Restschuldbefreiung gemäß § 301 InsO sowie zur beschränkten Nachhaftung des Schuldners für Umsatzsteuerschulden nach Einstellung des Insolvenzverfahrens gemäß § 211 InsO

Leitsatz 1. Masseverbindlichkeiten fallen nicht unter die Restschuldbefreiung nach § 301 Abs. 1 der Insolvenzordnung (InsO). 2. Eine Steuer wird auch dann ohne rechtlichen Grund gezahlt, wenn sie unter Protest beglichen wird und ihrer Geltendmachung eine dauerhafte Einrede entgegensteht (Fortführung des Urteils des Bundesfinanzhofs – BFH vom 10.11.2015 – VII R 35/13, BFHE 252, 201, BStBl II 2016, 372). 3. Beruhen Umsatzsteuerschulden als Masseverbindlichkeiten allein auf Handlungen des Insolvenzve...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB IV § 28r Schade... / 2.1 Schadensersatzpflicht der Einzugsstelle (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 10 Die Voraussetzungen der Schadensersatzpflicht der Einzugsstelle regelt Abs. 1. Die Vorschrift differenziert nach der Schadensersatzpflicht (Abs. 1 Satz 1) und jener wegen entgangener Zinsen (Abs. 1 Satz 2). Abs. 1 Satz 1 setzt voraus, dass ein Organ oder ein Bediensteter der Einzugsstelle schuldhaft eine ihm nach diesem Abschnitt auferlegte Pflicht verletzt. In der R...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB IV § 28r Schade... / 2.3 Zinsschaden nach Abs. 2

Rz. 36 Hiernach hat die Einzugstelle Zinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu zahlen, wenn sie Beiträge, Zinsen auf Beiträge oder Säumniszuschläge schuldhaft nicht rechtzeitig weitergeleitet hat. Es soll jeweils der Schaden ausgeglichen werden, der dem jeweiligen Fremdversicherungsträger dadurch entsteht, dass die Einzugsstelle die Beiträge ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB IV § 28q Prüfun... / 1.2 Sinn und Zweck der Prüfungen

Rz. 16 Der Gesetzgeber hat den Rentenversicherungsträgern und der BA ein eigenes Recht auf Prüfung der Einzugsstellen übertragen, damit überprüft werden kann, ob diese ihre Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen. Zu ihren Aufgaben gehört es, den Eingang der von den Trägern der Rentenversicherung anlässlich der Betriebsprüfungen nachgeforderten Beiträge zu überwachen, erforderlichen...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 2.1.5 Verwaltungsakte im Rahmen der Prüfung

Rz. 43 § 28 Abs. 1 Satz 5 HS 1 berechtigt die Träger der Rentenversicherung, im Rahmen der Prüfung Verwaltungsakte zur Versicherungspflicht und Beitragshöhe in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung einschließlich der Widerspruchsbescheide gegenüber den Arbeitgebern zu erlassen. Soweit die Rentenversicherungsträger in diesem Zu...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB IV § 28r Schade... / 2.2 Zinsschaden wegen entgangener Zinsen (Abs. 1 Satz 2, Abs. 2)

Rz. 33 Hiernach beschränkt sich die Schadensersatzpflicht wegen entgangener Zinsen auf den sich aus Abs. 2 ergebenden Umfang. Herauszugeben sind alle von der Einzugsstelle erzielten Zinsen. Alle aus Fremdbeiträgen durch deren Anlage auf Giro- oder Festgeldkonten erzielten Zinsen sind als Nutzungen i. S. d. § 100 BGB aus der Geschäftsbesorgung erlangt und deshalb nach den im ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB IV § 28r Schade... / 2.4 Schadensersatzpflicht des Trägers der Rentenversicherung (Abs. 3)

Rz. 38 Die Vorschrift enthält 3 Regelungsbereiche. Als Grundaussage bestimmt Abs. 3 Satz 1 HS 1, dass der Träger der Rentenversicherung dem Gesundheitsfonds, der Krankenkasse, der Pflegekasse und der Bundesagentur für Arbeit für einen diesen zugefügten Schaden haftet, wenn ein Organ oder ein Bediensteter des Trägers der Rentenversicherung schuldhaft eine diesem nach § 28p au...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 2.1.3 Prüfgegenstand

Rz. 29 Sind solchermaßen die Beteiligten der Prüfung identifiziert (Träger der Rentenversicherung und Arbeitgeber), ist der Prüfgegenstand zu fixieren. Die Aufgabe übernimmt Abs. 1 Satz 1 Unterhalbs. 2. Die Prüfung erstreckt sich hiernach darauf, ob die Arbeitgeber ihre Meldepflichten und ihre sonstigen Pflichten nach diesem Gesetzbuch, die im Zusammenhang mit dem Gesamtsozi...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 2.2 Prüfung des Arbeitgebers nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (Abs. 1a)

Rz. 45 Nach § 28p Abs. 1a Satz 1 umfasst die Prüfung nach Abs. 1 die ordnungsgemäße Erfüllung der Meldepflichten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) und die rechtzeitige und vollständige Entrichtung der Künstlersozialabgabe. Die Vorschrift hat das Dritte Gesetz zur Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes v 12.6.2007 (BGBl. I S. 1034) eingefügt (dazu Rz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 05/2025, Eintragung vo... / 2 II. Aus der Entscheidung

OLG begründet die Zulässigkeit der Beschwerde Geht es um die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek im Grundbuch, wird das GBA sowohl als Vollstreckungsorgan als auch als Organ der Grundbuchführung tätig; es hat daher grundsätzlich sowohl die vollstreckungsrechtlichen als auch die grundbuchrechtlichen Voraussetzungen der Eintragung selbstständig zu prüfen. Der Erlass einer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 05/2025, Eintragung vo... / 1 Der Fall

Sicherungshypothek (auch) für Nebenforderungen beantragt Das Finanzamt erstrebt die Eintragung einer Sicherungshypothek auf dem Grundbesitz des Schuldners. Das Ersuchen enthielt eine Forderungsaufstellung, aus der ein Hauptbetrag in Höhe von 111.769,40 EUR sowie – so tituliert – Säumniszuschläge in Höhe von 16.600,50 EUR, insgesamt 128.369,90 EUR hervorgehen. Das AG – Grundbuc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 05/2025, Eintragung vo... / Leitsatz

Zinsen oder Säumniszuschläge, die in dem Vollstreckungstitel als Nebenforderungen ausgewiesen sind, können – bei noch bestehender Hauptforderung – nicht in kapitalisierter Form der Hauptforderung hinzugerechnet und als Betrag der Hypothek in das Grundbuch eingetragen werden. OLG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 15.7.2024 – 12 Wx 37/24mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen

Tz. 98 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 31 Abs 1 S 1 KStG iVm der entspr Anwendung der §§ 37 und 51a Abs 4 EStG ist der SolZ gleichzeitig und unabhängig eines etwaigen Mindestbetrags mit den betr Vorauszahlungen zur KSt zu entrichten. § 37 Abs 5 EStG (Mindestbetrag der Vorauszahlung) ist nicht anzuwenden (s § 51a Abs 4 S 1 HS 2 EStG). Eine besondere Aufforderung zur Zahlung...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 4 Begünstigungsbetrag (Abs. 3)

Rz. 20 Nach § 34a Abs. 3 EStG ist der Begünstigungsbetrag der Betrag, der im Vz für den nicht entnommenen Gewinn auf Antrag tatsächlich in Anspruch genommen wird. Aus dem Begünstigungsbetrag ist der nachversteuerungspflichtige Betrag abzuleiten, also der Betrag, den der Stpfl. bei einer späteren Entnahme versteuern muss. Der Begünstigungsbetrag ist nicht in jedem Fall identi...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gesundheitsfonds / 1 Finanzierung

Das BAS verwaltet als gemeinschaftliches Sondervermögen aller Krankenkassen die von den Krankenkassen mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag eingezogenen Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung nebst Zinsen und Säumniszuschlägen,[1] Beiträge aus Rentenzahlungen durch die Rentenversicherungsträger,[2] Beiträge bei geringfügigen Beschäftigungen zur Krankenversicherung,...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Gewerbesteuer

Tz. 81 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Reit-, Fahr- und Pferderennsportvereine, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgen, sind nach § 3 Nr. 6 GewStG (Anhang 7) von der Gewerbesteuer befreit, wenn die Voraussetzungen für die Steuervergünstigung für den ganzen Erhebungszeitraum erfüllt sind (s. §§ 60 Abs. 2 und 63 Abs. 2 AO, Anhang 1b). Wird ein steuerpflich...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Ausgaben

Tz. 18 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Folgende Ausgaben dürfen bei der Ermittlung des Einkommens nicht abgezogen werden und sind aus diesem Grund als steuerneutrale Posten zu behandeln: die Steuern vom Einkommen und die sonstigen Personensteuern (Körperschaftsteuer, anrechenbare Körper- und Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag), die Umsatzsteuer auf unentgeltliche Wertabgabe...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gesundheitsfonds / 6 Beitragseinzug

Die Krankenkassen ziehen als Einzugsstelle die Gesamtsozialversicherungsbeiträge ein und leiten die Krankenversicherungsbeiträge an den Gesundheitsfonds weiter.[1] In dieser Funktion haftet die Krankenkasse bei verschuldeten Beitragsrückständen durch die Erhebung von Säumniszuschlägen.[2] Damit werden der ordnungsgemäße Einzug und die Weiterleitung des Beitrags an den Gesundh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Steuerliche Nebenleistungen (§ 12 Nr 3 Hs 2 EStG)

Rn. 232 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Die Erstreckung des Abzugsverbots auf die Nebenleistungen, die auf die in § 12 Nr 3 Hs 1 EStG genannten Steuern entfallen (§ 12 Nr 3 Hs 2 EStG), konkretisiert den allg Grundsatz, dass Nebenleistungen regelmäßig entsprechend der steuerlichen Behandlung der Hauptleistung zu beurteilen sind (sog Annexqualifikation, vgl BFH v 21.10.2010, IV R ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5 Festsetzung (Abs. 4)

Rz. 8 Nach Abs. 4 sind auf die Festsetzung der Kosten die für Verbrauchsteuern geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden. Kosten sind durch einen Kostenbescheid gem. §§ 155ff. AO festzusetzen. Abs. 4 S. 2 enthält eine nicht dynamische Verweisung auf die Vorschriften des aufgehobenen Verwaltungskostengesetzes [1], wodurch § 178 AO vom Bundesgebührengesetz [2] losgelöst wur...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 2.1.4 Steuerliche Nebenleistungen

Rz. 10 Die steuerlichen Nebenleistungen[1] bedürfen mit Ausnahme der Säumniszuschläge als Grundlage für ihre Verwirklichung ebenfalls einer Festsetzung durch Verwaltungsakt.[2] Die Festsetzung des Verzögerungsgelds nach § 146 Abs. 2c AO, der Verspätungszuschläge nach § 152 AO, des Zuschlags nach § 162 Abs. 4 und 4a AO, der Zwangsgelder nach § 329 AO, der Kosten nach § 89 AO,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 1.3 Verhältnis zu anderen Maßnahmen

Rz. 6 Die Festsetzung eines VZ wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Abgabe der Steuererklärung bereits mittels Androhung und Festsetzung von Zwangsgeld erzwungen worden ist (s. hierzu auch Rz. 11). Allerdings ist die kumulierende Wirkung beider Zwangsmittel bei der Ermessensausübung hinsichtlich der Höhe des VZ (s. Rz. 51) von Bedeutung, damit insbesondere das Verbot ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 2 Begriff und Bedeutung der Fälligkeit

Rz. 2 Fälligkeit bedeutet bei Geldansprüchen, also allen Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis, unter Heranziehung des Gedankens des § 271 BGB für den Schuldner das Zahlenmüssen und für den Gläubiger das Fordern können.[1] Erst vom Zeitpunkt der Fälligkeit an kann der Gläubiger fordern und muss der Schuldner zahlen. Damit ist die Fälligkeit die erste Voraussetzung für da...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 5.5 Fälligkeit, Vollstreckung, Zahlungsverjährung

Rz. 132 Der VZ wird mit Bekanntgabe der Festsetzung sofort fällig, sofern nicht im Leistungsgebot ein anderer Termin genannt ist.[1] Ist die VZ-Festsetzung mit einer Steuerfestsetzung verbunden, so wird die Zahlungsfrist i. d. R. mit der Zahlungsfrist für eine Abschlusszahlung übereinstimmen. Erfolgt die VZ-Festsetzung gesondert z. B. für eine Steueranmeldung, so hat die Fin...mehr