Fachbeiträge & Kommentare zu Säumniszuschlag

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 39 Steuerrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 159 Im Beispielfall (siehe Rdn 110) bitten die Eheleute M ihren Rechtsanwalt nach Einlegung und Begründung der Klage der Frage nachzugehen, ob sie die zu Unrecht festgesetzte Einkommensteuer bezahlen müssen, und notfalls gegen die sofortige Zahlungspflicht vorzugehen. Der Steuerberater (St) von M und F hatte schon erfolglos gegenüber dem Finanzamt die Aussetzung der Voll...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 GmbH-Recht / 5. Sozialversicherungsrechtliche Haftung

Rz. 136 Arbeitgeber müssen zahlreiche sozialrechtliche Pflichten und Verhaltensvorschriften befolgen; diese Regeln sind verstreut in zahlreichen Gesetzen (etwa Sozialgesetzbücher, Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, Mindestlohngesetz, Arbeitnehmerentsendegesetz, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz). Wegen ihrer Allzuständigkeit sind die Geschäftsführer für die Erfüllung ihrer GmbH P...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Statusfeststellung: Lohnt s... / 2.1.3 Folgen der Verjährungsvorschriften

Beitragsnachforderung In beiden dargestellten Fällen greifen zusätzlich die Verjährungsvorschriften des SGB IV. So können bei einer Beitragsnachforderung im Rahmen der Betriebsprüfung – ohne dass ein Verschulden der unterlassenden Beitragszahlung geprüft wird – für die letzten 4 Kalenderjahre die Beiträge nachgefordert werden. Praxis-Beispiel Beitragsnachforderung für die letz...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Statusfeststellung: Lohnt s... / 6.3 Entscheidungshilfe zum optionalen Statusfeststellungsverfahren

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Streitwertkatalog der ... / B. Besonderer Teil

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Streitwertkatalog der ... / A. Allgemeiner Teil

mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / b) Haftung für Arbeitnehmeranteile

aa) Voraussetzungen der persönlichen Haftung des Geschäftsführers Rz. 103 Der Geschäftsführer macht sich nach § 266a StGB strafbar, wenn er die Arbeitnehmeranteile nicht abführt. § 266a StGB ist Schutzgesetz i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB (st. Rspr.; BGH NJW 2005, 3546; NJW 2002, 1122; NJW 2000, 2993; VersR 1989, 922; GmbHR 1997, 25; BGH GmbHR 1998, 280; h.M. auch im Schrifttum: Alt...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Lohnsteuer in der Phase bis zur Verfahrenseröffnung

Rz. 2 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Der InsSchuldner oder sein Geschäftsführer bleibt auch in der Liquiditätskrise zum LSt-Abzug verpflichtet. Das gilt – bis zu einem Verfügungsverbot – auch nach einem Antrag auf Eröffnung des InsVerfahrens: Bei Fälligkeit der LSt noch vorhandene Mittel sind an das FA abzuführen (BFH 222, 228 = BStBl 2009 II, 129; ergänzend > Haftung für Lohnst...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Insolvenzgeld

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Ein > Arbeitnehmer kann bei der Agentur für Arbeit Insolvenzgeld beantragen, wenn sein > Arbeitgeber zahlungsunfähig wird. Die gesetzlichen Regelungen zum Insolvenzgeld finden sich vor allem in den §§ 165–172 SGB III. Als Insolvenzgeld wird der Betrag gezahlt, den der ArbG als > Arbeitslohn für die letzten drei Monate vor dem Insolvenzereigni...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Allgemeine Hinweise zum Insolvenzverfahren

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Rechtsgrundlage ist die Insolvenzordnung (InsO). Ziel des darin vorgeschriebenen Verfahrens ist es, die Gläubiger durch Verwertung des Schuldnervermögens und Verteilung des Erlöses zu befriedigen (§§ 159 ff, §§ 187ff InsO). Stattdessen können sich die Beteiligten frei auf einen Insolvenzplan (§§ 217ff InsO) zur Sanierung des Unternehmens eini...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Säumniszuschläge

Rz. 96 [Autor/Stand] Wird die Grundsteuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet, so ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1 % des abgerundeten rückständigen Steuerbetrags zu entrichten; abzurunden ist auf den nächsten durch 50 Euro teilbaren Betrag, § 240 Abs. 1 Satz 1 AO. Die Erhebung durch die Gemeinden begegnet keinen verfassu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Steuerliche Nebenleistungen

Rz. 386 [Autor/Stand] Keine Steuern sind die eigens in § 3 Abs. 4 AO aufgeführten und definierten steuerlichen Nebenleistungen, also Verzögerungsgelder (§ 146 Abs. 2c AO) Verspätungszuschläge (§ 152 AO) oder -gelder (§ 22a Abs. 5 EStG),[2] Zuschläge nach § 162 Abs. 4, 4a AO, Mitwirkungsverzögerungsgelder (§ 200a Abs. 2 AO), Zuschläge zum Mitwirkungsverzögerungsgeld (§ 200a A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Prüfungsaufgaben und sachliche Zuständigkeit

Rz. 1287 [Autor/Stand] Die Prüfungsaufgaben der Behörden der Zollverwaltung sind in § 2 Abs. 1 Nr. 1–9 SchwarzArbG aufgeführt. Die Dienstkräfte der FKS prüfen die Einhaltung der sozialversicherungsrechtlichen Meldepflichten nach § 28a SGB IV, den unrechtmäßigen Bezug von Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Sozialgesetzbuch (z.B. Arbeitslosengeld und andere Sozialleistunge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Brandis, Zinsen bei Hinterziehung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen, DStR 1990, 510; Braun, Festsetzung von Hinterziehungszinsen, PStR 2008, 145; Bublitz, Neue Aspekte bei Hinterziehungszinsen, DStR 1990, 438; Dahlmann, Festsetzungsverjährung bei Hinterziehungszinsen nach Einstellung des Steuerstrafverfahrens wegen Strafverfolgungsverjährung, DStR 1998, 1246; Diebold, Zins...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Entrichtung der Grundsteuer

Rz. 31 [Autor/Stand] Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis erlöschen nach § 47 AO insb. durch Zahlung (§§ 224, 224a, 225 AO), Aufrechnung (§ 226 AO), Erlass (§§ 163, 227 AO), Verjährung (§§ 169 bis 171, §§ 228 bis 232 AO), ferner durch Eintritt der Bedingung bei auflösend bedingten Ansprüchen. Rz. 32 [Autor/Stand] Der Steuerschuldner hat die Grundsteuer an die bei der Geme...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Fälligkeit der Steuer (Abs. 1)

Rz. 4 [Autor/Stand] Es ist zu unterscheiden zwischen Entstehung und Fälligkeit der Grundsteuer. Die Entstehung gibt den Zeitpunkt des Existentwerdens des Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis (§ 37 AO), die Fälligkeit den Zeitpunkt der Entrichtung der Steuerschuld an. Rz. 5 [Autor/Stand] Nach § 38 AO entsteht eine Steuerschuld, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Verzinsung

Rz. 85 [Autor/Stand] Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (§ 37 AO) werden nur verzinst, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist, § 233 Satz 1 AO. Dies gilt für die Ansprüche der Gemeinde und die des Steuerpflichtigen gleichermaßen. Ansprüche auf steuerliche Nebenleistungen, wie etwa Verspätungszuschläge, Säumniszuschläge, Zinsen (§ 3 Abs. 4 AO) und die entsprechenden ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3 Antragserfordernis

Rz. 24 Auf Antrag des Erwerbers wird bei Überschreiten der Prüfschwelle von 26 Mio. EUR – bzw. 37 Mio. EUR (unter Anwendung des § 13a Abs. 9 ErbStG (30 % max. Vorwegabschlag bei bestimmten Familienunternehmen)) – eine Verschonungsbedarfsprüfung durchgeführt. Dem Erwerber soll in diesem Zusammenhang zugemutet werden, in bestimmten Umfang sein sog. verfügbares Vermögen gem. § ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Schädigung des Umsatzsteueraufkommens (§ 26b UStG)

Rz. 1199.1 [Autor/Stand] Nach § 26b UStG handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich (vgl. § 10 OWiG) die in einer Rechnung i.S.d. § 14 UStG ausgewiesene Umsatzsteuer bei Fälligkeit nicht oder nicht vollständig zahlt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis 50.000 EUR geahndet werden. § 26b UStG Schädigung des Umsatzsteueraufkommens (1) Ordnungswidrig handelt, wer die i...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6 Haftungsbeschränkung

Rz. 47 Für Versicherungsunternehmen ist die Haftung der Höhe nach durch den ausgezahlten bzw. zur Verfügung gestellten Betrag begrenzt. Sie umfasst jedoch nicht nur die Steuer für den ausgezahlten oder zur Verfügung gestellten Betrag, sondern gilt für die gesamte Erbschaftsteuer des jeweiligen Erbganges (s. Richter/Fischer in V/S/W, § 20 Rn. 25); d. h. den Vermögensanfall de...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Erhebungsverfahren

Tz. 2 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Wie Kleinbeträge im Erhebungsverfahren zu behandeln sind, hat das BMF mit Schreiben vom 22.03.2001, BStBl I 2001, 242 klargestellt. Beträge von weniger als 3 EUR brauchen von den Körperschaften erst zusammen mit der nächsten Zahlung entrichtet werden. Tz. 3 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Säumniszuschläge von insgesamt weniger als 5 EUR sollen von ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Thüsing/Hütter, Kindergeld und Europarecht: Welcher Handlungsspielraum besteht?, NZS 2016, 411; Wendl, Zählkindervorteil in einer "Patchwork-Familie", HFR 2018, 721; Wendl, Sechsmonatige Ausschlussfrist für die rückwirkende Gewährung von Kindergeld nach § 66 Abs 3 EStG nF, DStR 2018, 2065; Schewe, Kindergeld – Bedeutung des § 66 Abs. 3 EStG bei rückwirkender Festsetzung, NZFam ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2 Haftung des Vorerben (Absatz 4)

Rz. 28 Nach § 6 Abs. 1 i. V. m. § 3 Abs. 1 ErbStG gilt der Vorerbe als Vollerbe (s. § 6 Rn. 28 ff.) und ist als Erwerber auch Steuerschuldner i. S. d. § 20 Abs. 1 Satz 1 ErbStG. Die Regelung des § 20 Abs. 4 ErbStG ist für das Verhältnis vom Vorerben zum Nacherben bedeutsam, nicht jedoch für das Steuerrechtsverhältnis (s. Gottschalk in T/G/J/G, § 20 Rn. 55). Die Regelung ergä...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.1 Voraussetzungen der Stundung

Rz. 20 Eine Stundung kommt in Betracht, wenn zum Erwerb von Todes wegen begünstigtes Vermögen i. S. d. § 13b Abs. 2 ErbStG gehört. Dann ist dem Erwerber die darauf entfallende Erbschaftsteuer auf Antrag bis zu sieben Jahre zu stunden. Das erste Jahr ist zinslos zu stunden und der erste Jahresbetrag ist ein Jahr nach der Festsetzung der Steuer fällig. Nach § 28 Abs. 1 ErbStG k...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Weltrechtsprinzip (§ 370 Abs. 7 AO)

Rz. 560 [Autor/Stand] Insbesondere die Ausweitung des Schutzbereichs des § 370 AO durch dessen Abs. 6 wird ergänzt durch die Anordnung der Geltung des Weltrechtsprinzips [2] in § 370 Abs. 7 AO. Danach gilt § 370 Abs. 1–6 AO unabhängig vom Recht des Tatorts auch für Taten, die außerhalb des Geltungsbereichs der AO begangen werden. Damit ist unerheblich, wo Täter oder Teilnehme...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Zahlungsverjährung, Verwirkung

Rz. 76 [Autor/Stand] Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis unterliegen einer besonderen Zahlungsverjährung. Die Verjährungsfrist beträgt fünf Jahre, § 228 AO. Rz. 77 [Autor/Stand] Der Ablauf der Verjährungsfrist richtet sich nach § 108 AO i.V.m. §§ 187 ff. BGB. Fällt das Ende der Verjährungsfrist auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder Sonnabend, so endet die V...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Zu zahlende Steuern und Zinsen (§ 398a Abs. 1 Nr. 1 AO)

Rz. 17 [Autor/Stand] Nach § 398a Abs. 1 Nr. 1 AO hat der Tatbeteiligte die aus der Tat zu seinen Gunsten hinterzogenen Steuern, die Hinterziehungszinsen nach § 235 AO und die Zinsen nach § 233a AO, soweit sie auf die Hinterziehungszinsen nach § 235 Abs. 4 AO angerechnet werden, fristgemäß nachzuentrichten. Im Hinblick auf die Zinsen gem. § 233a AO ist die im Jahr 2021 ergang...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Unterschiedsbetrag (Abs. 1)

Rz. 4 [Autor/Stand] Zu einer Zahlung von Vorauszahlungen nach § 28 GrStG kommt es nur, wenn eine Steuerfestsetzung für ein früheres Kalenderjahr vorliegt. Ferner darf für das laufende Kalenderjahr noch keine Festsetzung erfolgt sein. Nur in dieser Konstellation ist es denkbar, dass sich bei Ergehen des Grundsteuerbescheids ein Abrechnungssaldo zugunsten oder ungunsten des St...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5 Rechtsfolgen

Rz. 34 Die Folge der Anwendung des § 29 ErbStG ist, dass die Steuer für die ursprüngliche Zuwendung rückwirkend erlischt. Es liegt ein rückwirkendes Ereignis vor, sodass der ursprüngliche Steuerbescheid unter Durchbrechung einer evtl. bereits eingetretenen Festsetzungsverjährung nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO zu ändern ist. Nach zutreffender Ansicht hat dies auch zur Folg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Vergabe- und gewerberechtliche Maßnahmen, Haftungsregelungen

Rz. 1284 [Autor/Stand] Bewerber um einen Bauauftrag können bis zu einer Dauer von drei Jahren von der Teilnahme an Wettbewerben um öffentliche Aufträge ausgeschlossen werden, wenn sie wegen Schwarzarbeit oder illegaler Beschäftigung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von weni...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Werbungskosten Vermietung u... / Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer ist Teil der Anschaffungskosten des Grund und Bodens oder des bebauten Grundstücks. In letzterem Fall entfällt sie teilweise auf das Gebäude. Dasselbe gilt für Säumniszuschläge zur Grunderwerbsteuer.[1] Dagegen sind die betreffenden Aussetzungszinsen Werbungskosten.[2] Zinsen zur Finanzierung der Grunderwerbsteuer sind Werbungskosten.[3]mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Werbungskosten Vermietung u... / Steuern

Steuern vom Grundbesitz, wie z. B. die Grundsteuer, und die damit anfallenden steuerlichen Nebenleistungen[1], wie z. B. Säumniszuschläge, sind Werbungskosten, soweit sie auf Gebäude oder Gebäudeteile entfallen, die der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienen[2]; s. auch "Grunderwerbsteuer" und "Umsatzsteuer".mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Werbungskosten Vermietung u... / Abgaben, öffentliche

Steuern vom Grundbesitz und sonstige öffentliche Abgaben sind Werbungskosten, soweit solche Ausgaben sich auf Gebäude oder auf Gegenstände beziehen, die dem Steuerpflichtigen zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienen.[1] Unter Steuern vom Grundbesitz fallen neben der Grundsteuer auch damit anfallende steuerliche Nebenleistungen[2], wie z. B. Säumnisz...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anschaffungs- und Herstellu... / 1.5.5 Anschaffungsnebenkosten

Zu den Anschaffungskosten zählen auch alle Aufwendungen, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Erwerb sowie der Versetzung des erworbenen Gebäudes in einen funktionsbereiten Zustand angefallen sind, soweit sie dem Gebäude direkt zugeordnet werden können, ohne Rücksicht darauf, ob der Aufwand tatsächlich zu einer Wertverbesserung des Gebäudes geführt hat.[1] Zu den ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrEStG § 15 Fälligkeit der Steuer

Voraussetzungen und Folgen der Fälligkeit Rz. 1 § 15 S. 1 GrEStG bestimmt als lex specialis[1] – wie § 220 Abs. 1 AO dies vorsieht –, dass die Grunderwerbsteuer einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig wird. In einigen Bundesländern erfolgt die Bekanntgabe der Steuerbescheide zentral mit alternativen Postdienstleistern, die oft die Bescheide nicht erfolgreich z...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Kirchensteuer in der Arbeit... / 6.2 Verzinsung, Säumniszuschläge, Straf- und Bußgeldvorschriften

Die Vorschriften der Abgabenordnung über die Verzinsung und die Festsetzung von Säumniszuschlägen sind auf die Kirchensteuer nicht anzuwenden. Dies gilt auch für die Straf- und Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Stundung und Fälligkeit von... / 2.3 Ablehnung

Lehnt das Finanzamt einen Stundungsantrag durch (schriftlichen) Bescheid ganz oder teilweise ab, ist hiergegen der Einspruch möglich. Als vorläufiger Rechtsschutz kommt nicht die Aussetzung der Vollziehung, sondern nur die einstweilige Anordnung in Betracht nach § 114 FGO.[1] Praxis-Beispiel Einstweilige Anordnung bei Vorliegen eines Stundungsablehnungsbescheids S hat einen An...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Stundung und Fälligkeit von... / 2.2 Entscheidung

Die Stundung wird in einem Stundungsbescheid ausgesprochen. Schriftlichkeit ist nicht vorgeschrieben, aber zweckmäßig und üblich. In welcher Form (z. B. Ratenzahlung) und wie lange gestundet wird, steht im Ermessen der Finanzbehörden, wobei auch hier alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen und abzuwägen sind. Die Finanzbehörde kann gem. § 120 Abs. 2 AO die Stundung ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Stundung und Fälligkeit von... / 2.5 Rücknahme

Die Rücknahme einer (rechtswidrigen) Stundung kommt vor allem in Betracht, wenn der Steuerpflichtige die Stundung wissentlich durch Angaben erwirkt hat, die in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig waren.[1] Die Finanzbehörde kann in solchen Fällen jederzeit die Stundungsverfügung rückwirkend aufheben, für die Vergangenheit Säumniszuschläge anfordern und eine i...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Stundung und Fälligkeit von... / Zusammenfassung

Überblick Stundung bedeutet Hinausschieben der Fälligkeit. Die Finanzbehörden können nach § 222 Satz 1 AO Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis ganz oder teilweise stunden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Solange gestundet ist, können keine Säumniszuschl...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zwangsgeld: Festsetzung dur... / Zusammenfassung

Überblick Die Finanzbehörden können Verwaltungsakte, mit denen sie von dem Steuerpflichtigen ein Tun, Dulden oder Unterlassen (Handlung) verlangen, durch Auferlegung eines Zwangsgelds nach § 328 AO durchsetzen. Gemeint sind alle Verwaltungsakte im Rahmen des Besteuerungsverfahrens. Ausgenommen sind Verwaltungsakte, die auf eine Geldleistung gerichtet sind. Sie werden durch V...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Stundung und Fälligkeit von... / 1.1 Fälligkeit

Die Fälligkeit von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis i. S. d. § 37 AO richtet sich gem. § 220 Abs. 1 AO nach den Vorschriften der einzelnen Steuergesetze. Da die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis zunächst durch Bescheid festgesetzt werden müssen, tritt die Fälligkeit gem. § 220 Abs. 2 Satz 2 AO nicht vor Bekanntgabe der Festsetzung ein. Fehlt es an einer beson...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Änderungsvorschriften / 1.1.2 Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

Rechtswidrige begünstigende Verwaltungsakte, z. B. Stundung oder Erlass, dürfen nach Abs. 2 des § 130 AO nur unter bestimmten Voraussetzungen zurückgenommen werden. Die in der Praxis wichtigste Fallgruppe ist, dass der Steuerpflichtige den Verwaltungsakt durch Angaben erwirkt hat, die in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig sind.[1] So kann eine Stundung oder ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Entstehung und Erhebung von... / 4 Säumniszuschlag bei Stundung

Bei der Stundung von Steuerforderungen nach § 222 AO sind folgende Fälle zu unterscheiden[1]: Die Stundung wird vor Fälligkeit beantragt, aber erst nach Fälligkeit bewilligt: Die Finanzbehörden stunden hier rückwirkend ab dem Fälligkeitstag. Die Schonfrist von 3 Tagen läuft vom neuen Fälligkeitstag (Ende der Stundungsfrist) an. Der entstandene Säumniszuschlag ist zwar "verwir...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Entstehung und Erhebung von... / 5 Säumniszuschlag bei Aussetzung der Vollziehung

Bei Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung gelten ähnliche Grundsätze wie bei Anträgen auf Stundung[1]: Wird eine Aussetzung der Vollziehung vor Fälligkeit beantragt, aber erst nach Fälligkeit bewilligt, gewährt die Finanzverwaltung die Aussetzung der Vollziehung zur Aufhebung der verwirkten Säumniszuschläge i. A. mit Wirkung ab dem Fälligkeitstag. Wird ein Aussetzungsantrag ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Entstehung und Erhebung von... / 2 Säumniszuschläge bei Gesamtschuld

In den Fällen der Gesamtschuld, z. B. Einkommensteuer der Ehegatten bei Zusammenveranlagung, können nach § 240 Abs. 4 Satz 1 AO Säumniszuschläge gegenüber jedem der Gesamtschuldner entstehen. Zu beachten ist dabei, dass die Gesamtschuld zu unterschiedlichen Zeiten festgesetzt und fällig werden kann, z. B. wenn der Zusammenveranlagungsbescheid gegenüber den Ehegatten zu unter...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Entstehung und Erhebung von... / 1.3 Höhe des Säumniszuschlags

Der Säumniszuschlag beträgt für jeden angefangenen Monat der Säumnis 1 % des rückständigen Steuerbetrags, der auf den nächsten durch 50 EUR teilbaren Betrag abzurunden ist. Die Säumnis beginnt mit Ablauf des Fälligkeitstags. Praxis-Beispiel Berechnung der Säumniszuschläge Eine Steuerschuld wird am 15.1. fällig und am 20.12. entrichtet. Die Säumnis besteht 11 volle Monate und 1...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Entstehung und Erhebung von... / 7 Erhebung der Säumniszuschläge

Entstandene Säumniszuschläge werden nicht durch einen besonderen Bescheid festgesetzt, sondern nach § 218 Abs. 1 AO ohne Festsetzung erhoben. Sie werden mit ihrer Entstehung fällig.[1] Es bedarf nicht einmal eines besonderen Leistungsgebots, wenn die Säumniszuschläge zusammen mit der Steuer beigetrieben werden.[2] Nur wenn die Vollstreckung gesondert von der Steuer erfolgt, ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Entstehung und Erhebung von... / 6 Säumniszuschläge bei Herabsetzung von Vorauszahlungen

Auch bei Anträgen auf Herabsetzung von Vorauszahlungen hängt die Erhebung von Säumniszuschlägen davon ab, ob der Antrag vor oder nach Fälligkeit der Vorauszahlung gestellt wurde. Der Antrag auf Herabsetzung wird vor Fälligkeit gestellt und nach Fälligkeit ergeht der Bescheid: Wird ihm entsprochen, werden Säumniszuschläge nicht erhoben. Wird er abgelehnt, wird neue Zahlungsfri...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Entstehung und Erhebung von... / 1.5 Mehrere Säumniszuschläge

Bei der Berechnung der Säumniszuschläge ist zu beachten, dass jede Steuerschuld und jede Fälligkeit jeweils für sich zu behandeln ist. Praxis-Beispiel Säumniszuschläge sind für jede Steuerschuld getrennt zu ermitteln Am 10.3., 10.6. und 10.9. fällige Einkommensteuer-Vorauszahlungen werden nicht entrichtet. Säumniszuschläge entstehen jeweils getrennt bei den einzelnen 3 selbsts...mehr