Rz. 4

Das Bundesministerium für Gesundheit bestimmt durch Rechtsverordnung die gebührenpflichtigen Tatbestände. Dabei sind feste Sätze oder Rahmensätze vorzusehen sowie Regelungen über die Gebührenentstehung, die Gebührenerhebung, die Erstattung von Auslagen, den Gebührenschuldner, Gebührenbefreiungen, die Fälligkeit, die Stundung, die Niederschlagung, den Erlass, Säumniszuschläge, die Verjährung und die Erstattung zu treffen. Aufgrund der Verordnungsermächtigung wurde die Verordnung über die Erhebung von Gebühren und Auslagen für die Erteilung von Zulassungen und Bestätigungen durch die gematik (Telematikgebührenverordnung) v. 4.9.2017 (BGBl. I S. 3382; zuletzt geändert durch die Verordnung zur Änderung der Telematikgebührenverordnung und der Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz-Gebührenverordnung v. 29.6.2021, BGBl. I S. 2246) erlassen.

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