Erlass von Säumniszuschlägen wegen sachlicher Unbilligkeit
ADV-Anträge teilweise zurückgewiesen
Das Finanzamt setzte gegenüber der Klägerin aufgrund einer Betriebsprüfung Körperschaftsteuer in nicht unerheblicher Höhe für die Jahre ab 1996 fest. Hiergegen legte dieser Einspruch ein und beantragte die Aussetzung der Vollziehung der Steuernachforderungen. Das Finanzamt bewilligte die Aussetzung der Vollziehung nur teilweise und wies die Anträge im Übrigen zurück.
Kein gerichtlicher ADV-Antrag
Gegen die Ablehnung der Aussetzung der Vollziehung legte die Klägerin Einspruch ein, den das Finanzamt als unbegründet zurückgewiesen hat. Einen gerichtlichen Aussetzungsantrag stellte die Klägerin nicht.
Teilweiser Erlass der Säumniszuschläge beantragt
Nach der erfolglosen Durchführung des Einspruchsverfahrens gegen die Körperschaftsteuerbescheide kam es im Klageverfahren u. a. aufgrund einer tatsächlichen Verständigung zu einer Verringerung der Steuern. Nach Zahlung der rückständigen Beträge beantragte die Klägerin den teilweisen Erlass der Säumniszuschläge aus sachlichen Billigkeitsgründen. Dies lehnte das Finanzamt mit der Begründung ab, dass der Kläger nicht alles in seiner Macht stehende getan habe, um Aussetzung der Vollziehung zu erlangen.
Gerichtlicher Antrag keine Voraussetzung für Erlass
Das Finanzgericht hat das Finanzamt verpflichtet, die Säumniszuschläge insoweit zu erlassen, als der Wegfall von Körperschaftsteuer darauf beruht, dass das Finanzamt (erst) im Klageverfahren von seiner ursprünglichen Rechtsauffassung zur steuerlichen Beurteilung von Einnahmen abgewichen ist. Denn insoweit sei die Aussetzung der Vollziehung durch das Finanzamt möglich und geboten gewesen, da es die Nichtsteuerbarkeit auch im AdV- und Einspruchsverfahren hätte erkennen müssen. Der Kläger habe insoweit auch alles getan, um eine Aussetzung der Vollziehung durch das Finanzamt zu erreichen. Entgegen der Auffassung des Finanzamts sei es nicht erforderlich, dass der Kläger auch erfolglos vor dem Finanzgericht Aussetzung der Vollziehung hätte beantragen müssen.
Abweichende Auffassung der Finanzverwaltung
Die Verwaltung geht im AEAO zu § 240 davon aus, dass der Steuerpflichtige alle außergerichtlichen und gerichtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft haben muss, um Aussetzung der Vollziehung zu erreichen. Da das Finanzgericht die Revision wegen der Frage zugelassen hat, ob ein Erlass von Säumniszuschlägen voraussetzt, dass der Steuerpflichtige auch einen Antrag beim Finanzgericht gestellt hat oder ob eine erfolglose Antragstellung beim Finanzamt ausreicht, und das Finanzamt zwischenzeitlich unter dem Az. I R 85/16 Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt hat, muss abgewartet werden, wie die Münchner Richter dies sehen.
FG Köln, Urteil v. 24.11.2016, 10 K 3370/14, Haufe Index 10231896
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
380
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
222
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
203
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
157
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
127
-
Keine erweiterte Kürzung bei Veräußerung des gesamten Grundbesitzes im Laufe des Erhebungszeitraums
99
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
96
-
Feier anlässlich der Verabschiedung in den Ruhestand
95
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
89
-
Studiengebühren eines Kindes als Schuldgeld abziehbar?
87
-
Unterlassene Auswertung eines Betriebsprüfungsberichts
14.07.2026
-
Kein Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers nach § 50d Abs. 1 Satz 2 EStG a.F. analog in Lohnsteuerfällen
13.07.2026
-
Entfallen der Grenzgängereigenschaft bei Überschreiten der Nichtrückkehrtage
13.07.2026
-
Steuervergünstigung nach § 6a GrEStG
13.07.2026
-
Vermietung eines Flugzeugs mit Verlusten
10.07.2026
-
Zur weiteren Anwendung des Koordinierungsrechts auf Kindergeldfälle nach dem Brexit
09.07.2026
-
Alle am 9.7.2026 veröffentlichten Entscheidungen
09.07.2026
-
Falsch hinterlegter Steuerschlüssel in einem ERP-System
08.07.2026
-
Grunderwerbsteuerrechtliche Zurechnung bei Abschluss einer Treuhandvereinbarung
06.07.2026
-
Hinzurechnung im vereinfachten Ertragswertverfahren
06.07.2026