NRW verlängert steuerliche Hilfsmaßnahmen für Betroffene der Unwetterkatastrophe
Damit gelten weiterhin rund 50 steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung Betroffener jetzt bis zum 31.3.2022.
Die wichtigsten steuerlichen Maßnahmen
Zu den konkreten Maßnahmen gehören:
- Stundungen von Einkommen-, Körperschaft-, Umsatz-, Erbschaft-/Schenkung- und Grunderwerbsteuer für bis zum 31.3.2022 fällige Forderungen längstens bis zum 30.6.2022 ohne Ratenzahlungen.
- Keine Vollstreckungsmaßnahmen bis zum 30.6.2022, bei Antragstellung bis zum 31.3.2022 für die bis dahin fälligen Steuern.
- Auf die Erhebung von Stundungszinsen wird verzichtet bzw. Säumniszuschläge werden erlassen.
- Anträge auf die Anpassung der Vorauszahlungen können ebenfalls bis zum 31.3.2022 im vereinfachten Verfahren gestellt werden.
- Erleichterungen für die Hilfeleistenden im Spenden- und Unternehmenssteuerrecht.
- Sonderabschreibungsmöglichkeiten für den Wiederaufbau, davon profitieren Wirtschaft und Privatpersonen.
- Arbeitgeber können ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und deren Familien, deren Wohnungen und Häuser durch das Unwetter unbewohnbar geworden sind, vorübergehend Unterkünfte und Verpflegung steuerfrei gewähren.
- Für Spenden an Gemeinden, Städte und Landkreise gilt bis zur Höhe von 300 EUR stets der vereinfachte Zuwendungsnachweis. Das heißt, dass der Kontoauszug oder Überweisungsbeleg genügt.
Für die steuerlichen Hilfsmaßnahmen können sich Betroffene von der Hochwasser-Katastrophe mit den Finanzämtern vor Ort in Verbindung setzen. Der Katastrophenerlass und vereinfachte Antragsformulare sind online abrufbar unter finanzverwaltung.nrw/unwetter.
FinMin NRW, Pressmitteilung v. 3.1.2021
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
10.0315
-
1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
8.049
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
6.799
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.756
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.3456
-
Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
3.04737
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.864
-
2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.413
-
1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.845
-
Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
1.345
-
Richtsatzsammlung 2023 veröffentlicht
18.09.2024
-
Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
18.09.2024
-
Steuerliche Anerkennung inkongruenter Gewinnausschüttungen
17.09.2024
-
Anträge auf Vergabe der USt-IdNr. frühzeitig stellen
16.09.2024
-
Standardisierte Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen
12.09.2024
-
Gleichzeitige Zahlung von Geschäftsführergehalt und Pension
11.09.2024
-
Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen ab 2025
06.09.2024
-
Mit Vernetzung gegen organisierte Finanzkriminalität
06.09.2024
-
Vordrucke für die Anlage EÜR 2024
03.09.2024
-
Mehreinnahmen durch Steuerfahndung und Betriebsprüfung in Hessen
03.09.2024