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10.02.2015
Jahresmeldung
Jahresmeldungen sind bis zum 15. Februar eines Jahres zu erstatten. Wer nicht bereits mit der Entgeltabrechnung für den Januar die anstehenden Jahresmeldungen abgegeben hat, muss sich also beeilen. Interessant wird es, wenn bei Einmalzahlungen besondere Regeln zu beachten sind.mehr