Start der UV-Jahresmeldungen: Mammut-Transfer ohne größere Blessuren
Mit dem 5. SGB IV-Änderungsgesetz ist das Meldeverfahren für die Unfallversicherung auf den Kopf gestellt worden. Die bisherige Angabe der Unfallversicherungsdaten in den Entgeltmeldungen entfällt. Stattdessen ist das UV-Entgelt des Vorjahres für jeden Beschäftigten in einer UV-Jahresmeldung anzugeben.
Neue Meldung, neuer Zeitpunkt, neuer Meldeweg
Die UV-Jahresmeldung für das Jahr 2015 muss zusätzlich zur regulären Jahresmeldung bis 16. Februar 2016 abgegeben werden. Neu ist, dass die UV-Jahresmeldung nicht an die Einzugsstelle, sondern über die Datenannahmestellen der Krankenkassen direkt an die Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) gesendet wird.
Unsicherheit bei den Beteiligten
Alle Kommunikationspartner waren sich einig, dass die technische Infrastruktur diese Massenverarbeitung aushält – trotzdem blieb ein mulmiges Gefühl. Denn es gab im Vorfeld keine Möglichkeit für einen Stresstest. Zusammen mit den regulären Jahresmeldungen geht es um über 70 Mio. Datensätze. Diese mussten in den ersten Wochen des neuen Jahres für alle Beschäftigten in Deutschland von den Arbeitgebern zur Sozialversicherung geschaufelt werden.
Großteil der UV-Jahresmeldungen eingegangen
Bis zum 12. Februar 2016 sind von den Annahmestellen der Krankenkassen bereits 38,2 Mio. UV-Jahresmeldungen bei der DSRV eingegangen, die sofort zu 100 % verarbeitet wurden. Die fehlerfrei gesandten Meldungen wurden in die sog. Basisdatei für die Betriebsprüfung übernommen. „Wir haben hier in der DSRV viel Erfahrung im Umgang mit der Massenverarbeitung – 2015 verarbeiteten wir 1,7 Mrd. Datensätze“, so das positive Resümee von Robert Kronthaler, Leiter der Datenstelle der Rentenversicherung.
Wenig fehlerhafte Meldungen
Allerdings gab es einige Meldungen, die fehlerhaft waren und von der DSRV zurückgewiesen werden mussten. Dies betraf primär UV-Jahresmeldungen mit fehlerhaften Versicherungsnummern. Rund 47.000 Meldungen waren betroffen. Bezogen auf die Gesamtsumme ist das eine Fehlerquote von weniger als 1,3 %.
Kleiner Fehler mit großer Wirkung
Wie so oft steckt der Teufel im Detail. Fehlerhafte Meldungen, die die DSRV zurückweist, landen im „normalen“ Meldeverfahren beim Sachbearbeiter der Krankenkasse, der den Fehler gemeinsam mit dem Arbeitgeber aufklärt. Bei der UV-Jahresmeldung hingegen ist keine Krankenkasse zwischengeschaltet, die sich der Sache annimmt. Insoweit stranden die zurückgewiesenen UV-Jahresmeldungen derzeit bei den Annahmestellen der Krankenkassen.
Konzeptionelle Lösung für fehlerhafte Meldungen
Es wird bereits an Lösungen getüftelt, die im Ergebnis dafür sorgen, dass im nächsten Jahr, also beim nächsten „40-Mio-Rutsch“, die fehlerhaften UV-Jahresmeldungen vollmaschinell bis zum Arbeitgeber durchgeroutet werden.
Korrektur der fehlerhaften UV-Jahresmeldung durch Arbeitgeber
Bei den aktuell fehlerhaften UV-Jahresmeldungen kann davon ausgegangen werden, dass auch in der regulären Jahresmeldung eine fehlerhafte Versicherungsnummer enthalten war und dieser Fehler von der Krankenkasse mit dem Arbeitgeber aufgeklärt wurde. Möglicherweise hat dieser bereits daraufhin neben der Jahresmeldung auch die UV-Jahresmeldung mit der richtigen Versicherungsnummer erneut abgegeben.
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