Die Mittel für die Unfallversicherung werden bei den Berufsgenossenschaften durch Beiträge der Unternehmer aufgebracht.[1] Die Versicherten, mit Ausnahme der freiwillig Versicherten, sind an der Finanzierung nicht beteiligt. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Arbeitsentgelt der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer bis zu einer Beitragsbemessungsgrenze und nach dem Grad der Unfallgefahr in dem Unternehmen. Der Beitrag kann – individuell bei besonders vielen oder schweren Unfällen oder bei einer besonders geringen Unfallbelastung – durch Zuschläge bzw. Nachlässe erhöht oder reduziert werden.

Für die Beitragsberechnung müssen die Unternehmen der Berufsgenossenschaft nach Ablauf des Geschäftsjahres die UV-Jahresmeldung abgeben. Spätestens bis zum 16.2. des Folgejahres ist mittels eines elektronischen Meldeverfahrens (Lohnnachweis Digital) diese Meldung einzureichen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge