RV-BEA geht 2016 an den Start

Bei den Rentenversicherungsträgern startet 2016 das RV-BEA-Verfahren: Entgeltbescheinigungen werden von Arbeitgebern maschinell angefordert und können maschinell zurückgemeldet werden. Doch die schlechte Resonanz im bestehenden BEA-Verfahren der Bundesagentur trübt die Euphorie.

Mit dem 5. SGB IV-Änderungsgesetz ist ein weiteres manuelles Verfahren digitalisiert worden. Beantragt der Arbeitnehmer eine Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente, sind Angaben zum Arbeitsentgelt erforderlich. Diese Angaben müssen im heutigen Verfahren in unterschiedlichste Vordrucke eingetragen werden. Dieser Aufwand soll durch das neue "RV-BEA-Verfahren" minimiert werden. Bescheinigungen Elektronisch Annehmen – dies steckt hinter der Abkürzung BEA. Die Angaben aus dem Abrechnungsprogramm sollen direkt an die Rentenversicherung gemeldet werden können. Den Impuls gibt der Rentenversicherungsträger durch eine maschinelle Anforderung.

RV-BEA-Konzeptionsphase gestartet

Der Startschuss für die konzeptionelle Umsetzung von RV-BEA ist nun gefallen, denn die gesetzliche Grundlage tritt zum 1.1.2016 in Kraft. Bei der Umsetzung müssen auch Ideen auf den Tisch, wie Arbeitgeber für dieses neue Verfahren begeistert werden können. Sonst bleibt zu befürchten, dass wie im BEA-Verfahren der Bundesagentur für Arbeit (BA) hohe Investitionen einer geringen Nutzung gegenüberstehen.

BA-BEA-Verfahren als Vorlage

Das BEA-Verfahren der BA ist seit 2014 im Einsatz und ermöglicht es, die für die Berechnung der Leistung (z. B. Arbeitslosengeld) notwendigen Entgelte nicht mit einem Vordruck gegenüber der BA zu bescheinigen, sondern direkt aus dem Abrechnungsprogramm zu melden.

Beide Verfahren haben primär ein Ziel: die Arbeitgeber von Bürokratie zu entlasten.

Umso erschreckender die bisherige Bilanz. Der Nutzungsgrad im laufenden BEA-Verfahren liegt bei noch nicht einmal 5 %. Das bedeutet, in über 95 % aller Fälle greifen Arbeitgeber lieber zum bestehenden Vordruck.

Ursachenforschung zur Nutzung des BA-BEA-Verfahrens

Das Statistische Bundesamt wurde beauftragt herauszufinden, warum Arbeitgeber sich so verhalten. Im Ergebnis hatte jeder dritte befragte Arbeitgeber zu wenige Bescheinigungen, um sich mit BEA auseinanderzusetzen. Viele Befragte hatten entweder zu wenig Infos über das BEA-Verfahren, keine Zeit zum Einarbeiten oder aufgrund der schlechten Erfahrungen mit ELENA schlichtweg keine Lust mehr auf neue technische Highlights.

Bewertung der Effizienz von BEA

Lohnt es sich dann überhaupt für Arbeitgeber, so die selbstkritische Frage? Nach den Angaben derjenigen Arbeitgeber, die sich für das BEA-Verfahren entschieden haben, ergaben sich in der Summe knapp 10 Minuten Zeitersparnis pro Fall. Da summiert sich im Jahr ein gewisses Einsparpotential, so auch die Resonanz der befragten Arbeitgeber, die das Verfahren der BA im Einsatz haben. Neben der Zeitersparnis waren Arbeitserleichterung und die schnellere Übermittlung an die Arbeitsagentur die Hauptmotive für die Nutzung.

Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers im RV-BEA-Verfahren

Wie im BA-BEA-Verfahren kann der Arbeitnehmer bei RV-BEA der maschinellen Übermittlung widersprechen.
Bevor also auf den Knopf gedrückt wird, muss der Mitarbeiter in „allgemeiner Form schriftlich auf das Widerspruchsrecht“ hingewiesen werden, so der Gesetzeswortlaut.

Diese zusätzliche Hürde hält sicher viele Arbeitgeber davon ab, vom bestehenden Vordruck „wegzukommen“.

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