Fachbeiträge & Kommentare zu Altersteilzeit

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Altersteilzeit

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 6.5 Altersteilzeit nach dem Blockmodell

Rz. 370 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Für Arbeitnehmer besteht im Rahmen des Altersteilzeitgesetzes unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit zu halbieren. Beim sog. Blockmodell schließt sich dabei an eine Phase der Vollzeitarbeit (Arbeitsphase) eine gleich lange Freistellungsphase an. Das Arbeitsverhältnis besteht bis zum Ende der Freistellungsphase we... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Aufstockungsbetrag und Höherversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 3 Abs 1 Nr 1 Buchst a und b AltTZG)

Rz. 10 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Die Aufstockungsbeträge iSd § 3 Abs 1 Nr 1 Buchst a AltTZG (> Rz 6) sowie die Beiträge zur Höherversicherung in der GRV iSd § 3 Abs 1 Nr 1 Buchst b AltTZG (> Rz 15) sind steuerfrei (§ 3 Nr 28 EStG). Für die Steuerfreiheit kommt es nicht darauf an, dass die Altersteilzeit vor dem 01.01.2010 (Wegfall der Förderung durch die > Bundesagentur für... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / V. Besonderheiten

Rz. 20 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Wird Altersteilzeit im sog Blockmodell rückwirkend in Anspruch genommen und deshalb in einem Kalenderjahr > Arbeitslohn überzahlt, der erst im Folgejahr zurückgezahlt wird, ist der zugeflossene Betrag iRd Veranlagung (> Rz 25) anzusetzen; eine abweichende Behandlung aus Gründen sachlicher > Billigkeit ist nicht vorgesehen. Der als Aufstockun... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Beiträge iSd § 187a SGB VI

Rz. 17 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 ArbN, die vor dem 01.01.1952 geboren worden sind, konnten im Anschluss an eine mindestens 24-monatige Altersteilzeit mit Vollendung des 60. Lebensjahres eine Altersrente beanspruchen (§ 237 SGB VI). Zum Ausgleich der Rentenminderung konnten Ausgleichsbeiträge nach § 187a SGB VI gezahlt werden; der Versicherte musste lediglich erklären, eine ... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Die Altersteilzeit dient der Erleichterung eines gleitenden Übergangs vom Erwerbsleben in die Altersrente. Dies kann durch einfache Reduzierung der Arbeitszeit über den gesamten Zeitraum oder in einem sog Blockmodell geschehen, in dem der ArbN zunächst voll arbeitet, jedoch einen geringeren Lohn erhält und er anschließend von der Arbeit freig... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / D. Pflichtveranlagung und Progressionsvorbehalt

Rz. 25 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Die nach § 3 Nr 28 EStG steuerfreien Aufstockungsbeträge und Zuschläge werden in den > Progressionsvorbehalt einbezogen (§ 32b Abs 1 Nr 1 Buchst g EStG). Der ArbG hat sie einzutragen in das > Lohnkonto Rz 40 (§ 41 Abs 1 Satz 4 EStG) und auszuweisen in der > Lohnsteuerbescheinigung Rz 35 (§ 41b Abs 1 Nr 5 EStG). Bei Bezug solcher Aufstockungs... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Besteuerung der Entgelte

Rz. 8 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Bezüge aus Altersteilzeit – vor allem bei Leistungen in der Freistellungsphase des sog Blockmodells – sind keine > Versorgungsbezüge . Sie sind eine lediglich in der Fälligkeit hinausgeschobene Vergütung für die Tätigkeit in der Arbeitsphase (BFH 232, 436 = BStBl 2011 II, 446; ergänzend vgl BMF vom 12.12.2023, Rz 370 ff, BStBl 2023 I, 2179, > ... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / Zusammenfassung

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Zuschläge an Beamte, Richter und Personen mit beamtenähnlichem Status

Rz. 16 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Auch > Beamte und > Richter vereinbaren mit ihrem Dienstherrn Altersteilzeit. Die Aufstockungsbeträge werden als Zuschläge nach § 6 Abs 2 BBesG bzw vergleichbarer Regelungen in Ländergesetzen gezahlt. Diese Zuschläge sind ebenfalls nach § 3 Nr 28 EStG steuerfrei. Für (andere) versicherungsfreie Beschäftigte iSv § 27 Abs 1 Nr 1 bis 3 SGB III ... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Steuerfreiheit nach § 3 Nr 28 EStG

I. Aufstockungsbetrag und Höherversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 3 Abs 1 Nr 1 Buchst a und b AltTZG) Rz. 10 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Die Aufstockungsbeträge iSd § 3 Abs 1 Nr 1 Buchst a AltTZG (> Rz 6) sowie die Beiträge zur Höherversicherung in der GRV iSd § 3 Abs 1 Nr 1 Buchst b AltTZG (> Rz 15) sind steuerfrei (§ 3 Nr 28 EStG). Für die Steuerfreiheit ... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Höherversicherung in der GRV (§ 4 Abs 2 AltTZG)

Rz. 15 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Die Beiträge zur Höherversicherung in der GRV sind steuerfrei (> Rz 10). § 3 Abs 1 Nr 1 Buchst b AltTZG verlangt, dass für den ArbN zusätzlich Beiträge zur GRV mindestens in Höhe des Beitrags entrichtet werden, der auf 80 % des Regelarbeitsentgelts, begrenzt auf den Unterschiedsbetrag zwischen 90 % der monatlichen BBemG und dem Regelarbeitse... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Altersvorsorge und Altersversorgung

Rz. 1 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Zu Hinweisen auf steuerliche Begünstigungen der eigenen Aufwendungen eines ArbN für sog Vorsorgeaufwendungen ua > Private Altersvorsorge; > Sonderausgaben Rz 27 ff, > Sozialversicherung, > Vorsorgepauschale, > Zukunftssicherung von Arbeitnehmern. Rz. 2 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Wegen der steuerlichen Behandlung der Aufwendungen des ArbG zur S... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Hinweise zur 148. Aktualisierung der 4. Auflage

Die 148. Ergänzungslieferung des ABC-Führer Lohnsteuer entspricht dem Rechtsstand vom 21.06.2026. Folgende umfassende Be- und Überarbeitungen lassen sich aus diesem Update besonders hervorheben: Aktivrente (Erstkommentierung der konstitutiven Befreiungsregelung nach § 3 Nr. 21 EStG mit Erläuterungen zur Handhabung im Steuerabzugs- sowie im Veranlagungsverfahren und mit kritis... mehr

Beitrag aus Personal Office Premium Wissen und Weiterbildung
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Gesetzesradar / 1.11 Rentenpaket

Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Rentenversicherung Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Die Regelaltersgrenze soll an die steigende L... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
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Leistungsentgelt / 6.4.1 Altersteilzeit im Blockmodell

Für Altersteilzeitbeschäftigte im Teilzeitmodell gelten hinsichtlich der Leistungsbewertung die Ausführungen zur Teilzeitarbeit. Der TV FlexAZ gilt jedoch nur noch für Altersteilzeitverträge, die spätestens im Dezember 2022 begonnen haben. Damit ist die tarifliche Grundlage für die Vereinbarung von Altersteilzeitarbeitsverhältnissen ab dem 1.1.2023 weggefallen. Entsprechend ... mehr

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Leistungsentgelt / 6.3.6 Teilzeit/Altersteilzeit

Gemäß § 24 Abs. 2 TVöD erhalten Teilzeitbeschäftigte alle Entgeltbestandteile anteilig nach dem zeitlichen Umfang ihrer individuell vereinbarten Arbeitszeit zur Vollarbeitszeit. Dieser Grundsatz gilt zwar auch für das Leistungsentgelt und ist sachgerecht, da Teilzeitbeschäftigte objektiv in geringerem Umfang zu den Betriebsergebnissen beitragen. Ein Abweichen vom Grundsatz d... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
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Leistungsentgelt / 8.5 Unterjährige Veränderungen – besondere Situationen (§ 11 LeistungsTV-Bund)

In § 11 LeistungsTV-Bund werden Auswirkungen unterjähriger Veränderungen bzw. sonstiger besonderer Situationen auf die Leistungsfeststellung bzw. das Leistungsentgelt geregelt. → Karenzzeit Nach § 11 Abs. 1 LeistungsTV-Bund findet eine Leistungsfeststellung nicht statt, wenn der Beschäftigte während des Feststellungszeitraums weniger als 2 Kalendermonate tätig war. Maßgeblich i... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
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Leistungsentgelt / 3.2 Bemessungsgrundlage

Unter Berücksichtigung der Protokollerklärung zu § 18 Abs. 3 Satz 1 TVöD-VKA sind folgende Entgeltbestandteile als Bemessungsgrundlage für die Ermittlung des Gesamtvolumens (Prozentsatz s. o.) heranzuziehen: Hinweis Nach der Protokollerklärung zu § 18 Abs. 3 Satz 1 TVöD-VKA sind nur die Entgelte in das Gesamtvolumen einzubeziehen, die im Kalenderjahr ausgezahlt worden sind. D... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
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Leistungsentgelt / 1.4 Geltungsbereich

Allen Beschäftigten, die unter den Geltungsbereich des TVöD-VKA fallen, muss leistungsorientierte Bezahlung nach § 18 TVöD-VKA zugänglich sein.[1] Damit sind alle Beschäftigten erfasst, die gemäß § 1 Abs. 1 TVöD-VKA in einem Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied eines Mitgliedsverbands der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist. Beschä... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
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Leistungsentgelt / 6.2.1 Grundsätze zur restlosen Budgetausschüttung/"Punktwertmodell"

Es wurde bereits dargestellt, dass das nach § 18 Abs. 3 TVöD-VKA gebildete Gesamtvolumen zweckentsprechend jährlich ausgeschüttet werden muss (siehe Punkt 3.2). Grundsätzlich sieht § 18 TVöD-VKA keine Möglichkeit der Verrechnung über die einzelnen Budgetjahre vor, anders als § 9 Abs. 3 LeistungsTV-Bund. Eine Verrechnung über mehrere Jahre ist weder vorgesehen, noch besteht e... mehr

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Alternatives Entgeltanreiz-... / 4.10.1 Altersteilzeit

Für Beschäftigte in Altersteilzeit können Parallelen zum System der leistungsorientierten Bezahlung nach § 18 TVöD-VKA (siehe Beitrag "Leistungsentgelt", Punkt 6.4.1) gezogen werden. Die leistungsorientierte Bezahlung wird nach dem Spiegelbildprinzip in der Arbeitsphase voll erarbeitet, hälftig ausgezahlt und zur anderen Hälfte in das Wertguthaben eingebracht. Um eine anteil... mehr

Beitrag aus Personal Office Premium Wissen und Weiterbildung
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Rechtsprechungsübersicht, A... / Lohnsteuer

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Beitrag aus Personal Office Premium Wissen und Weiterbildung
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Rechtsprechungsübersicht, A... / Vergütung

Zu den Entscheidungen zum Thema Entgeltgleichheit s. hier. mehr

Beitrag aus Personal Office Premium Wissen und Weiterbildung
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Rechtsprechungsübersicht, A... / Corona

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Beitrag aus Personal Office Premium Wissen und Weiterbildung
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Rechtsprechungsübersicht, A... / Urlaub

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.2 § 3 EStG (Steuerfreie Einnahmen)

• 2022 Inflationsausgleichsprämie/§ 3 Nr. 11c EStG Die Inflationsausgleichsprämie ist bis zu einem Betrag von 3.000 EUR steuer- und sozialversicherungsfrei. Gezahlt werden kann sie als Bar- oder Sachlohn. Anspruch auf die Inflationsausgleichsprämie haben auch Renten- und Versorgungsbezieher, sofern sie auch Einkünfte aus einer aktiven Beschäftigung beziehen. Gleiches gilt bei... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
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Gesetzesradar öffentlicher ... / 1.13 Rentenpaket

Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Rentenversicherung Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Die Regelaltersgrenze soll an die steigende L... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Personenbedingte Kündigung:... / 3 Alter

Das Arbeitsverhältnis endet nicht automatisch, wenn der Arbeitnehmer die für ihn maßgebliche gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht. Das Erreichen des Rentenalters allein ist auch kein in der Person des Arbeitnehmers liegender Grund für eine Kündigung.[1] Gleiches gilt für die Möglichkeit, Altersteilzeit in Anspruch nehmen zu können.[2] Fehlt für ein unbefristetes Arbeitsverh... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Besonderer Kündigungsschutz... / 10 Übersicht über sonstige Fälle von besonderem Kündigungsschutz

Neben dem besonderen Kündigungsschutz wegen besonderer Schutzbedürftigkeit des Arbeitnehmers aus persönlichen Gründen gibt es noch weitere Regelungen zum besonderen Kündigungsschutz: Der Immissionsschutzbeauftragte ist nach § 58 Abs. 2 BImSchG ordentlich nicht kündbar. Entsprechendes gilt nach § 60 Abs. 3 KrWG i. V. m. § 58 Abs. 2 BImSchG für den betrieblichen Abfallbeauftrag... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Urlaub: Dauer und Berechnung / 2.2 Kürzungsmöglichkeit durch Umrechnung nach § 3 BUrlG

Darüber hinaus sieht die Rechtsprechung vor, dass der Urlaub anteilig auch für Zeiten des unbezahlten Sonderurlaubs, der Kurzarbeit Null, der Altersteilzeit im Blockmodell oder wegen eines Sabbaticals gekürzt werden kann. Denn grundsätzlich gemäß § 3 Abs. 1 BUrlG beträgt der gesetzliche Mindesturlaub 24 Werktage im Kalenderjahr. Die Vorschrift unterstellt eine an 6 Tagen der Kalen... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Urlaub: Übertragung und Ver... / 2.1 Verfall des Urlaubs nur nach Hinweis

Der EuGH hat akzeptiert, dass das nationale Recht den Verfall von Urlaubsansprüchen am Ende des Urlaubsjahres oder eines sich daran anschließenden Kalenderjahres anordnet.[2] Der EuGH fordert aber, dass der Arbeitnehmer tatsächlich die Möglichkeit hatte, den Urlaub wahrzunehmen. Daraus folgert er nicht, dass der Arbeitgeber ihn zum Ende des Jahres seinerseits auch ohne Antrag... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 3.1.7 Urlaub bei Altersteilzeit

Vor Beginn der Altersteilzeit ist der gesamte dem Arbeitnehmer zustehende Urlaub zu gewähren. Eine Abgeltung durch den Arbeitgeber erfolgt nur dann, wenn der Urlaub vor Beginn des Altersteilzeit-Arbeitsverhältnisses nicht mehr gewährt und genommen werden kann. Für die Urlaubsabgeltung sind keine Sozialkassenbeiträge zu entrichten, es entsteht daraus auch kein neuer Urlaubsan... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.7 Zusatzrente im Baugewerbe

Grundlage ist der Tarifvertrag über eine Zusatzrente im Baugewerbe (TV TZR) vom 15.5.2001 in der Fassung vom 31.3.2005. Gesetzliche Grundlage ist das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG). Die Arbeitnehmer haben danach zur Finanzierung ihrer Altersversorgungsleistungen Anspruch auf einen Arbeitgeberanteil i. H. v. 30,68 EUR für jeden Kalendermon... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Altersteilzeit (rentenrechtliche Auswirkungen)

Zusammenfassung Begriff Durch Altersteilzeit soll älteren Arbeitnehmern ein gleitender Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente ermöglicht werden. Gegenwärtig ist ein Anspruch auf Erstattung der Aufstockungsbeträge zum Arbeitsentgelt und zu den Rentenversicherungsbeiträgen durch die Bundesagentur für Arbeit nicht mehr gegeben. Gleichwohl ist die Vereinbarung von Altersteil... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Altersteilzeit (rentenrecht... / Zusammenfassung

Begriff Durch Altersteilzeit soll älteren Arbeitnehmern ein gleitender Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente ermöglicht werden. Gegenwärtig ist ein Anspruch auf Erstattung der Aufstockungsbeträge zum Arbeitsentgelt und zu den Rentenversicherungsbeiträgen durch die Bundesagentur für Arbeit nicht mehr gegeben. Gleichwohl ist die Vereinbarung von Altersteilzeit nach dem A... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Rentenversicherung (beitrag... / 6 Arbeitnehmer in Altersteilzeit

Zunächst ist das Arbeitsentgelt beitragspflichtige Einnahme. Erhalten diese Arbeitnehmer Aufstockungsbeträge zum Arbeitsentgelt nach dem Altersteilzeitgesetz, gilt auch mindestens ein Betrag in Höhe von 80 % des Regelarbeitsentgelts für die Altersteilzeit, begrenzt auf den Unterschiedsbetrag zwischen 90 % der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze und dem Regelarbeitsentgelt a... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Altersteilzeit (rentenrecht... / 3 Rentenberechnung

Für die Rentenberechnung werden Entgeltpunkte nicht nur aus dem laufenden beitragspflichtigen Arbeitsentgelt, sondern auch aus der zusätzlichen beitragspflichtigen Einnahme i. H. v. 80 % des Regelarbeitsentgelts ermittelt. Der Aufstockungsbetrag des Regelarbeitsentgelts für die Altersteilzeit vom Arbeitgeber um mind. 20 %[1] ist selbst kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Altersteilzeit (rentenrecht... / 2 Vertrauensschutz bei der Altersgrenzenanhebung

Im Rahmen des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes mit dessen schrittweiser Anhebung der Regelaltersgrenze für die Regelaltersrente von 65 auf 67 Jahre werden auch die Altersgrenzen bei der Altersrente für langjährig Versicherte und bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen entsprechend angehoben. Von der Anhebung der Altersgrenzen sind Versicherte ausgenommen, die vor d... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Altersteilzeit (rentenrecht... / 1 Altersrente nach Altersteilzeitarbeit

Versicherte haben Anspruch auf die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit, wenn sie u. a. ihre Arbeitszeit aufgrund von Altersteilzeit im Sinne von §§ 2 und 3 Abs. 1 Nr. 1 AltersTZG für mind. 24 Kalendermonate vermindert haben. Dieser Rentenanspruch ist allerdings auf Versicherte beschränkt, die vor dem 1.1.1952 geboren sind. Pflichtbeiträge aus ein... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Einkommensanrechnung bei Re... / 2.1 Erwerbseinkommen

Maßgebend ist das durchschnittliche Vorjahreseinkommen einschließlich aller in dieser Zeit angefallenen Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld). Ist im Vorjahr kein Erwerbseinkommen erzielt worden, wird das laufende monatliche Einkommen berücksichtigt. Das laufende Erwerbseinkommen wird ausnahmsweise auch dann berücksichtigt, wenn es mindestens 10 % niedriger ist als d... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Versicherungspflicht von Pf... / 2.3 Auswirkung von Freistellungen

Eine Unterbrechung der bisher an mehr als 30 Stunden wöchentlich ausgeübten Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit hebt den Ausschluss der Rentenversicherungspflicht als Pflegepersonen auf. Dies gilt z. B. bei Inanspruchnahme eines unbezahlten Urlaubs. Hinweis Unbezahlter Urlaub Nur eine Unterbrechung von mehr als 2 Monaten für die Übernahme der Pflegetätigkeit führt zur... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Geringfügig entlohnte Besch... / 5 Zusammenrechnung von Beschäftigungen

Werden – jeweils für sich allein gesehen – mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen ausgeübt, sind die Arbeitsentgelte aus allen Beschäftigungen zu addieren.[1] Wird die Geringfügigkeitsgrenze dadurch überschritten, liegt in keiner dieser Beschäftigungen Geringfügigkeit vor. Dann sind alle Beschäftigungen versicherungspflichtig. Wenn eine geringfügig entlohnte Beschäfti... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Rentenminderung/Rentenabsch... / 3.2 Vom Arbeitgeber

Die Beitragszahlung wurde parallel zur Altersteilzeit eingeführt und soll sicherstellen, dass bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente Nachteile, die durch die vorzeitige Inanspruchnahme entstehen (Minderung der Rente durch den Rentenabschlag), ausgeglichen werden können. Eine vorzeitige Inanspruchnahme der Altersrente kann z. B. aus betrieblichen Gründen notwendig se... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Progressionsvorbehalt / 1 Steuerfreie Entgeltersatzleistungen

Bestimmte vom Arbeitgeber gezahlte Entgeltersatzleistungen sind steuerfrei und unterliegen dem Progressionsvorbehalt: Kurzarbeitergeld einschließlich Saison-Kurzarbeitergeld und Qualifizierungsgeld [1], Aufstockungsbeträge nach dem Altersteilzeitgesetz [2], Verdienstausfallentschädigung nach dem IfSG [3], Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld.[4] Steuerfrei sind auch weitere Entgeltersatz... mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.23 Buchführung

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Literaturauswertung zum HGB / 2.94 Rückstellungen

Künkele/Mitrovic, Rückstellungen für Zuwendungen anlässlich eines Dienstjubiläums, BC 4/2026, S. 154; Labrenz/Schmidt, Schätzung von Preis- und Kostensteigerungen bei langfristigen Rückbauverpflich... mehr

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Entgeltersatzleistung: Ausw... / 9.2 Mindestaufstockungsbetrag für Altersteilzeit

Nach den Bestimmungen des Altersteilzeitgesetzes muss der Arbeitgeber das Altersteilzeitentgelt um mindestens 20 % des Altersteilzeitentgelts auf mindestens 70 % des bisherigen Nettoentgelts (Mindestnettobetrag) aufstocken, um die staatliche Zuschussleistung durch die Bundesagentur für Arbeit zu erhalten.[1] 9.2.1 Ermittlung des Regelarbeitsentgelts Das Regelarbeitsentgelt ist... mehr

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Entgeltersatzleistung: Ausw... / 9.2.2 Berechnung des Mindestaufstockungsbetrags

Das Regelarbeitsentgelt für die Altersteilzeitarbeit ist um mindestens 20 % aufzustocken, wobei die Aufstockung auch weitere Entgeltbestandteile umfassen kann, z. B. Einmalzahlungen.[1] Praxis-Beispiel Berechnung der Maximalaufstockung Ein Arbeitnehmer (Steuerklasse IV, keine kinder, KV-Zusatzbeitrag 2,5 %, kirchensteuerpflichtig) mit einem monatlichen Vollzeit-Bruttoarbeitsge... mehr

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Entgeltersatzleistung: Ausw... / 9.3 Besonderheiten beim Blockmodell

Kommt es bei Altersteilzeitbeschäftigungen nach dem Blockmodell zu einer vorzeitigen Beendigung des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses, z. B. durch Kündigung, vorzeitige Verrentung oder Tod des Arbeitnehmers (sog. Störfall), ist der Arbeitgeber nach den bestehenden tarifvertraglichen Regelungen infolge der in der Arbeitsphase erbrachten Vorleistung zur Arbeitslohnnachzahlung... mehr