Fachbeiträge & Kommentare zu Altersteilzeit

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Erstellen der Lohnsteuerbes... / 6.8 Nummer 15: Kurzarbeitergeld u. Ä.

In Nummer 15 der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ist die Summe der folgenden Beträge aufzunehmen: Kurzarbeitergeld (einschließlich Saison-Kurzarbeitergeld), Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, Zuschuss bei Beschäftigungsverbot für die Zeit vor oder nach einer Entbindung sowie für den Entbindungstag während der Elternzeit nach beamtenrechtlichen Vorschriften, Verdienstausfalle...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnkonto / 2.1 Krankenkassen-Liste

Zur Prüfung der Vollständigkeit der Entgeltabrechnung ist für jeden Abrechnungszeitraum[1] getrennt nach Einzugsstellen eine Beitragsabrechnung elektronisch zu erfassen und lesbar zur Verfügung zu stellen (Krankenkassen-Liste). Für die Beitragsgrundlage der Unfallversicherung erfolgt diese Erfassung nach Mitgliedsnummern.[2] In der Krankenkassen-Liste müssen folgende Angaben...mehr

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Entgeltersatzleistung: Ausw... / 9.2 Mindestaufstockungsbetrag für Altersteilzeit ab 1.7.2004

Nach den Bestimmungen des Altersteilzeitgesetzes muss der Arbeitgeber das Altersteilzeitentgelt um mindestens 20 % des Altersteilzeitentgelts auf mindestens 70 % des bisherigen Nettoentgelts (Mindestnettobetrag) aufstocken, um die staatliche Zuschussleistung durch die Bundesagentur für Arbeit zu erhalten.[1] 9.2.1 Ermittlung des Regelarbeitsentgelts Das Regelarbeitsentgelt ist...mehr

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Lohnsteuerrechtliche Folgen... / 5.3 Wegzug ins Ausland bei Altersteilzeit

Besonderheiten können sich in den Fällen ergeben, in denen der Arbeitnehmer im Rahmen eines verblockten Altersteilzeitarbeitsverhältnisses in der Freizeitphase seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt und damit die unbeschränkte Steuerpflicht beendet wird. Der in der Freizeitphase ausgezahlte Arbeitslohn einschließlich des Aufstockungsbetrags ist weiterhin Entgelt aus einem aktiv...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltersatzleistung: Ausw... / 9.2.2 Berechnung des Mindestaufstockungsbetrags

Das Regelarbeitsentgelt für die Altersteilzeitarbeit ist um mindestens 20 % aufzustocken, wobei die Aufstockung auch weitere Entgeltbestandteile umfassen kann, z. B. Einmalzahlungen.[1] Praxis-Beispiel Berechnung der Maximalaufstockung Ein Arbeitnehmer mit einem monatlichen Vollzeit-Bruttoarbeitsgehalt von 8.750 EUR nimmt von der Vollendung des 62. bis zur Vollendung des 64. L...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vorruhestand / Zusammenfassung

Begriff Vorruhestand ist eine Überbrückungszeit bis zum frühesten möglichen Beginn der individuellen Alterssicherung. Es handelt sich dabei um ein Instrument zum Personalabbau. Ältere Arbeitnehmer werden vor Erreichen der Regelaltersgrenze für einen Rentenanspruch zur Auflösung des Dienstverhältnisses veranlasst. Dem Arbeitnehmer wird im Rahmen eines Sozialplans oder durch E...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltersatzleistung: Ausw... / 9.3 Besonderheiten beim Blockmodell

Kommt es bei Altersteilzeitbeschäftigungen nach dem Blockmodell zu einer vorzeitigen Beendigung des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses, z. B. durch Kündigung, vorzeitige Verrentung oder Tod des Arbeitnehmers (sog. Störfall), ist der Arbeitgeber nach den bestehenden tarifvertraglichen Regelungen infolge der in der Arbeitsphase erbrachten Vorleistung zur Arbeitslohnnachzahlung...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltersatzleistung: Ausw... / 9.2.1 Ermittlung des Regelarbeitsentgelts

Das Regelarbeitsentgelt ist das auf einen Monat entfallende sozialversicherungspflichtige Arbeitsentgelt, das der Arbeitgeber im Rahmen der Altersteilzeitarbeit regelmäßig zu erbringen hat. Es beträgt somit grundsätzlich die Hälfte des ohne Altersteilzeitarbeit maßgeblichen laufenden Arbeitsentgelts (sog. Vollzeitarbeitsentgelt). Bei Vereinbarungen über die Freistellung von ...mehr

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Entgeltersatzleistung: Ausw... / 9.1 Voraussetzungen der Steuerbefreiung

Arbeitgeber können mit ihren bisher voll beschäftigten Arbeitnehmern, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, eine Teilzeitbeschäftigung vereinbaren. Steuerfrei nach § 3 Nr. 28 EStG sind die Aufstockungsbeträge zum Altersteilzeitarbeitsentgelt[1] Beträge zur Rentenversicherung[2] sowie Arbeitgeberzuschüsse der BfA.[3] Der Aufstockungsbetrag[4] beträgt auch 20 %, soweit der Arbei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Schwerbehinderte Menschen / 5.4 Berechnung der Erfüllung der Pflichtarbeitsplatzzahl

Diese Pflichtarbeitsplatzzahl ist vom Arbeitgeber mit schwerbehinderten Menschen oder vom Gesetz besonders genannten gleichwertigen Personen zu besetzen. Die öffentliche Pflicht ist nicht einklagbar; ihre Verletzung führt zur Verpflichtung, eine Ausgleichsabgabe zu zahlen (§ 160 SGB IX). Voraussetzung ist zunächst, dass die Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz i. S. d. § 156 ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Schwerbehinderte Menschen / 5.2 Berechnung der anzurechnenden vorhandenen Arbeitsplätze

Die Zahl der Arbeitsplätze, aus der sich die anzuwendende Pflichtplatzquote und die Pflichtarbeitsplatzzahl ableitet, berechnet sich nach § 156 SGB IX und § 157 SGB IX. Danach sind Arbeitsplätze alle Stellen, auf denen Arbeitnehmer, Beamte, Richter, Auszubildende und andere zur beruflichen Bildung Eingestellte beschäftigt werden. Dabei ist immer auf eine jahresdurchschnittli...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 2.7.1.1 Definition der Wertguthabenvereinbarung im sozialversicherungsrechtlichen Sinne und Abgrenzung zu anderen Formen der Arbeitszeitgestaltung

In der Praxis werden Arbeitszeitkonten unterschiedlich ausgestaltet. Sie können nach der Länge des Ausgleichszeitraums in Kurzzeit- und Langzeitkonten oder nach der Zielsetzung in Altersteilzeit-, Lebens- oder Jahresarbeitszeit-, Gleitzeit- oder Ausgleichskonten unterschieden werden. Seit dem 1.1.2009 wird zwischen flexiblen Arbeitszeitregelungen nach § 7 Abs. 1a IV i. V. m. ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 2.1.1 Regelungen des TVöD unter Berücksichtigung der sich aus den aktuellen Tarifabschlüssen ergebenden Änderungen

Die tarifvertragliche regelmäßige Arbeitszeit nach dem TVöD beträgt für die Beschäftigten des Bundes durchschnittlich 39 Stunden wöchentlich im gesamten Tarifgebiet (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a TVöD). Für die Beschäftigten der kommunalen Verwaltungen und Unternehmen beträgt die regelmäßige Arbeitszeit im Tarifgebiet West durchschnittlich 39 Stunden wöchentlich, im Tarifgebie...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 3.1 Bei Aufgabe oder Nichtantritt einer Beschäftigung

Rz. 46 Ein wichtiger Grund für die Aufgabe einer Beschäftigung oder den Nichtantritt einer Beschäftigung liegt vor, wenn die Beschäftigung unzumutbar ist.[1] Allein, dass das neue Beschäftigungsverhältnis ein Leiharbeitsverhältnis ist, ist kein wichtiger Grund für den Nichtantritt einer Beschäftigung.[2] Unabhängig davon, um was für ein Arbeitsverhältnis es sich handelt, gil...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freistellung von der Arbeit / 2 Bezahlte Freistellung bei flexibler Arbeitszeitregelung/Altersteilzeit

2.1 Sozialversicherungspflicht Für die Dauer einer vereinbarten Freistellung im Rahmen einer flexiblen Arbeitszeitregelung oder bei Altersteilzeit besteht grundsätzlich Sozialversicherungspflicht.[1] 2.2 Beiträge während der Freistellungsphase Aufgrund der bestehenden Versicherungspflicht sind weiterhin Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung und zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freistellung von der Arbeit / 2.1 Sozialversicherungspflicht

Für die Dauer einer vereinbarten Freistellung im Rahmen einer flexiblen Arbeitszeitregelung oder bei Altersteilzeit besteht grundsätzlich Sozialversicherungspflicht.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freistellung von der Arbeit / 2.2 Beiträge während der Freistellungsphase

Aufgrund der bestehenden Versicherungspflicht sind weiterhin Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung und zu den Umlagekassen zu entrichten. Für Arbeitnehmer, die nach der Freistellung von der Arbeitsleistung nicht aus dem Erwerbsleben ausscheiden, gilt der allgemeine Beitragssatz in der Krankenversicherung. Im Krankheitsfall gilt für Arbeitnehmer,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freistellung von der Arbeit / 2.3 Besonderheiten in der Unfallversicherung

Die Regelung zur Fälligkeit von beitragspflichtigem Arbeitsentgelt bei flexiblen Arbeitszeitregelungen[1] findet in der Unfallversicherung keine Anwendung. Für die Ermittlung der Unfallversicherungsbeiträge ist das laufende Arbeitsentgelt stets nach dem Entstehungsprinzip[2] heranzuziehen. Das bedeutet, dass in der Unfallversicherung – anders als in übrigen Sozialversicherun...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grundlagen der Lohnsteuerer... / 2 Beitragspflichtiger Personenkreis

Bevor Sozialversicherungsbeiträge entrichtet werden, ist jeweils abzuklären, ob der Arbeitnehmer oder Auszubildende in dem jeweiligen Sozialversicherungszweig versicherungspflichtig ist. Für Arbeitnehmer und Auszubildende werden die Beiträge zur Sozialversicherung im Allgemeinen vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer bzw. Auszubildenden gemeinsam aufgebracht. Neben den beitragspfli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freistellung von der Arbeit / 5 Einzelne gesetzliche Freistellungsansprüche

Die verschiedenen gesetzlichen Freistellungsansprüche werden nachstehend aufgezählt und in ihrem wesentlichen Inhalt kurz vorgestellt: § 616 BGB: bei unverschuldeter, vorübergehender Verhinderung des Arbeitnehmers aus persönlichen Gründen behält dieser den Entgeltanspruch, § 629 BGB: Freistellung zur Stellensuche nach Ausspruch einer Kündigung, § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III: ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin, Springer, Z... / 2 Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 3 § 5 EZFG auferlegt allen Arbeitnehmern i. S. d. § 1 Abs. 2 EFZG (also nicht Heimarbeitern gem. § 1 Abs. 1 EFZG) Mitteilungs- und Nachweispflichten. Die Pflichten aus § 5 EZFG bestehen nur dann nicht, wenn der Arbeitgeber auf deren Einhaltung verzichtet hat. Unerheblich ist, ob der Arbeitnehmer überhaupt einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung gegenüber seinem Arbeitgeber...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personalabbau und seine Kos... / 2.4 Kosten aus dem Übergang in die Altersteilzeit

Auch in kleinen und mittleren Unternehmen findet die Regelung zur Altersteilzeit immer mehr Beachtung. Da sich der Prozess der Freisetzung jedoch über mehrere Jahre ziehen kann, ist dieses Mittel nur dann geeignet, wenn der Personalabbau nicht kurzfristig erfolgen muss. Für eine strategische Personalpolitik kann die Altersteilzeit jedoch sehr gut genutzt werden. Sie erfolgt ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personalabbau und seine Kos... / 4.2 Amortisation in der Gesamtbetrachtung

Die Prüfung der gesamten Kosten des Personalabbaus auf eine sinnvolle Amortisationsdauer hin beinhaltet eine zeitliche Komponente. Da in der Regel unterschiedliche Mitarbeiter mit individuellen Kündigungszeiten betroffen sind, kann der Amortisationszeitraum im Kalender nicht exakt bestimmt werden. Dennoch ist ein Zeitraum ermittelbar, der einfach einen gleichen Beginn von Ei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personalabbau und seine Kos... / 4.1 Berechnung der individuellen Amortisation

Jeder einzelne Fall innerhalb der Mitarbeiter, die freigesetzt werden sollen, wird betrachtet. Auf der einen Seite stehen die Kosten, die durch die Maßnahme eingespart werden. Das sind in der Regel die Lohn- bzw. Gehaltszahlungen zuzüglich der gesetzlichen und tariflichen Sozialabgaben. Einzubeziehen sind auch Nebenkosten wie Fahrtkostenerstattung, Jubiläumszahlungen, Zuschü...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.3.2.1 Altersteilzeit

Rz. 53 Haben die Vertragsparteien im Rahmen einer Altersteilzeitvereinbarung das in der Praxis typische "Blockmodell" mit einer Arbeits- und einer Freistellungsphase gewählt, erhält der Arbeitnehmer im Fall seiner Erkrankung während der Freistellungsphase keine Entgeltfortzahlung.[1] In Ermangelung einer Arbeitspflicht kann der Arbeitnehmer nicht mehr arbeitsunfähig werden. ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 10.2 Anwendungsbereiche

"Das Leben ist kurz, nicht wegen der kurzen Zeit, die es dauert, sondern weil uns in dieser kurzen Zeit fast keine bleibt, es zu genießen" (Rousseau). Das Sabbatical verschafft die nötige Zeit für die private Lebensgestaltung z. B. für eine Weltreise, eine Auszeit für die Familie oder sich selbst. Ein Sabbatical kann auch genutzt werden als Personalinstrument in einer Krise, ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 10.3 Gesetzliche Rahmenbedingungen

Sozialrechtlich besteht ein rechtlicher Rahmen für Lebensarbeitszeit- und Langzeitkonten – und damit auch für ein Sabbatical – seit 1998 mit dem "Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen", kurz: Flexi-Gesetz.[1] Diese Rechtsgrundlage wurde zum 1. Januar 2009 durch das Gesetz zur Verbesserung von Rahmenbedingungen der sozialrechtlichen Absicheru...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 10.1 Was ist ein Sabbatical?

Ein Sabbatical ist eine besondere, zeitlich befristete Form der Teilzeitbeschäftigung, die sich über einen längeren Zeitraum – meist mehrere Jahre – erstreckt und aus 2 Phasen besteht: aus einer Arbeitsphase ("Ansparphase"), in der der Beschäftigte i. d. R. ohne Arbeitszeitverkürzung ist, und aus einer Freistellungsphase, in der der Beschäftigte gänzlich vom Dienst freigeste...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.3 Altersversorgungsvermögen

Rz. 310 Das Altersversorgungsvermögen wird im Gesetz umschrieben als die "Teile des begünstigungsfähigen Vermögens, die ausschließlich und dauerhaft der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen dienen und dem Zugriff aller übrigen nicht aus den Altersversorgungsverpflichtungen unmittelbar berechtigten Gläubiger entzogen sind".[1] Rz. 311 Der Begriff des Alt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 98 Persönl... / 2.1 Beschäftigungsverhältnis (Abs. 1)

Rz. 5 Nach § 98 Abs. 1 Nr. 1 sind die persönlichen Voraussetzungen erfüllt, wenn der Arbeitnehmer nach Beginn des Arbeitsausfalls eine versicherungspflichtige Beschäftigung fortsetzt, aus zwingenden Gründen aufnimmt oder im Anschluss an die Beendigung eines Berufsausbildungsverhältnisses aufnimmt. Die 3 genannten Voraussetzung stehen alternativ ("oder") und nicht kumulativ z...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 3.3 § 8 KStG (Ermittlung des Einkommens)

• 2019 Hinzuschätzungen bei einer Kapitalgesellschaft als verdeckte Gewinnausschüttung / § 8 Abs. 3 KStG Erfolgen im Rahmen einer Kapitalgesellschaft Hinzuschätzungen, stellt sich die Frage, ob es sich bei der Hinzuschätzung um eine verdeckte Gewinnausschüttung handelt. Grundsätzlich trifft das FA die objektive Feststellungslast dafür, ob die Voraussetzungen einer verdeckten ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.3 § 3 EStG (Steuerfreie Einnahmen)

• 2019 Ausschluss der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 26a Satz 1 EStG bei Gewährung einer Steuerbefreiung für dieselbe Tätigkeit nach § 3 Nr. 26 Satz 1 EStG/§ 3 Nr. 26a EStG Durch das BMF-Schreiben v. 21.11.2014, IV C 4 - S 2121/07/0010 :032, BStBl 2014 I S.1581 wird § 3 Nr. 26a EStG eingeschränkt. Danach kann der Freibetrag nach § 3 Nr. 26a EStG nicht nur dann nicht in Anspruch...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzarbeit: Anspruch und Ku... / 1.3 Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen beim Arbeitnehmer

Nach § 98 Abs. 1 SGB III können Arbeitnehmer nur dann Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben, wenn sie nach Beginn des Arbeitsausfalls eine versicherungspflichtige Beschäftigung fortsetzen oder aus zwingenden Gründen oder im Anschluss an die Beendigung eines Berufsausbildungsverhältnisses aufnehmen und das Arbeitsverhältnis nicht gekündigt oder durch Aufhebungsvertrag aufgelöst i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Altersteilzeit

Schrifttum: Förster/Heger, Altersteilzeit und betriebliche Altersversorgung, DB 1998, 141; IDW, RS HFA 3, Bilanzierung v Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelungen nach IAS und nach handelsrechtlichen Vorschriften, WPg 1998, 1063; Oser/Doleczik, Bilanzierung von Altersteilzeit, StBp 1999, 67; Oser/Doleczik, Bilanzierung von Altersteilzeitregelungen, DB 2000, 6; Wellisch, Arbeit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Förster/Heger, Altersteilzeit und betriebliche Altersversorgung, DB 1998, 141; IDW, RS HFA 3, Bilanzierung v Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelungen nach IAS und nach handelsrechtlichen Vorschriften, WPg 1998, 1063; Oser/Doleczik, Bilanzierung von Altersteilzeit, StBp 1999, 67; Oser/Doleczik, Bilanzierung von Altersteilzeitregelungen, DB 2000, 6; Wellisch, Arbeitszeitkonten...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2 Abmeldungen

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Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Personengruppen in den Meldungen nach der DEÜV – Personengruppenschlüssel

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Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.1 Krankenversicherung

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Arbeitszeitkonten

Rn. 1256 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Arbeitszeitkonten haben wegen der damit ermöglichten Flexibilisierung der Arbeitszeit eine breite Verwendung gefunden. Aus Sicht des ArbN besteht der Vorteil in der nachgelagerten Besteuerung (es wird durch die Gutschrift auf dem Konto kein Zufluss unterstellt; gilt auch für die Sozialversicherung). Die Guthaben können wahlweise in einer sp...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Krankenversicherung

Tz. 7 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Grundsätzlich versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung sind: Arbeiter, Angestellte, Auszubildende und Studenten sowie sonstige in § 5 Abs. 1 Nr. 1–13 SGB V genannte Personen (vgl. im Einzelnen Tz. 9). Tz. 8 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung endet, wenn die Versicherung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Subjektive u objektive Wertaufhellungskonzeption

Rn. 489 Stand: EL 80 – ET: 08/2008 Die Rspr und das Schrifttum begegnen dieser Bilanzierungsvorgabe – zunächst unstrukturiert dargestellt – mit Begriffen wie "subjektiver Kenntnisstand, subjektiv Gewusstes, objektiv Wissbares" uÄ. In systematisierter Form wird dabei zwischen zwei Wertaufhellungskonzeptionen unterschieden (BFH BStBl II 2002, 227 u Hommel/Berndt, DStR 2000, 174...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.8 Mehrere Minijobs sowie Midijobs

Tz. 29 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Werden mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen nebeneinander bzw. bei verschiedenen Arbeitgebern ausgeübt, sind für die Beurteilung der Frage, ob eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aus versicherungsrechtlicher Sicht gegeben ist, die Arbeitsentgelte aus den einzelnen Beschäftigungen zusammenzurechnen. Beträgt das Arbeitsentgelt 202...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. ABC des Bilanzansatzes

Rn. 1499 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Abbaurecht s Rn 1405ff Abbruchkosten s § 6 Rn 591ff (Dräger/Dorn/Hoffmann) Abbruchverpflichtung s Rn 885 Abfallentsorgung s Rn 884ff Abfindung Beispiele aus der BFH-Rspr zur Behandlung beim Leistenden:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Rechtsfragen

Rn. 534a Stand: EL 109 – ET: 04/2015 Die vorstehenden Ausführungen (ab s Rn 532 – 534) beziehen sich auf die Ermittlung von Sachverhalten durch den Kaufmann und die damit häufig verbundenen Ermessensentscheidungen und Schätzungserfordernisse. Ein anderer Anwendungsbereich der objektiven versus subjektive Fehlerhaftigkeit bezieht sich auf die rechtliche Interpretation von Sach...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragszuschuss / 4.5 Arbeitnehmer in Freistellungsphase der Altersteilzeit

Arbeitnehmer haben auch in der Freistellungsphase einen Anspruch auf einen Beitragszuschuss. Voraussetzung ist, dass weiterhin Versicherungsfreiheit wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze vorliegt. In dieser Zeit besteht kein realisierbarer Anspruch auf Krankengeld. Die Beiträge zur Krankenversicherung werden somit nach dem ermäßigten Beitragssatz (2024: 14,0 %)...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragszuschuss / 2.2 Höchstzuschuss in der privaten Krankenversicherung

Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz wurde vom Bundesministerium für Gesundheit 2024 auf 1,7 % (2023: 1,6 %) festgesetzt. Für die Zuschussberechnung ist 2024 somit ein Beitragssatz i. H. v. 8,15 % (14,6 % + 1,7 % = 16,3 % : 2) zu berücksichtigen (2023: 14,6 % + 1,6 % = 16,2 % : 2 = 8,1 %). Sollte der ermäßigte Beitragssatz von 14,0 % maßgeblich sein, beträgt der Beitrags...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragszuschuss / 2.1.2 Versicherter ohne Anspruch auf Krankengeld

Für Arbeitnehmer, die bei Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung keinen Anspruch auf Krankengeld haben (z. B. Personen, die sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit befinden), ist für die Beitragszuschussberechnung der ermäßigte Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung zu berücksichtigen. Auch für diese Arbeitnehmer wird der kassenindividuel...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Langzeitkonten: Gestaltungs... / 1 Überblick und arbeitszeitsystematische Einordnung

Die Nutzung von Arbeitszeitkonten zur Ermöglichung längerer Freistellungen bei fortlaufendem Entgelt, breitet sich seit den 90er Jahren zunehmend aus. Dabei waren (und sind) insbesondere die "Perspektiven" eines früheren Übergangs in den Ruhestand sowie von Sabbaticals als längerer zusammenhängender "Auszeiten" mit Rückkehr in das aktive Arbeitsverhältnis für viele Arbeitneh...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.4.2 Meldetatbestände

Rz. 82 Nach § 6 DEÜV ist eine Anmeldung zu erstatten, wenn eine Beschäftigung aufgenommen wird, die zumindest in einem Versicherungszweig der Versicherungspflicht unterliegt oder für die der Arbeitgeber einen Beitragsanteil zu entrichten hat. Auch geringfügig Beschäftigte (§ 8 SGB IV) sind anzumelden. Eine Anmeldung ist auch dann erforderlich, wenn nach einer Unterbrechung d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 4.5 Ruhendes Arbeitsverhältnis

Rz. 29 Ein Arbeitsverhältnis kann aufgrund unterschiedlicher rechtlich erheblicher Tatbestände ruhen. In Betracht kommt ein Ruhen unmittelbar kraft bzw. aufgrund Gesetzes.[1] Daneben können Tarifverträge das Ruhen anordnen, z. B. für den Fall einer befristeten Erwerbsminderungsrente.[2] Schließlich können die Arbeitsvertragsparteien kraft ihrer Vertragsfreiheit das Ruhen ver...mehr