Fachbeiträge & Kommentare zu Altersteilzeit

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Gesetzesradar / 1.11 Rentenpaket

Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Rentenversicherung Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Die Regelaltersgrenze soll an die steigende L... mehr

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Gesetzesradar öffentlicher ... / 1.14 Rentenpaket

Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Rentenversicherung Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Die Regelaltersgrenze soll an die steigende L... mehr

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Rentenkommission 2026: Empf... / Empfehlung 13

Die Kommission empfiehlt, die Altersgrenze für die Inanspruchnahme von Altersteilzeit von derzeit 55 Jahren auf 58 Jahre anzuheben und künftig an die Regelaltersgrenze zu koppeln. Altersteilzeit im Blockmodell soll nicht mehr länger möglich sein. Ausgangslage Altersteilzeit können Arbeitnehmende ab dem 55. Lebensjahr nutzen, wenn sie in den letzten 5 Jahren vor Beginn der Alte... mehr

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Arbeitslohn-ABC / Altersteilzeit

Aufstockungsbeträge zum Altersteilzeit-Arbeitsentgelt sind steuerfrei.[1] Die Steuerfreiheit kann unabhängig davon in Anspruch genommen werden, ob die Altersteilzeit förderfähig ist.[2] Der Steuerfreiheit des Aufstockungsbetrags steht nicht entgegen, wenn sich der Beschäftigte beim Zufluss nicht mehr in Altersteilzeit befindet.[3] mehr

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Progressionsvorbehalt bei d... / 9 Einnahmen, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen

Der Katalog der Nr. 1 in § 32b Abs. 1 EStG ist abschließend; dort nicht aufgeführte Leistungen unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt. Die nachfolgende Aufstellung enthält eine beispielhafte Aufzählung von steuerbefreiten Leistungen, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen: Arbeitslosengeld II; Aussperrungsunterstützungen; Betreuungsgeld; Ein-Euro-Jobs[1]; Einglieder... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Altersteilzeit

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 6.5 Altersteilzeit nach dem Blockmodell

Rz. 370 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Für Arbeitnehmer besteht im Rahmen des Altersteilzeitgesetzes unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit zu halbieren. Beim sog. Blockmodell schließt sich dabei an eine Phase der Vollzeitarbeit (Arbeitsphase) eine gleich lange Freistellungsphase an. Das Arbeitsverhältnis besteht bis zum Ende der Freistellungsphase we... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Aufstockungsbetrag und Höherversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 3 Abs 1 Nr 1 Buchst a und b AltTZG)

Rz. 10 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Die Aufstockungsbeträge iSd § 3 Abs 1 Nr 1 Buchst a AltTZG (> Rz 6) sowie die Beiträge zur Höherversicherung in der GRV iSd § 3 Abs 1 Nr 1 Buchst b AltTZG (> Rz 15) sind steuerfrei (§ 3 Nr 28 EStG). Für die Steuerfreiheit kommt es nicht darauf an, dass die Altersteilzeit vor dem 01.01.2010 (Wegfall der Förderung durch die > Bundesagentur für... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / V. Besonderheiten

Rz. 20 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Wird Altersteilzeit im sog Blockmodell rückwirkend in Anspruch genommen und deshalb in einem Kalenderjahr > Arbeitslohn überzahlt, der erst im Folgejahr zurückgezahlt wird, ist der zugeflossene Betrag iRd Veranlagung (> Rz 25) anzusetzen; eine abweichende Behandlung aus Gründen sachlicher > Billigkeit ist nicht vorgesehen. Der als Aufstockun... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Beiträge iSd § 187a SGB VI

Rz. 17 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 ArbN, die vor dem 01.01.1952 geboren worden sind, konnten im Anschluss an eine mindestens 24-monatige Altersteilzeit mit Vollendung des 60. Lebensjahres eine Altersrente beanspruchen (§ 237 SGB VI). Zum Ausgleich der Rentenminderung konnten Ausgleichsbeiträge nach § 187a SGB VI gezahlt werden; der Versicherte musste lediglich erklären, eine ... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Die Altersteilzeit dient der Erleichterung eines gleitenden Übergangs vom Erwerbsleben in die Altersrente. Dies kann durch einfache Reduzierung der Arbeitszeit über den gesamten Zeitraum oder in einem sog Blockmodell geschehen, in dem der ArbN zunächst voll arbeitet, jedoch einen geringeren Lohn erhält und er anschließend von der Arbeit freig... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / D. Pflichtveranlagung und Progressionsvorbehalt

Rz. 25 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Die nach § 3 Nr 28 EStG steuerfreien Aufstockungsbeträge und Zuschläge werden in den > Progressionsvorbehalt einbezogen (§ 32b Abs 1 Nr 1 Buchst g EStG). Der ArbG hat sie einzutragen in das > Lohnkonto Rz 40 (§ 41 Abs 1 Satz 4 EStG) und auszuweisen in der > Lohnsteuerbescheinigung Rz 35 (§ 41b Abs 1 Nr 5 EStG). Bei Bezug solcher Aufstockungs... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Besteuerung der Entgelte

Rz. 8 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Bezüge aus Altersteilzeit – vor allem bei Leistungen in der Freistellungsphase des sog Blockmodells – sind keine > Versorgungsbezüge . Sie sind eine lediglich in der Fälligkeit hinausgeschobene Vergütung für die Tätigkeit in der Arbeitsphase (BFH 232, 436 = BStBl 2011 II, 446; ergänzend vgl BMF vom 12.12.2023, Rz 370 ff, BStBl 2023 I, 2179, > ... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / Zusammenfassung

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Zuschläge an Beamte, Richter und Personen mit beamtenähnlichem Status

Rz. 16 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Auch > Beamte und > Richter vereinbaren mit ihrem Dienstherrn Altersteilzeit. Die Aufstockungsbeträge werden als Zuschläge nach § 6 Abs 2 BBesG bzw vergleichbarer Regelungen in Ländergesetzen gezahlt. Diese Zuschläge sind ebenfalls nach § 3 Nr 28 EStG steuerfrei. Für (andere) versicherungsfreie Beschäftigte iSv § 27 Abs 1 Nr 1 bis 3 SGB III ... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Steuerfreiheit nach § 3 Nr 28 EStG

I. Aufstockungsbetrag und Höherversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 3 Abs 1 Nr 1 Buchst a und b AltTZG) Rz. 10 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Die Aufstockungsbeträge iSd § 3 Abs 1 Nr 1 Buchst a AltTZG (> Rz 6) sowie die Beiträge zur Höherversicherung in der GRV iSd § 3 Abs 1 Nr 1 Buchst b AltTZG (> Rz 15) sind steuerfrei (§ 3 Nr 28 EStG). Für die Steuerfreiheit ... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Höherversicherung in der GRV (§ 4 Abs 2 AltTZG)

Rz. 15 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Die Beiträge zur Höherversicherung in der GRV sind steuerfrei (> Rz 10). § 3 Abs 1 Nr 1 Buchst b AltTZG verlangt, dass für den ArbN zusätzlich Beiträge zur GRV mindestens in Höhe des Beitrags entrichtet werden, der auf 80 % des Regelarbeitsentgelts, begrenzt auf den Unterschiedsbetrag zwischen 90 % der monatlichen BBemG und dem Regelarbeitse... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Altersvorsorge und Altersversorgung

Rz. 1 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Zu Hinweisen auf steuerliche Begünstigungen der eigenen Aufwendungen eines ArbN für sog Vorsorgeaufwendungen ua > Private Altersvorsorge; > Sonderausgaben Rz 27 ff, > Sozialversicherung, > Vorsorgepauschale, > Zukunftssicherung von Arbeitnehmern. Rz. 2 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Wegen der steuerlichen Behandlung der Aufwendungen des ArbG zur S... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Hinweise zur 148. Aktualisierung der 4. Auflage

Die 148. Ergänzungslieferung des ABC-Führer Lohnsteuer entspricht dem Rechtsstand vom 21.06.2026. Folgende umfassende Be- und Überarbeitungen lassen sich aus diesem Update besonders hervorheben: Aktivrente (Erstkommentierung der konstitutiven Befreiungsregelung nach § 3 Nr. 21 EStG mit Erläuterungen zur Handhabung im Steuerabzugs- sowie im Veranlagungsverfahren und mit kritis... mehr

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Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / 4.3 Nebentätigkeit während Vorruhestand

Bei Bezug von Vorruhestandsleistungen ist auch dann kein einheitliches Dienstverhältnis anzunehmen, wenn der Steuerpflichtige in einem Teilzeitarbeitsverhältnis für seinen früheren Arbeitgeber tätig wird.[1] Der Arbeitslohn aus der Teilzeitbeschäftigung kann bei dieser Sachlage unter den Voraussetzungen des § 40a EStG vom Arbeitgeber pauschal versteuert werden. Keine Pauschal... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 3.2.1 Wirtschaftsjahr der Erteilung der Pensionszusage

Rz. 79 Vor Eintritt des Versorgungsfalls verknüpft Abs. 2 Nr. 1 zwei Zeitpunkte: Die Rückstellung kann nicht vor dem Wirtschaftsjahr der Zusageerteilung beginnen und bei arbeitgeberfinanzierten Zusagen grundsätzlich auch nicht vor dem Wirtschaftsjahr, bis zu dessen Mitte das nach Buchst. a–d maßgebende Lebensjahr vollendet wird. Maßgeblich ist der spätere Zeitpunkt. Eine Son... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 2.2.4 Abgrenzung zu pensionsähnlichen und mittelbaren Verpflichtungen

Rz. 37 Die Finanzierung der Zusage ist für den Begriff der unmittelbaren Pensionsverpflichtung grundsätzlich unerheblich. Die Leistung kann zusätzlich zum laufenden Entgelt, durch Verzicht auf künftige Entgeltbestandteile oder im Wege einer Entgeltumwandlung finanziert werden. Eine Entgeltumwandlung begründet allerdings erst dann eine nach § 6a zu bilanzierende Verpflichtung... mehr

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Sonntags-, Feiertags- und N... / 3 Berechnungsgrundlage

Berechnungsgrundlage für die steuerfreien Zuschläge bildet der Grundlohn des Arbeitnehmers. Die Berechnungsbasis für die steuerfreien Zuschläge ist auf einen Stundengrundlohn von 50 EUR beschränkt. Somit ergibt sich für Nachtarbeit von 20.00 bis 24.00 Uhr ein steuerfreier Zuschlag von höchstens 12,50 EUR und für Sonntagsarbeit ein steuerfreier Zuschlag von maximal 25 EUR. Di... mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.95 Rückstellungen

Beyer, Der Rechnungszins – ein Begriff, viele Facette... mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 5.2.3 Prüfungsmaßstab des BAG

Rz. 75 Das BAG hat in seiner grundlegenden Entscheidung vom 18.2.2003[1] festgehalten, dass nur solche rational nachvollziehbaren Gründe zur Ablehnung des Teilzeitverlangens berechtigen, die auch hinreichend gewichtig sind.[2] Der Arbeitgeber kann daher die Ablehnung nicht allein mit seiner abweichenden unternehmerischen Vorstellung von der "richtigen" Arbeitszeitverteilung ... mehr

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Renten / 11.1 Altersrenten

Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden geleistet wegen Alters, verminderter Erwerbsfähigkeit oder Todes. Altersrenten werden prinzipiell ab dem Monat geleistet, zu dessen Beginn – also am entsprechenden Monatsersten – alle Bedingungen für ihre Zahlung erfüllt sind. Seit April 2004 werden Renten für Neurentner am Monatsende ausgezahlt, für alle bisherigen Rentner b... mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.11 Betriebliche Altersvorsorge

Hamacher, Rückstellungsbildung im Zusammenhang mit einem Vorruhestandsmodell, DB 23–24/2026, S. 1442; Posch, Der Korrekturposten Pensionsaufwand nach § 25 MinStG, Ubg 5/2026, S. 254; S... mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 5.2.1 Definition des betrieblichen Grundes

Rz. 67 Hinsichtlich der Möglichkeit, den Teilzeitwunsch abzulehnen, sah der Referentenentwurf zum TzBfG vom 5.9.2000[1] in § 8 Abs. 3 Satz 1 noch die Formulierung "dringende betriebliche Gründe" vor, während das Gesetz nun lediglich von "betrieblichen Gründen" spricht. Daraus wird deutlich, dass an die Ablehnungsgründe keine allzu großen Anforderungen gestellt werden dürfen.... mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 9.3 Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt

Rz. 203 Bei einer Klage auf Abgabe einer Willenserklärung i. S. v. § 894 ZPO ist maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt i. d. R. der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung.[1] Vielfach wird vertreten, dass dies dann auch für eine Klage auf Zustimmung i. S. v. § 8 TzBfG gelten müsse.[2] Nach Auffassung des BAG kommt es jedoch auf den Zeitpunkt des Zugangs der Ablehnung des ... mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.23 Buchführung

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Leistungsentgelt / 6.4.1 Altersteilzeit im Blockmodell

Für Altersteilzeitbeschäftigte im Teilzeitmodell gelten hinsichtlich der Leistungsbewertung die Ausführungen zur Teilzeitarbeit. Der TV FlexAZ gilt jedoch nur noch für Altersteilzeitverträge, die spätestens im Dezember 2022 begonnen haben. Damit ist die tarifliche Grundlage für die Vereinbarung von Altersteilzeitarbeitsverhältnissen ab dem 1.1.2023 weggefallen. Entsprechend ... mehr

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Leistungsentgelt / 6.3.6 Teilzeit/Altersteilzeit

Gemäß § 24 Abs. 2 TVöD erhalten Teilzeitbeschäftigte alle Entgeltbestandteile anteilig nach dem zeitlichen Umfang ihrer individuell vereinbarten Arbeitszeit zur Vollarbeitszeit. Dieser Grundsatz gilt zwar auch für das Leistungsentgelt und ist sachgerecht, da Teilzeitbeschäftigte objektiv in geringerem Umfang zu den Betriebsergebnissen beitragen. Ein Abweichen vom Grundsatz d... mehr

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Leistungsentgelt / 8.5 Unterjährige Veränderungen – besondere Situationen (§ 11 LeistungsTV-Bund)

In § 11 LeistungsTV-Bund werden Auswirkungen unterjähriger Veränderungen bzw. sonstiger besonderer Situationen auf die Leistungsfeststellung bzw. das Leistungsentgelt geregelt. → Karenzzeit Nach § 11 Abs. 1 LeistungsTV-Bund findet eine Leistungsfeststellung nicht statt, wenn der Beschäftigte während des Feststellungszeitraums weniger als 2 Kalendermonate tätig war. Maßgeblich i... mehr

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Pensionen und sonstige Vers... / 1.1.2 Definition der "Versorgungsbezüge" nach § 19 Abs. 2 EStG

Versorgungsbezüge nach beamtenrechtlichen Vorschriften[1]: Hierzu gehören Ruhegehalt, Witwen- und Waisengeld, Unterhaltsbeiträge sowie gleichartige Bezüge, die aufgrund beamtenrechtlicher oder entsprechender gesetzlicher Vorschriften gezahlt werden.[2] Gleichartig ist ein Bezug, der nach seinem Zuwendungsgrund mit einem Ruhegehalt, Witwen- und Waisengeld oder Unterhaltsbeitra... mehr

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Leistungsentgelt / 3.2 Bemessungsgrundlage

Unter Berücksichtigung der Protokollerklärung zu § 18 Abs. 3 Satz 1 TVöD-VKA sind folgende Entgeltbestandteile als Bemessungsgrundlage für die Ermittlung des Gesamtvolumens (Prozentsatz s. o.) heranzuziehen: Hinweis Nach der Protokollerklärung zu § 18 Abs. 3 Satz 1 TVöD-VKA sind nur die Entgelte in das Gesamtvolumen einzubeziehen, die im Kalenderjahr ausgezahlt worden sind. D... mehr

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Leistungsentgelt / 1.4 Geltungsbereich

Allen Beschäftigten, die unter den Geltungsbereich des TVöD-VKA fallen, muss leistungsorientierte Bezahlung nach § 18 TVöD-VKA zugänglich sein.[1] Damit sind alle Beschäftigten erfasst, die gemäß § 1 Abs. 1 TVöD-VKA in einem Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied eines Mitgliedsverbands der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist. Beschä... mehr

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Leistungsentgelt / 6.2.1 Grundsätze zur restlosen Budgetausschüttung/"Punktwertmodell"

Es wurde bereits dargestellt, dass das nach § 18 Abs. 3 TVöD-VKA gebildete Gesamtvolumen zweckentsprechend jährlich ausgeschüttet werden muss (siehe Punkt 3.2). Grundsätzlich sieht § 18 TVöD-VKA keine Möglichkeit der Verrechnung über die einzelnen Budgetjahre vor, anders als § 9 Abs. 3 LeistungsTV-Bund. Eine Verrechnung über mehrere Jahre ist weder vorgesehen, noch besteht e... mehr

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Alternatives Entgeltanreiz-... / 4.10.1 Altersteilzeit

Für Beschäftigte in Altersteilzeit können Parallelen zum System der leistungsorientierten Bezahlung nach § 18 TVöD-VKA (siehe Beitrag "Leistungsentgelt", Punkt 6.4.1) gezogen werden. Die leistungsorientierte Bezahlung wird nach dem Spiegelbildprinzip in der Arbeitsphase voll erarbeitet, hälftig ausgezahlt und zur anderen Hälfte in das Wertguthaben eingebracht. Um eine anteil... mehr

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Rechtsprechungsübersicht, A... / Lohnsteuer

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Rechtsprechungsübersicht, A... / Vergütung

Zu den Entscheidungen zum Thema Entgeltgleichheit s. hier. mehr

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Rechtsprechungsübersicht, A... / Corona

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Die Schwerbehindertenvertre... / 2.2 Stellvertretung und Nachrücken

Entsprechend § 25 Abs. 1 Satz 2 BetrVG wird die gewählte Vertrauensperson bei vorübergehender Verhinderung (z. B. aufgrund von Krankheit, Abwesenheit wegen einer Dienstreise etc.) von dem gewählten stellvertretenden Mitglied vertreten. § 177 Abs. 1 Satz 1 SGB IX stellt nur noch auf die Verhinderung der gewählten Vertrauensperson an sich ab. Darauf, aus welchem Grund sie verh... mehr

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Die Schwerbehindertenvertre... / 3.4 Wählbarkeit

Wählbar sind im Betrieb beschäftigte Arbeitnehmer, die am Wahltag dem Betrieb mindestens 6 Monate angehören und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Nach § 177 Abs. 3 Satz 2 SGB IX ist nicht wählbar, wer kraft Gesetzes dem Betriebsrat nicht angehören kann. Damit ist das passive Wahlrecht von leitenden Angestellten ausgeschlossen, weil bei deren Teilnahme an internen Betriebsr... mehr

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Rechtsprechungsübersicht, A... / Urlaub

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Die Schwerbehindertenvertre... / 3.3 Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind alle in dem Betrieb beschäftigten schwerbehinderten Menschen[1] unabhängig von ihrem Alter und ihrer Beschäftigungsdauer. Dazu gehören alle schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten mit Behinderungen (einschließlich der leitenden Angestellten), die Auszubildenden sowie in entsprechender Anwendung des § 5 Abs. 1 Satz 2 BetrVG auch die Selbststän... mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 3.4 § 8 KStG (Ermittlung des Einkommens)

• 2021 1 %-Regelung / Verdeckte Gewinnausschüttung / Anscheinsbeweis / § 8 Abs. 3 KStG Nutzt ein Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses einen betrieblichen Pkw zu privaten Zwecken und ist der Arbeitnehmer hierzu befugt, liegt insoweit ein Zufluss von Arbeitslohn zu. Die Feststellungslast trägt die FinVerw. Ein Lohnzufluss ist auch dann gegeben, wenn der Arbeitnehm... mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.2 § 3 EStG (Steuerfreie Einnahmen)

• 2022 Inflationsausgleichsprämie/§ 3 Nr. 11c EStG Die Inflationsausgleichsprämie ist bis zu einem Betrag von 3.000 EUR steuer- und sozialversicherungsfrei. Gezahlt werden kann sie als Bar- oder Sachlohn. Anspruch auf die Inflationsausgleichsprämie haben auch Renten- und Versorgungsbezieher, sofern sie auch Einkünfte aus einer aktiven Beschäftigung beziehen. Gleiches gilt bei... mehr

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Entgeltersatzleistung: Ausw... / 9.2 Mindestaufstockungsbetrag für Altersteilzeit

Nach den Bestimmungen des Altersteilzeitgesetzes muss der Arbeitgeber das Altersteilzeitentgelt um mindestens 20 % des Altersteilzeitentgelts auf mindestens 70 % des bisherigen Nettoentgelts (Mindestnettobetrag) aufstocken, um die staatliche Zuschussleistung durch die Bundesagentur für Arbeit zu erhalten.[1] 9.2.1 Ermittlung des Regelarbeitsentgelts Das Regelarbeitsentgelt ist... mehr

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Entgeltersatzleistung: Ausw... / 9.2.2 Berechnung des Mindestaufstockungsbetrags

Das Regelarbeitsentgelt für die Altersteilzeitarbeit ist um mindestens 20 % aufzustocken, wobei die Aufstockung auch weitere Entgeltbestandteile umfassen kann, z. B. Einmalzahlungen.[1] Praxis-Beispiel Berechnung der Maximalaufstockung Ein Arbeitnehmer (Steuerklasse IV, keine kinder, KV-Zusatzbeitrag 2,5 %, kirchensteuerpflichtig) mit einem monatlichen Vollzeit-Bruttoarbeitsge... mehr

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Entgeltersatzleistung: Ausw... / 9.3 Besonderheiten beim Blockmodell

Kommt es bei Altersteilzeitbeschäftigungen nach dem Blockmodell zu einer vorzeitigen Beendigung des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses, z. B. durch Kündigung, vorzeitige Verrentung oder Tod des Arbeitnehmers (sog. Störfall), ist der Arbeitgeber nach den bestehenden tarifvertraglichen Regelungen infolge der in der Arbeitsphase erbrachten Vorleistung zur Arbeitslohnnachzahlun... mehr