Fachbeiträge & Kommentare zu Altersteilzeit

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flexible Arbeitszeit: Melde... / 3 Meldeverfahren bei geringfügig entlohnter Beschäftigung

Die vorherigen Ausführungen gelten nach Maßgabe der besonderen Meldevorschriften für Wertguthaben aus einer geringfügig versicherungsfreien Beschäftigung entsprechend. Praxisfrage zur Abgabe möglicher Doppelmeldungen Bei einem Störfall in einer Beschäftigung, in der aufgrund vorheriger Übertragung von Wertguthaben sowohl Wertguthaben aus einer versicherungsfreien geringfügig en...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ende der Beschäftigung: Loh... / 2.2 Abweichung in der Unfallversicherung

In den Fällen, in denen ein Arbeitgeber endgültig und unwiderruflich bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses auf die geschuldete Arbeitsleistung verzichtet, liegt kein beitragspflichtiges Beschäftigungsverhältnis im Sinne der Unfallversicherung mehr vor. Die Voraussetzungen hierfür sind vom Unternehmer nachzuweisen. Hiervon unberührt bleiben die Fälle, in denen der Arbeitnehme...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rentenminderung/Rentenabsch... / 3.2 Vom Arbeitgeber

Die Beitragszahlung wurde parallel zur Altersteilzeit eingeführt und soll sicherstellen, dass bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente Nachteile, die durch die vorzeitige Inanspruchnahme entstehen (Minderung der Rente durch den Rentenabschlag), ausgeglichen werden können. Eine vorzeitige Inanspruchnahme der Altersrente kann z. B. aus betrieblichen Gründen notwendig se...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flexible Arbeitszeit: Versi... / 2 Wertguthabenvereinbarungen für geringfügig Beschäftigte

Auch versicherungsfreie geringfügig entlohnte Beschäftigte können Wertguthaben aufbauen. Soll jedoch bei Anspruch auf einen Stundenlohn und schwankender Arbeitszeit lediglich die Zahlung eines verstetigten Arbeitsentgelts erreicht werden, ist dies auch über eine sonstige flexible Arbeitszeitregelung möglich. Übertragung von Wertguthaben Wertguthaben aus einer geringfügigen Bes...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sozialversicherungsfreie Be... / 1.2 Vollendung des 55. Lebensjahres

Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres krankenversicherungspflichtig werden, sind ebenfalls krankenversicherungsfrei. Voraussetzung ist, dass sie in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich krankenversichert waren. Diese Situation tritt häufig ein durch den Übergang von einer Vollzeit- zur Teilzeitbeschäftigung oder den Wechsel ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flexible Arbeitszeit: Melde... / Sozialversicherung

1 Meldeverfahren in der Freistellungsphase Hat der Arbeitnehmer sowohl im Rechtskreis Ost als auch im Rechtskreis West Wertguthaben gebildet und ist in der Freistellungsphase ein Wechsel des Rechtskreis-Wertguthabens vorzunehmen, hat der Arbeitgeber eine Meldung zu erstatten.[1] Der Wechsel des Wertguthabens ist mit der ersten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung taggenau zu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flexible Arbeitszeit: Versi... / 4 Versicherungspflicht in der Freistellungsphase

Während der Freistellungsphase besteht unter folgenden Bedingungen Sozialversicherungspflicht: es liegt eine schriftliche Vereinbarung (z. B. Tarif- oder Einzelvertrag) mit Regelungen über die Freistellungsphase sowie der Höhe des in dieser Zeit fälligen Arbeitsentgelts vor, gezahlt wird Arbeitsentgelt, das vor oder nach der Freistellungsphase erzielt wurde oder wird, das Arbei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / 4.3 Nebentätigkeit während Vorruhestand

Bei Bezug von Vorruhestandsleistungen ist auch dann kein einheitliches Dienstverhältnis anzunehmen, wenn der Steuerpflichtige in einem Teilzeitarbeitsverhältnis für seinen früheren Arbeitgeber tätig wird.[1] Der Arbeitslohn aus der Teilzeitbeschäftigung kann bei dieser Sachlage unter den Voraussetzungen des § 40a EStG vom Arbeitgeber pauschal versteuert werden. Keine Pauschal...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flexible Arbeitszeit: Melde... / 2 Störfälle

Bei Eintritt eines Störfalls ist das beitragspflichtige Arbeitsentgelt in einer Sondermeldung mit dem Abgabegrund "55" zu bescheinigen. Voraussetzung ist, dass Beiträge entrichtet werden. In dieser Meldung sind jeweils ein Personengruppenschlüssel und ein Beitragsgruppenschlüssel anzugeben. Diese sind aus dem Versicherungsstatus des Versicherten zum Zeitpunkt des Störfalls a...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flexible Arbeitszeit: Melde... / 1.2 Tageweise Freistellung oder Senkung der Arbeitszeit

Das Meldeverfahren kann bei folgenden Sachverhalten vereinfacht werden: Verwendung des Wertguthabens des anderen Rechtskreises für eine tageweise Freistellung oder Nutzung des Wertguthabens zur Senkung der regelmäßigen Arbeitszeit im anderen Rechtskreis. Hierbei gilt es folgende Meldetatbestände zu berücksichtigen: Der Arbeitnehmer ist zum ersten Tag der Freistellungsphase/Verri...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flexible Arbeitszeit: Melde... / 2.3 Meldung bei Insolvenz bzw. bei insolvenzgesicherten Wertguthaben

Im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers ist nur das Arbeitsentgelt gesondert zu melden, von dem tatsächlich Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet wurden. Als Meldezeitraum sind der Kalendermonat und das Jahr der Beitragszahlung anzugeben.[1] Wurde aus Vereinfachungsgründen der Beitragssatz des Abrechnungszeitraums angewandt, in dem das Wertguthaben ausgezahlt wurde, ist a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 2. Grundlagen

Rz. 198 Nach § 60 Abs. 1 HGB dürfen Handlungsgehilfen ohne Einwilligung ihres Prinzipals weder ein Handelsgewerbe betreiben noch in dessen Handelszweig für eigene oder fremde Rechnung Geschäfte machen; im Fall eines Verstoßes gegen diese Vorgaben kann der Prinzipal neben einer Unterlassung derartiger Wettbewerbshandlungen nach § 61 Abs. 1 HGB Schadensersatz fordern oder stat...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flexible Arbeitszeit: Versi... / 4.1.2 Überschreitung einer Beitragsbemessungsgrenze

Wird durch die Zahlung eines höheren Arbeitsentgelts als 100 % des vorherigen Arbeitsentgelts eine Beitragsbemessungsgrenze (BBG) überschritten, gilt: Der Teil des Arbeitsentgelts, der 100 % des durchschnittlichen Arbeitsentgelts übersteigt, ist wie bei einem Störfall zu behandeln und eine entsprechende Verbeitragung vorzunehmen. Praxis-Beispiel Höheres Arbeitsentgelt führt z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Rau/Heubeck/Höhne, Kommentar zum BetriebsrentenG, Bd II, Heidelberg 1978; Höfer/Kempkes, Rückstellungen für Altersteilzeit, DB 1999, 2537; Naumann, VGA u verdeckte Einlagen, Köln 2001; Gosch, Die Finanzierbarkeit der Pensionszusage im Widerstreit von BMF und BFH, DStR 2001, 882; Buciek, Pensionsrückstellungen in der neueren BFH-Rspr, Stbg 2002, 1; Reuter, Die Übertragung einer Rü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Entgelt / 6.1 Steuerfreie Leistungen

Steuerfrei können z. B. folgende Leistungen ganz oder teilweise sein[1]: Notstandsbeihilfen bis 600 EUR im Kalenderjahr[2], Inflationsausgleichsprämie bis 3.000 EUR in der Zeit vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024[3], Vergütungen für Verpflegungsmehraufwendungen, Reisekosten, Umzugskosten, doppelte Haushaltsführung, Unterkunftskosten, Trennungsgelder [4], Fahrtkostenzuschüsse und Jo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 3. Entziehung des Dienstwagens in Phasen ohne Arbeitsleistung

Rz. 83 In der betrieblichen Praxis entstehen bisweilen Konflikte darüber, ob der Arbeitnehmer den ihm überlassenen Dienstwagen auch dann behalten darf, wenn er – etwa aufgrund von Krankheit, Urlaub, Elternzeit, Mutterschutz oder einer vertraglich vorbehaltenen Freistellung von der Arbeitsleistung – tatsächlich keine Arbeitsleistung erbringt. Recht einfach zu beantworten sind...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2024, Überobligatoris... / aa) Prägungsfunktion

Wenn der BGH von der prägenden Wirkung anzurechnender Einkünfte spricht, werden Bedürftigkeit und Bedarf – unzulässigerweise[42] – vermischt.[43] § 1577 BGB betrifft die Bedürftigkeit, § 1578 BGB den Bedarf. Über die Frage einer Prägung ist allein nach § 1578 BGB zu entscheiden, während § 1577 Abs. 2 BGB nur die Frage einer Anrechnung des überobligatorisch erzielten Einkomme...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgelt / 6.1 Steuerfreie Leistungen

Steuerfrei können z. B. folgende Leistungen ganz oder teilweise sein[1]: Notstandsbeihilfen bis 600 EUR im Kalenderjahr[2], Inflationsausgleichsprämie bis 3.000 EUR in der Zeit vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024[3], Vergütungen für Verpflegungsmehraufwendungen, Reisekosten, Umzugskosten, doppelte Haushaltsführung, Unterkunftskosten, Trennungsgelder [4], Fahrtkostenzuschüsse und Jo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umlageverfahren bei Krankheit / 2.2.2 Nicht zu berücksichtigende Arbeitnehmer

Einige Personengruppen sind bei der Berechnung der Gesamtzahl der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer nicht zu berücksichtigen. Dies sind: Auszubildende, einschließlich Personen, die ein in einer Ausbildungs-, Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum ausüben, und Volontäre, Teilnehmer an einem Freiwilligendienst nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz (freiw...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Tod des A... / 2 Tod während der Altersteilzeit, Blockmodell

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer befindet sich in Altersteilzeit im Blockmodell, als er verstirbt. Haben die Erben Ansprüche auf das Wertguthaben? Ergebnis Ja. Verstirbt ein Arbeitnehmer, der sich in Altersteilzeit im Blockmodell befindet, während der Arbeitsphase oder während der arbeitsfreien Phase, geht das angesparte Wertguthaben als Arbeitsentgelt[1] auf die Erben über und is...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnabrechnung im Baugewerbe / 3.1.7 Urlaub bei Altersteilzeit

Vor Beginn der Altersteilzeit ist der gesamte dem Arbeitnehmer zustehende Urlaub zu gewähren. Eine Abgeltung durch den Arbeitgeber erfolgt nur dann, wenn der Urlaub vor Beginn des Altersteilzeit-Arbeitsverhältnisses nicht mehr gewährt und genommen werden kann. Für die Urlaubsabgeltung sind keine Sozialkassenbeiträge zu entrichten, es entsteht daraus auch kein neuer Urlaubsan...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnabrechnung im Baugewerbe / 5 Inflationsausgleichsprämie

Grundlage ist der Tarifvertrag zur Gewährung einer Inflationsausgleichsprämie im Baugewerbe (TV Inflationsausgleichsprämie) vom 30.1.2023. Zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise erhalten die gewerblichen Arbeitnehmer, Angestellte und Poliere eine Inflationsausgleichsprämie gemäß § 3 Nr. 11c EStG und § 1 SvEV in Höhe von 500 EUR, zahlbar bis 30.9.2023, und weitere 5...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.7 Zusatzrente im Baugewerbe

Grundlage ist der Tarifvertrag über eine Zusatzrente im Baugewerbe (TV TZR) vom 15.5.2001 in der Fassung vom 31.3.2005. Gesetzliche Grundlage ist das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG). Die Arbeitnehmer haben danach zur Finanzierung ihrer Altersversorgungsleistungen Anspruch auf einen Arbeitgeberanteil i. H. v. 30,68 EUR für jeden Kalendermon...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit: Grundlagen,... / 6.1 Unterbrechung der Altersteilzeit

Zu einer bloßen Unterbrechung der Altersteilzeit, ohne dass hierbei ein Störfall – mit der Folge einer Verbeitragung für das gesamte Arbeitsentgelt – eintritt, kann es dann kommen, wenn eine Rente auf Zeit wegen voller Erwerbsminderung zugebilligt wurde, wenn eine betriebsbedingt notwendige Rückkehr zur Beschäftigung mit bisheriger wöchentlicher Arbeitszeit in der Arbeits- o...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit: Grundlagen,... / 9 Mittelbare Förderung der Altersteilzeit durch Steuer- und Sozialabgabenfreiheit

Unabhängig von der Erfüllung der Voraussetzungen des ATG für Förderleistungen der Bundesagentur für Arbeit sind die Aufstockungszahlungen zum Arbeitsentgelt und die zusätzlichen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung durch den Arbeitgeber – grundsätzlich auch oberhalb der gesetzlichen Mindestbeträge – steuer-[1] und sozialabgabenfrei.[2] Praxis-Tipp Steuer- und Sozialve...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit: Grundlagen,... / 6 Störfall, Unterbrechung der Altersteilzeit, Verzicht auf die Arbeitsleistung

Verstirbt der Arbeitnehmer während der Freistellungsphase, wird das Arbeitsverhältnis gekündigt, verkauft der Arbeitnehmer das Wertguthaben oder tritt volle Erwerbsminderung ein, tritt der sogenannte Störfall ein. Vorrangig sind dann die Sozialversicherungsbeiträge für das gesamte Arbeitsentgelt sofort fällig. An den Arbeitnehmer bzw. seine Erben muss im Störfall zudem das E...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit: Grundlagen,... / 7.2 Urlaubsansprüche

Bei (Rest-)Urlaubsansprüchen beim Übergang von der Arbeits- in die Freistellungsphase bei Altersteilzeit ist § 7 Abs. 4 BUrlG, der eine Abgeltung nicht gewährten Urlaubs bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses erlaubt, nach BAG so auszulegen, dass darunter dessen rechtliche Beendigung zu verstehen ist. Im Falle eines Arbeitsverhältnisses in Altersteilzeitarbeitsverhältnissen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit: Grundlagen,... / 4 Vertragsgestaltung

Die Reduzierung der Arbeitszeit für ältere Arbeitnehmer kann nur mit deren Zustimmung erfolgen (zum Schutz der Freiwilligkeit der Entscheidung). Voraussetzung ist immer, dass zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine vertragliche Vereinbarung über die verminderte Arbeitszeit getroffen worden ist.[1] Der ältere Arbeitnehmer kann die Altersteilzeit beanspruchen, wenn aufgrund ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit: Grundlagen,... / 5 Auswirkungen längerer Arbeitsunfähigkeit auf die Altersteilzeit

Bei Zeiten längerer Arbeitsunfähigkeit in der Arbeitsphase wird nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraums (6 Wochen) keine Arbeitsleistung mehr erbracht, durch die für die Freistellungsphase Wertguthaben erzielt werden können. Als Strategien, mit diesem Problem umzugehen, bestehen folgende Möglichkeiten: Die ausgefallene Arbeitszeit wird voll nachgeholt. Der Arbeitgeber za...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit: Grundlagen,... / 7 Arbeitsrechtliche Schutzvorschriften u. a.

Die arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften gelten bei Altersteilzeit entsprechend. Zudem sind die gesetzlichen Vorgaben für Teilzeitarbeit zu beachten. 7.1 Kündigungsschutz Für das Altersteilzeitarbeitsverhältnis gelten die allgemeinen Kündigungsschutzvorschriften uneingeschränkt. § 7 Abs. 1b SGB IV schützt den Arbeitnehmer davor, dass allein die Möglichkeit zur Vereinbarung fle...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit: Grundlagen,... / Zusammenfassung

Überblick Mit dem Gesetz zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand (Altersteilzeitgesetz – ATG) wurde 1996 die bis dahin übliche Frühverrentungspraxis auf Kosten der Solidarkassen abgeschafft und finanzielle Anreize für die Neueinstellung eines versicherungspflichtigen Arbeitnehmers durch Übergang auf Teilzeit oder Mobilzeit (Vereinbarung von Arbeits- und Fre...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit: Grundlagen,... / 7.1 Kündigungsschutz

Für das Altersteilzeitarbeitsverhältnis gelten die allgemeinen Kündigungsschutzvorschriften uneingeschränkt. § 7 Abs. 1b SGB IV schützt den Arbeitnehmer davor, dass allein die Möglichkeit zur Vereinbarung flexibler Arbeitszeiten (wie die Altersteilzeit in verblockter Form) als eine die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber begründende Tatsache i. S. d. § 1 ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit: Grundlagen,... / 2 Begünstigter Personenkreis

Ältere Arbeitnehmer können freiwillig ihre Arbeitszeit reduzieren[1], wenn sie das 55. Lebensjahr vollendet haben, künftig einen Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben oder von der Versicherungspflicht befreit sind und vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens beanspruchen könne...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit: Grundlagen,... / 3.2 Modelle der Arbeitszeitverteilung

Nur für eine Verteilung der Mobilzeiten (Aufteilung in Arbeits- und Freistellungsphasen) auf einen längeren Zeitraum als 3 Jahre ist grundsätzlich eine tarifvertragliche Festlegung notwendig.[1] Allerdings können die Tarifvertragsparteien in den Tarifvertrag eine Öffnungsklausel für Betriebsvereinbarungen aufnehmen, damit besondere betriebliche Verhältnisse, die eine differen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit: Grundlagen,... / 6.2 Verzicht auf die Arbeitsleistung

Möglich ist eine vorübergehende, nicht endgültige Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeitsleistung in der Arbeitsphase der Altersteilzeit. Eine vorübergehende Freistellung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts und der zusätzlichen Arbeitgeberleistungen wird als unschädlich für die Altersteilzeit angesehen. Vorübergehende Freistellungen liegen nur vor, wenn kurzfristige...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit: Grundlagen,... / 1 Grundregelung und Geltungsdauer

Einen gesetzlichen Anspruch auf Altersteilzeit gibt es nicht. Sofern keine individual- oder tarifvertragliche Abrede oder eine Betriebsvereinbarung oder eine Regelung der Kirchen und der öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften besteht, kann der Arbeitnehmer die Altersteilzeit nicht einseitig fordern oder einklagen. Hinweis Gleichbehandlungsgrundsatz Schließt der Arbeitg...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit: Grundlagen,... / 3.1 Berechnung der Arbeitszeiten

Als bisherige wöchentliche Arbeitszeit ist die wöchentliche Arbeitszeit zugrunde zu legen, die mit dem Arbeitnehmer vor dem Übergang in die Altersteilzeit vereinbart war. Die vor Beginn der Altersteilzeit vereinbarte Arbeitszeit darf danach nicht höher sein als der Durchschnitt der letzten 24 Monate.[1] Die Beschäftigung kann neben der Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit: Grundlagen,... / 3 Reduzierung der Arbeitszeit des älteren Arbeitnehmers

Die Arbeitszeit des älteren Arbeitnehmers muss auf die Hälfte der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit reduziert und eine versicherungspflichtige Beschäftigung im Sinne des SGB III ausgeübt werden.[1] Letztere Voraussetzung soll verhindern, dass der ältere Arbeitnehmer nicht gleichzeitig in förderfähiger Altersteilzeit arbeitet und daneben Arbeitslosengeld bezieht.[2] 3.1 Bere...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit: Grundlagen, Vertragsgestaltung und Verfahren

Zusammenfassung Überblick Mit dem Gesetz zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand (Altersteilzeitgesetz – ATG) wurde 1996 die bis dahin übliche Frühverrentungspraxis auf Kosten der Solidarkassen abgeschafft und finanzielle Anreize für die Neueinstellung eines versicherungspflichtigen Arbeitnehmers durch Übergang auf Teilzeit oder Mobilzeit (Vereinbarung von A...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit: Grundlagen,... / 8 Insolvenzschutz und soziale Absicherung

Um die Gefahr zu vermindern, dass Ansprüche bei einer Insolvenz des Arbeitgebers gefährdet werden, hat der Gesetzgeber eine Regelung zum Insolvenzschutz getroffen. Auch nach dem Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen und zur Änderung anderer Gesetze vom 21.12.2008[1] bemisst sich die Insolvenzsicherung der Altersteilz...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit: Grundlagen,... / 3.3 Umgang mit Wertguthaben

Wertguthaben sind als Arbeitsentgeltguthaben einschließlich des darauf entfallenden Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag zu führen. Die Arbeitszeitguthaben sind in Arbeitsentgelt umzurechnen.[1] Achtung Arbeitsentgelt während der Freistellung muss angemessen sein § 7 Abs. 1a SGB IV konkretisiert die Definition der Beschäftigung in der Phase der Freistellung i...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Einkommensanrechnung bei Re... / 2.1 Erwerbseinkommen

Maßgebend ist das durchschnittliche Vorjahreseinkommen einschließlich aller in dieser Zeit angefallenen Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld). Ist im Vorjahr kein Erwerbseinkommen erzielt worden, wird das laufende monatliche Einkommen berücksichtigt. Das laufende Erwerbseinkommen wird ausnahmsweise auch dann berücksichtigt, wenn es mindestens 10 % niedriger ist als d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Merkmale und Funktionen ein... / 2.5 Arbeitgebereigenschaft in sonstigen Fällen

Pensionskassen und Lebensversicherungsunternehmen können kraft gesetzlicher Fiktion in Fällen der Insolvenzsicherung zu Arbeitgebern werden.[1] Bei Altersteilzeit haben in bestimmten Fällen die Bundesagentur für Arbeit oder eine gemeinsame Einrichtung der Tarifpartner und eine Ausgleichskasse der Arbeitgeber die Pflichten eines Arbeitgebers zu übernehmen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Todesfall / Zusammenfassung

Begriff Der Tod des Arbeitnehmers beendet das Arbeitsverhältnis und das Beschäftigungsverhältnis in jedem Fall. Daraus können sich jedoch Ansprüche für die Hinterbliebenen ergeben. Der Tod des Arbeitgebers (als natürliche Person) führt grundsätzlich zum Übergang des Arbeitsverhältnisses auf den Erben. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Aus arbeitsrechtliche...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BGM und betriebliche Mitbes... / 2.1.1 Maßnahmen

Die Gesellschaft altert und damit auch die Arbeitnehmerschaft. Unternehmen müssen darauf reagieren. Hier können z. B. in regelmäßigen Abständen Arbeitsplatzbegehungen stattfinden sowie gesundheitsfördernde Maßnahmen durchgeführt werden, wie etwa die Zurverfügungstellung eines neuen Bürostuhls oder einer Hebehilfe. Daneben ist bei Älteren auf die Erhaltung der Gesundheit beso...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Progressionsvorbehalt / 1 Steuerfreie Entgeltersatzleistungen

Bestimmte vom Arbeitgeber gezahlte Entgeltersatzleistungen sind steuerfrei und unterliegen dem Progressionsvorbehalt: Kurzarbeitergeld einschließlich Saison-Kurzarbeitergeld[1], Aufstockungsbeträge nach dem Altersteilzeitgesetz [2], Verdienstausfallentschädigung nach dem IfSG [3], Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld.[4] Steuerfrei sind auch weitere Entgeltersatzleistungen, die nicht vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenz des Arbeitgebers / 5.1 Der Arbeitsentgeltanspruch

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat auf den Bestand der Arbeitsverhältnisse keine Auswirkung. Sie bestehen gemäß § 108 Abs. 1 InsO mit Wirkung für die Insolvenzmasse fort. Der Insolvenzverwalter tritt an die Stelle des Arbeitgebers. Es besteht ein Recht zur Freistellung, sofern dies bei fehlendem Beschäftigungsbedarf masseschonend wirkt.[1] Das Arbeitsentgelt ist als M...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalrat/Personalvertretung / 4.3 Wählbarkeit

Die Wählbarkeit bestimmt sich nach § 15 BPersVG. Danach sind wählbar alle wahlberechtigten Beschäftigten gemäß § 14 BPersVG, die seit 6 Monaten Beschäftigte im öffentlichen Dienst des Bundes sind und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Nicht wählbar hingegen sind der Dienststellenleiter und sein ständiger Vertreter. Deren Ausschluss ergibt sich zwingend aus dem zu vermeidenden K...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalrat/Personalvertretung / 5.4 Erlöschen der Mitgliedschaft im Personalrat

Die Mitgliedschaft eines Personalratsmitglieds erlischt gemäß § 31 BPersVG durch Ablauf der Amtszeit des Gremiums, Niederlegung des Amtes (jederzeit formlos möglich), Beendigung des Dienstverhältnisses (z. B. durch Kündigung), Ausscheiden aus der Dienststelle (durch Abordnung/Versetzung), nachträglichen Verlust der Wählbarkeit (Ernennung zur Dienststellenleitung) Eintritt in die F...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen / 3.1 Dauer der Überlassung

Bei der Privatnutzung eines Dienstwagens hat der Arbeitnehmer die umfassende Nutzungsberechtigung nach Maßgabe der zugrunde liegenden (Dienstwagen-)Vereinbarung. Als Hauptleistungspflicht des Arbeitgebers besteht der diesbezügliche Anspruch des Arbeitnehmers so lange, wie der Arbeitgeber überhaupt Arbeitsentgelt leisten muss. Dies umfasst zumindest auch Zeiträume, in denen d...mehr