Fachbeiträge & Kommentare zu Altersteilzeit

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Altersteilzeit (rentenrecht... / Zusammenfassung

Begriff Durch Altersteilzeit soll älteren Arbeitnehmern ein gleitender Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente ermöglicht werden. Gegenwärtig ist ein Anspruch auf Erstattung der Aufstockungsbeträge zum Arbeitsentgelt und zu den Rentenversicherungsbeiträgen durch die Bundesagentur für Arbeit nicht mehr gegeben. Gleichwohl ist die Vereinbarung von Altersteilzeit nach dem A...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenversicherung (beitrag... / 7 Arbeitnehmer in Altersteilzeit

Zunächst ist das Arbeitsentgelt beitragspflichtige Einnahme. Erhalten diese Arbeitnehmer Aufstockungsbeträge zum Arbeitsentgelt nach dem Altersteilzeitgesetz, gilt auch mindestens ein Betrag in Höhe von 80 % des Regelarbeitsentgelts für die Altersteilzeit, begrenzt auf den Unterschiedsbetrag zwischen 90 % der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze und dem Regelarbeitsentgelt a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit / 5 Vor- und Nachteile von Altersteilzeit

mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenzgeldumlage / 2.2.12 Arbeitnehmer in Altersteilzeit/sonstigen flexiblen Arbeitszeitverhältnissen

Bei der Berechnung der Umlage ist das Arbeitsentgelt der Arbeitnehmer in der Altersteilzeit oder sonstigen flexiblen Arbeitszeitverhältnissen nach § 7 Abs. 1a SGB IV zu berücksichtigen. Dies gilt unabhängig davon, ob sie sich in der Arbeits- oder in der Freistellungsphase befinden. Als umlagepflichtiges Arbeitsentgelt ist in der Arbeitsphase das tatsächlich erzielte (ausgeza...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit / 7 Meldungen zur Sozialversicherung

Arbeitgeber haben bei Beginn und Ende der Altersteilzeit Meldungen zur Sozialversicherung zu erstatten.[1] Das Ende der bisherigen Beschäftigung wird mit einer Abmeldung mit Grund "33" und dem bis zum Beginn der Altersteilzeit erzielten Arbeitsentgelt gemeldet. Die Anmeldung zu Beginn der Altersteilzeit erfolgt mit Grund "13". Für Altersteilzeitarbeitnehmer gilt ein besonderer...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Alterstei... / 11 Beitragszuschuss bei Arbeitnehmern in der Arbeits-und Freistellungsphase

Sachverhalt Nach dem Altersteilzeitvertrag erhält ein Arbeitnehmer ein Regelarbeitsentgelt von 5.100 EUR während der Altersteilzeit. Er ist wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfrei und privat krankenversichert. Nach dem Ende der Altersteilzeit ist die Aufnahme einer weiteren Beschäftigung nicht beabsichtigt. Wie hoch ist der Beitragszuschus...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit / Zusammenfassung

Begriff Altersteilzeit ist eine Möglichkeit, über eine Reduzierung der Arbeitszeit oder eine vorzeitige Beendigung der aktiven Tätigkeit den Übergang in den Ruhestand vorzubereiten. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Die Rahmenbedingungen der Altersteilzeit sind im Altersteilzeitgesetz (ATG) geregelt. Einzelheiten zur Umsetzung enthält die Durchführungsanw...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit / 2 Krankenversicherung

Für die Dauer der Altersteilzeit besteht grundsätzlich Krankenversicherungspflicht.[1] 2.1 Jahresarbeitsentgeltgrenze Arbeitnehmer, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei sind und deren Arbeitsentgelt aufgrund der Altersteilzeit unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze sinkt, werden von dem Tag an, von dem an sie Altersteilzeit leisten, wieder kr...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Altersteilzeit (rentenrecht... / 3 Rentenberechnung

Bei der Rentenberechnung werden Entgeltpunkte nicht nur aus dem laufenden beitragspflichtigen Arbeitsentgelt, sondern auch aus der zusätzlichen beitragspflichtigen Einnahme in Höhe von 80 % des Regelarbeitsentgelts ermittelt. Der Aufstockungsbetrag des Regelarbeitsentgelts für die Altersteilzeit vom Arbeitgeber um mind. 20 %[1] ist selbst kein beitragspflichtiges Arbeitsentg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit / 6 Insolvenzsicherung

§ 8a ATG regelt eine durchsetzbare Insolvenzsicherungspflicht für die Arbeitszeitguthaben (Wertguthaben) aus der Altersteilzeit. Der Arbeitgeber hat dabei die Wahl der Absicherung, die z. B. durch Bürgschaften, Versicherungslösungen, Kapitalanlagemodelle oder branchenspezifische Lösungen erfolgen kann.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit / 4.3 Beitragszuschuss an privat/freiwillig Versicherte

Arbeitnehmer in Altersteilzeit, die weiterhin versicherungsfrei und freiwillig oder privat krankenversichert bleiben, erhalten vom Arbeitgeber auch weiterhin den Arbeitgeberzuschuss zu ihrer Krankenversicherung. Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an der Höhe des Arbeitsentgelts, von dem der Arbeitgeber bei bestehender Krankenversicherungspflicht seinen Beitragsanteil en...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Altersteilzeit (rentenrecht... / 1 Altersrente nach Altersteilzeitarbeit

Versicherte haben Anspruch auf die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit, wenn sie u. a. ihre Arbeitszeit aufgrund von Altersteilzeit im Sinne von §§ 2 und 3 Abs. 1 Nr. 1 AltersTZG für mind. 24 Kalendermonate vermindert haben. Dieser Rentenanspruch ist allerdings auf Versicherte beschränkt, die vor dem 1.1.1952 geboren sind. Pflichtbeiträge aus ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Altersteilzeit (rentenrecht... / 2 Vertrauensschutz bei der Altersgrenzenanhebung

Im Rahmen des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes mit dessen schrittweiser Anhebung der Regelaltersgrenze für die Regelaltersrente von 65 auf 67 Jahre werden auch die Altersgrenzen bei der Altersrente für langjährig Versicherte und bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen entsprechend angehoben. Von der Anhebung der Altersgrenzen sind Versicherte ausgenommen, die vor d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit / 4.1 Arbeits-/Freistellungsphase

Für die Berechnung der Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ist das für die Altersteilzeit jeweils fällige Arbeitsentgelt maßgebend. Für die Krankenversicherung ist in der Arbeitsphase der bundeseinheitliche allgemeine Beitragssatz i. H. v. 14,6 % und in der Freistellungsphase (im Blockmodell) grundsätzlich der bundeseinheitliche ermäßigte Bei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit / 2.1 Jahresarbeitsentgeltgrenze

Arbeitnehmer, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei sind und deren Arbeitsentgelt aufgrund der Altersteilzeit unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze sinkt, werden von dem Tag an, von dem an sie Altersteilzeit leisten, wieder krankenversicherungspflichtig. Dies gilt sowohl bei kontinuierlicher als auch bei diskontinuierlicher Verteilung der A...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Alterstei... / 10 Bezug von Kurzarbeitergeld

Sachverhalt Nach dem Altersteilzeitvertrag erhält ein Arbeitnehmer in der Arbeitsphase der Altersteilzeit ein Regelarbeitsentgelt von 2.000 EUR. Infolge von Kurzarbeit fällt die Hälfte der Altersteilzeitarbeit aus, sodass sich sein Arbeitsentgelt für die Altersteilzeit auf 1.000 EUR reduziert. Der Unterschiedsbetrag zwischen Sollentgelt und Istentgelt beträgt ebenfalls 1.000...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit / 2 Anwendbarkeit des ATG

Die ursprünglich mit dem ATG verknüpfte Förderung der Altersteilzeit durch die Bundesagentur für Arbeit wurde gemäß § 16 ATG für die Zeit ab dem 1.1.2010 nur noch gewährt, wenn die Voraussetzungen des § 2 ATG (begünstigter Personenkreis) erstmals vor diesem Zeitpunkt vorgelegen haben. Die Altfälle, bei denen noch eine Förderung bestand, liefen zum Jahresende 2019 aus, sodass...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit / 4.2 Beschäftigung nach Freistellungsphase

In Freistellungsphasen, die kein Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zur Folge haben (diskontinuierliche Altersteilzeit), gilt auch während der Freistellungsphase der allgemeine Beitragssatz i. H. v. 14,6 %. Auch in Fällen, in denen sich bei Altersteilzeit Arbeitsphase und Freistellungsphase häufig ablösen, ist weiterhin der allgemeine Beitragssatz maßgebend.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit / 4.5 Aufstockungsbetrag

Im Rahmen der Altersteilzeit hat der Arbeitgeber das Regelarbeitsentgelt für die Altersteilzeit um mindestens 20 % aufzustocken.[1] Praxis-Beispiel Aufstockungsbetrag Für die Ermittlung des Rege...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit / 4.7 Mehrarbeit

Leistet ein Arbeitnehmer innerhalb der Altersteilzeit Mehrarbeit, sind vor der Verbeitragung der Mehrarbeitsvergütung vorrangig die zusätzlichen Rentenversicherungsbeiträge zu berechnen. Die Mehrarbeitsvergütungen wirken sich also nicht mindernd auf die zusätzlichen RV-Beiträge aus. Praxis-Beispiel Mehrarbeitmehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit / 1 Aufstockungsbeträge sind steuerfrei

Die vom Arbeitgeber gezahlten Aufstockungsbeträge für Altersteilzeit sind steuerfrei[1]; sie unterliegen aber dem sog. Progressionsvorbehalt [2]. Ebenso begünstigt sind die Aufwendungen des Arbeitgebers für die Höherversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung durch die Gewährung der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 28 EStG; diese Beträge unterliegen jedoch nicht dem Progr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit / 1 Sozialversicherungspflicht

Arbeitnehmer in Altersteilzeit werden versicherungsrechtlich wie alle anderen Arbeitnehmer beurteilt. Eine Besonderheit gilt bei diskontinuierlicher Verteilung der Arbeitszeit. Hier wird neben dem Aufstockungsbetrag eine kontinuierliche Zahlung des Arbeitsentgelts vorausgesetzt. Das bedeutet, das Arbeitsentgelt muss auf den gesamten Zeitraum, für den Altersteilzeit vereinbar...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit / 1 Einführung

Durch Altersteilzeit soll älteren Arbeitnehmern ein gleitender Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente ermöglicht werden. Das Altersteilzeitgesetz (ATG) schafft für Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Rahmenbedingungen für Vereinbarungen über Altersteilzeit. Die Vereinbarung kann in einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung, einer Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer ode...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zuschläge und Zulagen in de... / 2.8.2 Ermittlung des Grundlohns bei Altersteilzeit

Die Steuerfreiheit von Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschlägen bestimmt sich nach dem steuerlichen Grundlohn, auf den die vom Gesetzgeber für die begünstigten Arbeiten unterschiedlich festgelegten Zuschlagssätze anzuwenden sind.[1] Unter dem Grundlohn ist dabei der auf eine Arbeitsstunde entfallende Anspruch auf laufenden Arbeitslohn zu verstehen, den ein Arbeitnehm...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Alterstei... / 8 Einmalzahlung

Sachverhalt Nach dem Altersteilzeitvertrag erhält ein Arbeitnehmer in der Arbeitsphase der Altersteilzeit ein Regelarbeitsentgelt von 2.300 EUR. Zusätzlich wird eine Einmalzahlung i. H. v. 2.300 EUR gewährt. Wie hoch sind die beitragspflichtigen Einnahmen? Ergebnismehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit / 2.1 Aktuelle Fassung des ATG

Das ATG wurde bereits mehrfach novelliert und sowohl sein Anwendungsbereich als auch der Zeitraum seiner Wirkung verändert.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit / Arbeitsrecht

1 Einführung Durch Altersteilzeit soll älteren Arbeitnehmern ein gleitender Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente ermöglicht werden. Das Altersteilzeitgesetz (ATG) schafft für Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Rahmenbedingungen für Vereinbarungen über Altersteilzeit. Die Vereinbarung kann in einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung, einer Vereinbarung mit dem Arbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zuschuss zu Sozialleistunge... / 6.5 Altersteilzeit

Der steuer- und beitragsfreie Aufstockungsbetrag ist nicht zu den (ggf.) beitragspflichtigen Arbeitgeberzuschüssen und sonstigen Einnahmen während einer Entgeltersatzleistung zu zählen.[1] Unabhängig davon, ob während des Bezugs von Entgeltersatzleistungen zusätzliche Arbeitgeberleistungen i. S. d. § 23c Abs. 1 SGB IV gewährt werden, sind der Aufstockungsbetrag und die zusätz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit / Sozialversicherung

1 Sozialversicherungspflicht Arbeitnehmer in Altersteilzeit werden versicherungsrechtlich wie alle anderen Arbeitnehmer beurteilt. Eine Besonderheit gilt bei diskontinuierlicher Verteilung der Arbeitszeit. Hier wird neben dem Aufstockungsbetrag eine kontinuierliche Zahlung des Arbeitsentgelts vorausgesetzt. Das bedeutet, das Arbeitsentgelt muss auf den gesamten Zeitraum, für ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit / 4.4 Regelarbeitsentgelt

Das Regelarbeitsentgelt ist Bemessungsgrundlage sowohl für die Berechnung der Aufstockungsbeträge [1] als auch der zusätzlichen Rentenversicherungsbeiträge.[2] Regelarbeitsentgelt ist das auf einen Monat entfallende sozialversicherungspflichtige Arbeitsentgelt, das der Arbeitgeber im Rahmen des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses regelmäßig zu zahlen hat.[3] Als Regelarbeitsent...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit / Lohnsteuer

1 Aufstockungsbeträge sind steuerfrei Die vom Arbeitgeber gezahlten Aufstockungsbeträge für Altersteilzeit sind steuerfrei[1]; sie unterliegen aber dem sog. Progressionsvorbehalt [2]. Ebenso begünstigt sind die Aufwendungen des Arbeitgebers für die Höherversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung durch die Gewährung der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 28 EStG; diese Beträ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit / 3 Begrenzung des steuerfreien Aufstockungsbetrags

Die Steuerfreiheit ist der Höhe nach auf einen Aufstockungsbetrag begrenzt, der zusammen mit dem Nettolohn für die Altersteilzeit 100 % des Nettolohns ohne Altersteilzeit nicht übersteigt. Für den steuerfreien Höchstbetrag ist der individuelle Nettolohn des jeweiligen Entgeltzahlungszeitraums maßgebend. Hierbei sind z. B. Tariflohnerhöhungen und ggf. in den ELStAM vermerkte ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Alterstei... / 6 Sachbezug, Dienstwagen

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer erhält vor Beginn der Altersteilzeit ein monatliches Arbeitsentgelt i. H. v. 4.000 EUR und zusätzlich als Sachbezug einen Dienstwagen. Der monatlich zu versteuernde geldwerte Vorteil für den Dienstwagen beträgt 550 EUR. Nach dem Altersteilzeitvertrag beträgt das Regelarbeitsentgelt ab Beginn der Altersteilzeit 2.000 EUR. Der Dienstwagen wird vom ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit (Beiträge) / 5 Bezug von Entgeltersatzleistungen

Solange für einen Arbeitnehmer bei Arbeitsunfähigkeit oder medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts besteht, hat der Arbeitgeber neben dem nach § 3 EFZG fortzuzahlenden Arbeitsentgelt den Aufstockungsbetrag nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a AltersTZG sowie Rentenversicherungsbeiträge für den Unterschiedsbetrag nach § 163 Abs. 5 SGB VI zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit / 4 Beitragsberechnung

Das während der Altersteilzeit jeweils fällige Arbeitsentgelt ist grundsätzlich beitragspflichtig. Bei Arbeitnehmern, die Aufstockungsbeträge[1] erhalten, gilt auch mindestens ein Betrag in Höhe von 80 % des Regelarbeitsentgelts[2] – begrenzt auf den Unterschiedsbetrag zwischen 90 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung und dem Regelarbeitsentgelt –...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit (Beiträge) / Zusammenfassung

Begriff Maßgebend für die Berechnung der Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ist das für die Altersteilzeit jeweils fällige Arbeitsentgelt. Die darauf entfallenden Beiträge sind grundsätzlich vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte zu tragen. In der Sozialversicherung gelten die jeweils maßgeblichen Beitragssätze. In der sog. Arbeitspha...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit / 4.8 Übergangsbereich

Bei Altersteilzeitarbeitsverhältnissen führt ein regelmäßiges Arbeitsentgelt von 538,01 EUR bis 2.000 EUR sowohl in der Ansparphase als auch in der Entsparphase zur Anwendung des Übergangsbereichs. Dies gilt auch dann, wenn das vor Beginn der Altersteilzeit erzielte Arbeitsentgelt außerhalb des Übergangsbereichs lag. Bei einer Altersteilzeitbeschäftigung im Übergangsbereich b...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit (Beiträge) / 3.1.2 Mehrarbeit

Wird während der Altersteilzeit vom Arbeitnehmer Mehrarbeit geleistet, sind vor Verbeitragung der hierfür zu beanspruchenden Vergütung vorrangig die zusätzlichen Rentenversicherungsbeiträge zu ermitteln. Praxis-Beispiel Mehrarbeitsvergütungmehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit / 6 Störfall und Rückabwicklung

Der Störfall bezeichnet das Ereignis, bei dem das bei flexibler Arbeitszeit angesparte Wertguthaben nicht in der Freistellungsphase ausgezahlt und damit nicht mehr zweckentsprechend verwendet werden kann. Für die Beitragsberechnung gelten bei einem Störfall besondere Vorgaben.[1] Beendet der Arbeitnehmer die Altersteilzeit, ohne dass ein Störfall im o. g. Sinne vorliegt, hat...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Alterstei... / 1 Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer erhält vor Beginn der Altersteilzeit ein monatliches Arbeitsentgelt i. H. v. 4.000 EUR. Nach dem Altersteilzeitvertrag beträgt das Regelarbeitsentgelt ab Beginn der Altersteilzeit 2.000 EUR. Der Aufstockungsbetrag (gesetzlicher Mindestbetrag) beträgt 400 EUR (20 % von 2.000 EUR). Wie hoch sind die beitragspflichtigen Einnahmen? Ergebnismehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Alterstei... / 7 Entgeltumwandlung

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer erhält vor Beginn der Altersteilzeit ein monatliches Arbeitsentgelt i. H. v. 4.600 EUR. Die Entgeltumwandlung für eine Direktzusage beträgt 200 EUR. Nach dem Altersteilzeitvertrag beträgt das Regelarbeitsentgelt ab Beginn der Arbeitsphase der Altersteilzeit 2.300 EUR. Die Entgeltumwandlung für die Direktzusage i. H. v. 200 EUR besteht weiterhin f...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit / 3 Renten-/Arbeitslosen-/Pflegeversicherung

Für die Dauer der vereinbarten Altersteilzeit besteht grundsätzlich Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht. Die Ausführungen zum Fortbestehen der Beschäftigung[1] gelten auch für die Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Beurteilung zur Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung folgt wie bei allen Arbeitnehmern den Ergebnissen zur Krankenversicherung.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit / 4.6 Zusätzliche beitragspflichtige Einnahme in der Rentenversicherung

Um Rentennachteile auszugleichen, die den altersteilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern dadurch entstehen, dass ihr bisheriges Arbeitsentgelt auf die Hälfte reduziert wird, müssen die Arbeitgeber neben den Rentenversicherungsbeiträgen aus dem Altersteilzeitentgelt noch zusätzliche Beiträge zahlen. Diese zusätzlichen Beiträge sind auch zu entrichten, wenn die Voraussetzungen für ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit / 4 Beiträge zur Höherversicherung sind ebenfalls steuerfrei

Die vorzeitige Inanspruchnahme einer Altersrente nach Altersteilzeit kann zu Abschlägen bei der Rente führen. Damit die sich aufgrund der längeren Rentenbezugsdauer ergebende Minderung der monatlichen Rente ausgeglichen werden kann, wird den Versicherten, welche die Altersrente vorzeitig in Anspruch nehmen wollen, das Recht eingeräumt, zusätzliche Beiträge zu leisten. Vielfa...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit / 1.2 Folgen einer Arbeitsunfähigkeit

Bei Zeiten längerer Arbeitsunfähigkeit in der Arbeitsphase wird nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraums keine Arbeitsleistung mehr erbracht, durch die für die Freistellungsphase Wertguthaben erzielt werden kann. Eine vorzeitige Beendigung des Versicherungsschutzes in der Freistellungsphase kann in diesen Fällen verhindert werden. Dazu ist die vorgesehene Freistellungsph...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Alterstei... / 12 Verschiebung des Beginns der Freistellungsphase wegen Arbeitsunfähigkeit

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer vereinbart vom 1.1.2023 an Altersteilzeitarbeit im Blockmodell für 4 Jahre. Als Beginn der Freistellungsphase ist der 1.1.2025 vorgesehen. Im Kalenderjahr 2024 besteht eine längere Arbeitsunfähigkeit. Nach Ablauf der Entgeltfortzahlung werden vom 1.4.2024 bis zum 31.7.2024 dem Wertguthaben keine Leistungen zugeführt. Welche Auswirkungen hat die Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit / 5 Sonderfälle zur Beitragsberechnung

Für Altersteilzeitarbeitnehmer, die als bisher Nichtversicherte krankenversicherungspflichtig sind, gilt hinsichtlich der Beitragszahlung ein gesondertes Verfahren. Der Arbeitgeber zahlt den Arbeitgeberzuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung an den Altersteilzeitarbeitnehmer aus. Dieser hat die vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an seine Krankenkasse zu zah...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit (Beiträge) / 3.1.1 Beitragsabführung bei Anwendung des Blockmodells

Bei einer Altersteilzeit mit diskontinuierlicher Verteilung der Arbeitszeit (Blockmodell) sind die zusätzlichen Beiträge zur Rentenversicherung ab Beginn des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses abzuführen. Während der Arbeitsphase erhält der Arbeitnehmer grundsätzlich lediglich das Arbeitsentgelt entsprechend der Hälfte seiner bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit. Diese Regel...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit / 7 Aufzeichnungspflicht des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat die steuerfreien Aufstockungsbeträge im Lohnkonto aufzuzeichnen und in der Lohnsteuerbescheinigung anzugeben. Aufstockungsbeträge und Lohnsteuer-Jahresausgleich schließen sich aus Die Zahlung steuerfreier Aufstockungsbeträge schließt eine Durchführung des Lohnsteuer-Jahresausgleichs durch den Arbeitgeber sowie des permanenten Lohnsteuer-Jahresausgleichs aus.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit / 1.1 Fortbestehen der Beschäftigung

Während der Freistellung von der Arbeit besteht nur dann eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt weiter[1], wenn für diese Zeit Arbeitsentgelt fällig wird. Das Arbeitsentgelt kann mit einer vor oder nach der Freistellung erbrachten Arbeitsleistung erzielt worden sein (Wertguthaben). Bei einer kontinuierlichen Verteilung der Arbeitszeit liegt während des Gesamtzeitraums ein B...mehr