Fachbeiträge & Kommentare zu Altersteilzeit

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 5.2.3 Prüfungsmaßstab des BAG

Rz. 75 Das BAG hat in seiner grundlegenden Entscheidung vom 18.2.2003[1] festgehalten, dass nur solche rational nachvollziehbaren Gründe zur Ablehnung des Teilzeitverlangens berechtigen, die auch hinreichend gewichtig sind.[2] Der Arbeitgeber kann daher die Ablehnung nicht allein mit seiner abweichenden unternehmerischen Vorstellung von der "richtigen" Arbeitszeitverteilung ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 5.2.1 Definition des betrieblichen Grundes

Rz. 67 Hinsichtlich der Möglichkeit, den Teilzeitwunsch abzulehnen, sah der Referentenentwurf zum TzBfG vom 5.9.2000[1] in § 8 Abs. 3 Satz 1 noch die Formulierung "dringende betriebliche Gründe" vor, während das Gesetz nun lediglich von "betrieblichen Gründen" spricht. Daraus wird deutlich, dass an die Ablehnungsgründe keine allzu großen Anforderungen gestellt werden dürfen....mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 9.3 Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt

Rz. 203 Bei einer Klage auf Abgabe einer Willenserklärung i. S. v. § 894 ZPO ist maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt i. d. R. der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung.[1] Vielfach wird vertreten, dass dies dann auch für eine Klage auf Zustimmung i. S. v. § 8 TzBfG gelten müsse.[2] Nach Auffassung des BAG kommt es jedoch auf den Zeitpunkt des Zugangs der Ablehnung des ...mehr

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Sommer, SGB V § 243 Ermäßig... / 3 Literatur

Rz. 14 Giesen/Ricken, Ermäßigter Krankenversicherungsbeitrag bei Freistellung in Altersteilzeit, NZA 2005, 212.mehr

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Sommer, SGB V § 243 Ermäßig... / 2.1.2 Weitere Ausschlussgründe

Rz. 7 Es ist differenziert zu beurteilen, ob das Ruhen, der Wegfall oder eine Kürzung des Anspruchs auf Krankengeld einen Anschlussgrund darstellt. Rz. 7a Der Krankengeldanspruch besteht nämlich auch dann, wenn der Anspruch auf Krankengeld lediglich nach § 49 ruht, nach § 50 Abs. 2 gekürzt oder nach § 52 beschränkt ist. Das Stammrecht auf Krankengeld bleibt in diesen Fällen d...mehr

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Nachhaltigkeit: Umweltschut... / 3 Unternehmerische Nachhaltigkeitsstrategien und Mitbestimmung

Ein weiterer Aspekt, in dem die Mitbestimmung des Betriebsrats in Betracht kommen kann, ist die Aufstellung etwaiger Umwelt- und/oder Nachhaltigkeitsstrategien im Unternehmen. Die im Juni 2022 verabschiedete Corporate Sustainability Reporting Directive ( CSRD) der EU[1] enthält nichtfinanzielle Berichtspflichten hinsichtlich der Bereiche Umwelt, Soziales, Einhaltung der Mensch...mehr

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Flexible Arbeitszeitmodelle... / 5 Fazit

Lebensphasenorientierte Arbeitszeitgestaltung heißt also nicht nur, die Übergänge vom Erwerbsleben in die Rente zu organisieren. Nach dem gesetzlichen Auslaufen der geförderten Altersteilzeit müssen aber weitere Optionen geprüft werden, wie z. B. die bessere Ausgestaltung von Teilrente mit Teilzeitarbeit. Während des gesamten Arbeitslebens ist - nicht nur für ältere Beschäfti...mehr

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Teilzeitarbeit: Arbeit auf ... / Zusammenfassung

Überblick Unter flexibler Teilzeitarbeit versteht man in erster Linie die flexible Handhabung der Teilzeit-Arbeitszeiten, d. h. Umfang und/oder Lage und Verteilung der vereinbarten Arbeitszeit sind nicht abschließend vertraglich festgelegt, wie es bei "klassischen" Teilzeit-Vereinbarungen häufig der Fall ist (z. B. Vereinbarungen einer Arbeitszeit von 20 Wochenstunden, die a...mehr

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Personenbedingte Kündigung:... / 3 Alter

Das Arbeitsverhältnis endet nicht automatisch, wenn der Arbeitnehmer die für ihn maßgebliche gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht. Das Erreichen des Rentenalters allein ist auch kein in der Person des Arbeitnehmers liegender Grund für eine Kündigung.[1] Gleiches gilt für die Möglichkeit, Altersteilzeit in Anspruch nehmen zu können.[2] Fehlt für ein unbefristetes Arbeitsverh...mehr

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Die Schwerbehindertenvertre... / 3.4 Wählbarkeit

Wählbar sind im Betrieb beschäftigte Arbeitnehmer, die am Wahltag dem Betrieb mindestens 6 Monate angehören und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Nach § 177 Abs. 3 Satz 2 SGB IX ist nicht wählbar, wer kraft Gesetzes dem Betriebsrat nicht angehören kann. Damit ist das passive Wahlrecht von leitenden Angestellten ausgeschlossen, weil bei deren Teilnahme an internen Betriebsr...mehr

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Die Schwerbehindertenvertre... / 3.3 Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind alle in dem Betrieb beschäftigten schwerbehinderten Menschen[1] unabhängig von ihrem Alter und ihrer Beschäftigungsdauer. Dazu gehören alle schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten mit Behinderungen (einschließlich der leitenden Angestellten), die Auszubildenden sowie in entsprechender Anwendung des § 5 Abs. 1 Satz 2 BetrVG auch die Selbststän...mehr

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Die Schwerbehindertenvertre... / 2.2 Stellvertretung und Nachrücken

Entsprechend § 25 Abs. 1 Satz 2 BetrVG wird die gewählte Vertrauensperson bei vorübergehender Verhinderung (z. B. aufgrund von Krankheit, Abwesenheit wegen einer Dienstreise etc.) von dem gewählten stellvertretenden Mitglied vertreten. § 177 Abs. 1 Satz 1 SGB IX stellt nur noch auf die Verhinderung der gewählten Vertrauensperson an sich ab. Darauf, aus welchem Grund sie verh...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / b) Vereinbarung von Altersteilzeit

Rz. 389 Der freiwillige Abschluss eines Altersteilzeitvertrages macht für einen Arbeitgeber i.d.R. nur Sinn, wenn er sich – aus welchen Gründen auch immer – von dem Arbeitnehmer trennen will. Soll die Trennung leistungsbedingt erfolgen und strebt der Arbeitgeber eine Nachbesetzung an, konnte die Altersteilzeit wegen der Aussicht auf Förderleistungen durch die BA nach bisheri...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 3. Checkliste: Altersteilzeit

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / c) Muster: Betriebsvereinbarung über die Altersteilzeit (ATZ)

Rz. 218 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.28: Betriebsvereinbarung Altersteilzeit (ATZ) Zwischen _________________________ (Name, Adresse Firma) und dem Betriebsrat der _________________________ (Name Firma) am Standort _________________________, vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden _________________________, wird folgende Vereinbarung geschlos...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 7. Altersteilzeit

Rz. 283 Ausführungen zur Altersteilzeit finden sich im Kapitel zu den einzelnen Vertragstypen (siehe § 1b Rdn 381 ff.).mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / f) Probleme der Altersteilzeit (Störfälle)

Rz. 409 In Altersteilzeitverhältnissen kann es sowohl bei Arbeitsunfähigkeit als auch bei unplanmäßiger, vorzeitiger Beendigung des Altersteilzeitverhältnisses (Tod oder Kündigung) zu erheblichen Abwicklungsschwierigkeiten kommen, deren Folgen nachfolgend skizziert werden. aa) Arbeitsunfähigkeit Rz. 410 Erkrankt der Arbeitnehmer während der Altersteilzeit, muss der Arbeitgeber...mehr

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§ 9 Altersteilzeit

A. Allgemeines Rz. 1 Die frühere Förderung der Altersteilzeit durch die Bundesagentur für Arbeit ist zum 31.12.2009 ausgelaufen. Das AltTZG regelt indes nach wie vor die Voraussetzungen der Steuerfreiheit von Aufstockungsbeiträgen gem. § 3 Nr. 28 EstG und der zusätzlichen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nach § 3 Abs. 1 AltTZG. Hinsichtlich dieser steuerrechtliche...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (1) Aufstockung des Arbeitsentgelts in der Altersteilzeit

Rz. 397 Der Arbeitgeber muss das Bruttoarbeitsentgelt für die Altersteilzeit aufstocken. Zusätzlich zum Arbeitslohn muss er einen Aufstockungsbetrag von 20 Prozent des – neu eingeführten – Regelarbeitsentgelts gewähren. Zum Regelarbeitsentgelt zählt das sozialversicherungspflichtige Arbeitsentgelt, welches der Arbeitgeber regelmäßig dem Altersteilzeitler für seine Arbeitslei...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / V. Altersteilzeit

1. Typischer Sachverhalt Rz. 382 Arbeitgeber A leitet ein Softwareunternehmen mit 20 Arbeitnehmern. Es besteht weder ein Betriebsrat noch eine Tarifbindung. Wegen nachlassender Leistungen möchte sich A von seinem 61-jährigen Systemadministrator M trennen. Die freie Stelle will er künftig mit V besetzen, der im Unternehmen des A zum Fachinformatiker ausgebildet wird und kurz v...mehr

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§ 9 Altersteilzeit / II. Blockaltersteilzeit

Rz. 21 In der Praxis weiter verbreitet ist das Modell der Blockaltersteilzeit, denn es bietet für den Beschäftigten zusätzlich den Vorteil einer vorzeitigen Beendigung der Berufstätigkeit. Das Modell resultiert aus der ursprünglichen Intention von Altersteilzeit, nämlich Arbeitslosigkeit zu bekämpfen und freie Stellen (vorzeitig) zur Nachbesetzung zu schaffen. Dieses Bedürfn...mehr

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§ 9 Altersteilzeit / A. Allgemeines

Rz. 1 Die frühere Förderung der Altersteilzeit durch die Bundesagentur für Arbeit ist zum 31.12.2009 ausgelaufen. Das AltTZG regelt indes nach wie vor die Voraussetzungen der Steuerfreiheit von Aufstockungsbeiträgen gem. § 3 Nr. 28 EstG und der zusätzlichen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nach § 3 Abs. 1 AltTZG. Hinsichtlich dieser steuerrechtlichen Vorschrift u...mehr

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§ 9 Altersteilzeit / C. Steuerrechtliche und sozialrechtliche Besonderheiten

Rz. 39 Die Aufstockungsbeiträge sowie die zusätzlichen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind steuerfrei, wenn die Voraussetzungen des § 3 AltTZG (Vollendung des 55. Lebensjahres, Verringerung der tariflichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit auf die Hälfte; Einhaltung der maximalen Dauer beim Blockmodell) vorliegen. Gleichzeitig ist Voraussetzung, dass die A...mehr

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§ 9 Altersteilzeit / B. Altersteilzeitmodelle

Rz. 15 Im Rahmen der Umwandlung des Arbeitsverhältnisses in das Altersteilzeitmodell wird in jedem Falle (bezogen auf die Gesamtzeit der Altersteilzeit) die Arbeitszeit verringert. Ausgestaltet werden kann dies auf zwei verschiedenen Wegen. Zum einen kann die Arbeitszeit wie bei herkömmlicher Teilzeit reduziert werden. Der Arbeitnehmer hat dann eine verringerte wöchentliche ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 4. Altersteilzeitvertrag (Blockmodell)

Rz. 415 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.36: Altersteilzeitvertrag Altersteilzeitvertrag (Blockmodell) Zwischen _________________________ – Arbeitgeber – und _________________________ – Arbeitnehmer – wird in Abänderung und Ergänzung des Arbeitsvertrages vom _________________________ folgender Altersteilzeitvertrag nach dem Altersteilzeitgesetz (ATG) gesc...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / a) Einführung

Rz. 383 Altersteilzeit soll älteren Arbeitnehmern mittels eines Teilzeitarbeitsverhältnisses einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand ermöglichen.[1007] Hierzu bedarf es eines individuellen Änderungsvertrages, durch den der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit vermindert. Gesetzlich ist weder zugunsten des Arbeitnehmers noch des Arbeitgebers ein einseitiger Ansp...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Arbeitsunfähigkeit

Rz. 410 Erkrankt der Arbeitnehmer während der Altersteilzeit, muss der Arbeitgeber für die Zeit von sechs Wochen die gesetzliche Entgeltfortzahlung erbringen. Die Entgeltfortzahlung umfasst während der Altersteilzeit auch die Aufstockungszahlungen des Arbeitgebers.[1044] Nach dem Ende des Entgeltfortzahlungszeitraumes hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Krankengeld bzw. Kranke...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / bb) Tod

Rz. 411 Verstirbt der Arbeitnehmer während der Altersteilzeit, endet automatisch das Arbeitsverhältnis und damit die Altersteilzeit.[1050] In der Arbeits- oder Freistellungsphase eines Blockmodells führt der Tod des Altersteilzeitarbeitnehmers dazu, dass der Arbeitnehmer eine Vorleistung erbracht hat, die wegen der vorzeitigen Beendigung des Altersteilzeitarbeitsverhältnisse...mehr

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§ 9 Altersteilzeit / I. Kontinuierliches Teilzeitmodell (Kontinuitätsmodell)

Rz. 17 Das Kontinuitätsmodell zeichnet sich dadurch aus, dass der Arbeitnehmer bis zum Ende des Altersteilzeitverhältnisses weiterarbeitet, allerdings in verringertem Umfang. Es unterscheidet sich daher in der Gestaltung nicht von einem sonstigen Teilzeitmodell mit Ausnahme der zusätzlichen vertraglichen Leistungen. Rz. 18 Der Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit und die Vert...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / g) Sonderfälle im Blockmodell

Rz. 413 Probleme bereiteten der Praxis zuletzt die Fragen, ob zum einen ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung bei Eintritt in die Freistellungsphase der Altersteilzeit im Blockmodell besteht und zum anderen eine Gehaltserhöhung während der Freistellungsphase auch dem Altersteilzeitarbeitnehmer zugutekommt. Zu beiden Fragestellungen gibt es Entscheidungen der Rechtsprechung, die ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / c) Voraussetzungen für Zuschüsse der BA

Rz. 391 Altersteilzeit nach dem ATG wurde früher von der BA finanziell gefördert. Diese Fördervoraussetzungen sind weggefallen. Praxistipp Seit dem 1.1.2010 begonnene Altersteilzeitvereinbarungen werden durch die BA finanziell nicht mehr gefördert. Auch außerhalb des ATG wird die Altersteilzeit allerdings durch steuer- und sozialversicherungsrechtliche Subventionen unterstütz...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (3) Halbierung der wöchentlichen Arbeitszeit

Rz. 394 Schließlich muss die individuelle Arbeitszeit des Arbeitnehmers auf die Hälfte der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit reduziert werden. Seit der Novellierung des ATG vom 1.1.2000 steht der Zugang zur Altersteilzeit auch Teilzeitarbeitskräften zu, sofern diese ihre Arbeitszeit halbieren[1018] und trotz der Halbierung i.S.d. §§ 24, 25 SGB III versicherungspflichtig b...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / d) Förderungsumfang

Rz. 400 Altersteilzeit wird – unabhängig von den früheren Förderansprüchen der BA, aber nicht von den Anspruchsvoraussetzungen der §§ 2 und 3 Abs. 1 ATG – steuer- und sozialversicherungsrechtlich privilegiert.[1031] Sowohl die Aufstockungsbeträge (§ 3 Abs. 1 Nr. 1a ATG) – selbst wenn diese über die gesetzlichen Mindestbeträge hinausgehen – als auch die zusätzlichen Rentenver...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (2) Laufzeit

Rz. 393 Die Laufzeit der Altersteilzeit muss mindestens zwei Jahre betragen und wenigstens bis zu einem Zeitpunkt reichen, zu dem der Arbeitnehmer eine – ggf. geminderte – Altersrente beanspruchen kann.[1017] Liegt das vereinbarte Ende der Altersteilzeit hingegen vor dem Erreichen des Rentenalters, sind die Voraussetzungen des ATG nicht erfüllt. Praxistipp Der Zeitpunkt des f...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / bb) Geeignetes Altersteilzeitmodell

Rz. 395 Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen sich auf ein Arbeitszeitmodell geeinigt haben, das – nach früherer Maßgabe – die Fördervoraussetzungen des ATG erfüllt. Formell setzt dies den ausdrücklichen Abschluss eines Altersteilzeitvertrages voraus. Die Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer muss schriftlich vor Beginn der Altersteilzeit abgeschlossen werden (§ 1...mehr

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§ 2 Gleichbehandlungsgebot,... / E. Kasuistik

Rz. 21 Die Gerichte haben eine umfangreiche Kasuistik zu den Konsequenzen des Diskriminierungsverbotes entwickelt. Im Folgenden sollen zu wichtigen Merkmalen relevante Entscheidungen für die anwaltliche Praxis aufgezählt werden. Im Übrigen wird auf die Darstellung zu den einzelnen Themenbereichen in diesem Buch sowie auf die einschlägigen Rechtsprechungs-ABC verwiesen.[24] R...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (1) Begünstigter Personenkreis

Rz. 392 § 2 ATG bestimmt den begünstigten Personenkreis. Vorausgesetzt wird ein Arbeitnehmer, (das Gesetz gilt nicht für vertretungsberechtigte Organmitglieder, es sei denn, diese sind auf Basis eines Arbeitsvertrages tätig), der zu Beginn der Altersteilzeit zumindest das 55. Lebensjahr vollendet hat. Daneben muss der betreffende Arbeitnehmer von den vergangenen fünf Jahren ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Arbeitslosengeld

Rz. 404 Zur sozialen Sicherung des Altersteilzeit-Arbeitnehmers, dessen Altersteilzeitverhältnis vorzeitig vor Erreichen eines Anspruchs auf eine Altersrente endet (etwa durch Insolvenz des Arbeitgebers), hat der Gesetzgeber eine Sonderregelung für die Bemessung des Arbeitslosengeldes eingeführt. Danach bemisst sich das Arbeitslosengeld nach dem Arbeitsentgelt, das verdient ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / cc) Kündigung

Rz. 412 Schließlich ist auch eine Beendigung des Altersteilzeitverhältnisses durch Kündigung denkbar.[1052] Da das Altersteilzeitverhältnis allerdings seiner Natur nach befristet oder auflösend bedingt ist, setzt die ordentliche Kündigung nach §§ 15 Abs. 3, 21 TzBfG eine ausdrückliche Vereinbarung im Altersteilzeitvertrag voraus.[1053] Ansonsten ist zwischen dem klassischen ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Allgemeine Urlaubsgrundsätze

Rz. 662 Allgemeine Urlaubsgrundsätze sind die betrieblichen Richtlinien, nach denen der Urlaub im Einzelfall gewährt oder – wie z.B. in Saison- und Kampagnenbetrieben – nicht gewährt werden darf oder soll.[1715] Hierzu gehört vor allem die generelle Entscheidung, ob der Erholungsurlaub von den Arbeitnehmern während des ganzen Jahres genommen werden kann oder während einer be...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 382 Arbeitgeber A leitet ein Softwareunternehmen mit 20 Arbeitnehmern. Es besteht weder ein Betriebsrat noch eine Tarifbindung. Wegen nachlassender Leistungen möchte sich A von seinem 61-jährigen Systemadministrator M trennen. Die freie Stelle will er künftig mit V besetzen, der im Unternehmen des A zum Fachinformatiker ausgebildet wird und kurz vor Abschluss seiner Ausb...mehr

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§ 5 Urlaub / 3. Unterjährige Veränderungen der Zahl der Arbeitstage pro Woche

Rz. 22 Berechnungsschwierigkeiten ergeben sich, wenn sich die Verteilung der Arbeit auf die Wochentage unterjährig endet. Das BAG vertrat früher die Auffassung, die Urlaubstage seien grundsätzlich umzurechnen, wenn sich die Anzahl der mit Arbeitspflicht belegten Tage verringere oder erhöhe[13] (sog. Quotierung). Daran hat das BAG[14] nach den Entscheidungen des EuGH vom 22.4...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (2) Aufstockung der Rentenversicherungsbeiträge

Rz. 398 Der Arbeitgeber muss auch die Rentenversicherungsbeiträge aufstocken. Nach der – freilich unglücklich formulierten – gesetzlichen Regelung dient das Regelarbeitsentgelt als Berechnungsbasis zur Ermittlung der Aufstockungsleistungen. Ausgehend vom (hälftigen) Altersteilzeitbrutto, dem Regelarbeitsentgelt, werden die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung mindest...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Allgemeines

Rz. 990 Für die konkrete Formulierung einer Bezugnahmeklausel gilt insbesondere bei nicht tarifgebundenen Parteien im Ausgangspunkt die Vertragsfreiheit; bei tarifgebundenen Arbeitgebern ist jedoch die zwingende Wirkung der Tarifnormen (§ 4 Abs. 1 TVG) zu beachten, gegenüber der sich die Bezugnahmeabrede nur im Fall einer ausdrücklichen Gestattung oder einem günstigeren Inha...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / bb) Insolvenzsicherung

Rz. 405 Eine weitere Absicherung des Arbeitnehmers liegt in der Verpflichtung des Arbeitgebers, für eine Insolvenzsicherung des Wertguthabens zu sorgen, das im Blockmodell in der Arbeitsphase aufgebaut wird (§ 8a ATG).[1034] In Betracht kommen in der Praxis insbesondere Bankbürgschaften, Verpfändung von Wertpapieren zugunsten des Arbeitnehmers, bestimmte Versicherungsmodelle...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / ee) § 5 Ruhegeldfähiges Einkommen

Rz. 677 Die genaue Bestimmung des ruhegeldfähigen Einkommens ist wichtig. Sollen Nebenleistungen und variable Züge ausgeschlossen werden, genügt die Einschränkung auf das "regelmäßige" Monatsgehalt nicht, um Streitigkeiten zu vermeiden. Sind variable Bezüge ausgeschlossen, werden insbesondere Provisionen und Überstunden für die Berechnung der Rente nicht berücksichtigt.[1615...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / dd) Betriebsübergang

Rz. 407 Das Arbeitsverhältnis eines Altersteilzeitlers geht bei einem Betriebsübergang auf den neuen Betriebsinhaber über. Dies gilt auch bei Arbeitnehmern, die sich in der Freistellungsphase des Blockmodells befinden.[1036] Freilich steht auch Arbeitnehmern in Altersteilzeit das gesetzliche Widerspruchsrecht nach § 613a Abs. 6 BGB zu. Arbeitgeber sollten vor einem Betriebsü...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / e) Sicherung des Arbeitnehmers

aa) Arbeitslosengeld Rz. 404 Zur sozialen Sicherung des Altersteilzeit-Arbeitnehmers, dessen Altersteilzeitverhältnis vorzeitig vor Erreichen eines Anspruchs auf eine Altersrente endet (etwa durch Insolvenz des Arbeitgebers), hat der Gesetzgeber eine Sonderregelung für die Bemessung des Arbeitslosengeldes eingeführt. Danach bemisst sich das Arbeitslosengeld nach dem Arbeitsen...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / cc) Voraussetzungen auf Seiten des Arbeitgebers

Rz. 396 Arbeitgeberseitig müssen die folgenden Mindestvoraussetzungen erfüllt sein (§ 3 ATG). (1) Aufstockung des Arbeitsentgelts in der Altersteilzeit Rz. 397 Der Arbeitgeber muss das Bruttoarbeitsentgelt für die Altersteilzeit aufstocken. Zusätzlich zum Arbeitslohn muss er einen Aufstockungsbetrag von 20 Prozent des – neu eingeführten – Regelarbeitsentgelts gewähren. Zum Reg...mehr