Fachbeiträge & Kommentare zu Altersteilzeit

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§ 28 Altersbedingtes Aussch... / B. Altersteilzeitgesetz 1996

Rz. 11 Die mit dem Rentenreformgesetz geschaffenen rechtlichen Voraussetzungen für eine "Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand" sind durch das gleichlautende Gesetz vom 23.7.1996 (BGBl I, 1078, zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.3.2017, BGBl I, 626), das zum 1.8.1996 in Kraft getreten ist, ergänzt und präzisiert worden. Das Altersteilzeitgesetz (AltTZG) sub...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / XII. Streitwert-Lexikon (A – Z)

Rz. 121 Hinweis Die nachstehend aufgeführten Einzelfälle berücksichtigen die Rspr. bis 2014. Zu einem erheblichen Teil umfassen die Erläuterungen auch die Rspr. bis einschließlich 2001, somit Entscheidungen, die vor der Einführung des EUR ergangen sind. Soweit die Rspr. sich losgelöst vom monatlichen Verdienst, wie z.B. bei der Erteilung von Arbeitspapieren, auf feste Beträg...mehr

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§ 31 Sozialversicherungsrec... / c) Sonstige wichtige Gründe

Rz. 49 Das Alter, die Zusage einer Abfindung, das Vorliegen der Voraussetzungen des § 428 SGB III, der Erhalt des Arbeitsplatzes für einen jüngeren Arbeitnehmer stellen allein für sich keinen wichtigen Grund dar. Allerdings hat das Bayerische Landessozialgericht in einem Urt. v. 13.3.2014 – L 9 AL 253/10 ausgeführt, ein wichtiger Grund für den Abschluss der Altersteilzeitver...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / b) Die i.d.R. beschäftigten Arbeitnehmer als Anknüpfungspunkt

Rz. 854 Für das Eingreifen der nach der Betriebsgröße gestaffelten Anzeigepflicht kommt es auf die Zahl der "in der Regel" beschäftigten Arbeitnehmer an. Bei der Ermittlung dieser Zahl ist auf den Zeitpunkt der Entlassung, d.h. auf den Zeitpunkt des Zuganges der schriftlichen Kündigungserklärung (s. § 29 Rdn 40 ff.) abzustellen (vgl. BAG v. 24.2.2005 – 2 AZR 207/04, NZA 2005...mehr

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§ 40 Rechtsfolgen des Betri... / G. Betriebsübergang in der Insolvenz

Rz. 100 Die Rechtsfolgen des Betriebsüberganges werden modifiziert, wenn der Betriebserwerber den Betrieb erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erwirbt. In diesem Fall liegt zwar auch ein Betriebsübergang i.S.d. § 613a BGB vor, das BAG hat die Rechtsfolgen, die sich daraus ergeben, jedoch teleologisch reduziert. Hierdurch möchte das BAG einen gerechten Ausgleich zwisch...mehr

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§ 28 Altersbedingtes Aussch... / VIII. Einschränkungen des Subventionsanspruchs

Rz. 37 Wurde der auf dem freigewordenen Arbeitsplatz eingestellte Mitarbeiter wieder entlassen und die Stelle nicht innerhalb von drei Monaten erneut besetzt, bestand nach § 5 Abs. 2 AltTZG kein Anspruch auf die Förderungsleistungen nach § 4 AltTZG, soweit der Arbeitgeber für den ausgeschiedenen Arbeitnehmer nicht bereits für mindestens 4 Jahre Förderungsleistungen erhalten ...mehr

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§ 28 Altersbedingtes Aussch... / V. Wiederbesetzung des Arbeitsplatzes

Rz. 30 § 3 Abs. 1 Nr. 2a AltTZG sieht für eine Förderung nach § 4 Abs. 1 AltTZG vor, dass der durch eine Altersteilzeitvereinbarung freigewordene Arbeitsplatz durch einen bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldeten Arbeitnehmer, durch einen Bezieher von Alg II oder durch einen Auszubildenden nach Abschluss der Ausbildung (Ausgebildeter aus dem eigenen oder einem fremden...mehr

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§ 28 Altersbedingtes Aussch... / III. Betriebsübergang

Rz. 58 Sofern das Altersteilzeitarbeitsverhältnis lediglich mit (durchgängig) reduzierter Arbeitszeit durchgeführt wird, gelten für einen Betriebsübergang die allgemeinen Regeln. Erfolgt der Betriebsübergang während der "Arbeitsphase" im sog. Blockmodell, geht das Arbeitsverhältnis nach § 613a BGB auf den Erwerber über (BAG v. 19.10.2004 – 9 AZR 647/03, DB 2005, 779). Umstri...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 4. Grds. keine zusätzliche Interessenabwägung

Rz. 633 Neben der Prüfung der Verhältnismäßigkeit ist grds. kein Raum für eine allgemeine und auf den Einzelfall bezogenen Interessenabwägung (BAG v. 30.4.1987, AP Nr. 42 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung; BAG v. 18.1.1990, AP Nr. 27 zu § 2 KSchG). Rz. 634 Nach Ansicht des BAG ist eine Interessenabwägung allenfalls in seltenen Ausnahmefällen möglich (BAG v. 16.6.2005, A...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / j) Förderung und Sicherung der Beschäftigung im Betrieb

Rz. 873 Einer der Schwerpunkte der Neuregelungen des BetrVG 2001 stellt die Einführung und Erweiterung des Rechtes des Betriebsrates dar, auch die Förderung der Beschäftigung überhaupt als Aufgabe anzupacken. § 80 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG wird wiederholt und konkretisiert durch die ebenfalls eingefügte Vorschrift des § 92a BetrVG. Dort ist aufgeführt, dass die Vorschläge des Betr...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / b)I. d.R. beschäftigte Arbeitnehmer

Rz. 119 Arbeitnehmer i.S.d. § 17 KSchG sind alle Arbeitnehmer i.S.d. § 1 KSchG (KR/Weigand, § 17 KSchG Rn 29). Unter den Begriff Arbeitnehmer fallen somit Arbeiter, Angestellte sowie Auszubildende. Auch Praktikanten, Umschüler und Fremdgeschäftsführer sind im Sinne von § 17 KSchG als Arbeitnehmer anzusehen und bei der Berechnung der Schwellenwerte zu berücksichtigen (EuGH v....mehr

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§ 28 Altersbedingtes Aussch... / IV. Steuerrechtliche Rahmenbedingungen

Rz. 28 Nach § 3 Nr. 28 EStG sind für den Aufstockungsbetrag sowie für den zusätzlichen Rentenversicherungsbeitrag keine Lohn- bzw. Einkommensteuern zu zahlen, sodass diese Beträge auch nicht der Beitragspflicht zur Sozialversicherung unterfallen. Sie unterliegen allerdings dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG), auf den der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vor Abschluss der Alte...mehr

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§ 28 Altersbedingtes Aussch... / VI. 5 %-Klausel

Rz. 33 Zum Schutz der Betriebe vor übermäßigen Belastungen sieht § 3 Abs. 1 Nr. 3 AltTZG vor, dass die freie Entscheidung des Arbeitgebers beim Abschluss von Altersteilzeitvereinbarungen nicht durch tarifvertragliche Bestimmungen beeinträchtigt werden darf, wenn mehr als 5 % der Arbeitnehmer des Unternehmens Altersteilzeit nach dem AltTZG in Anspruch nehmen wollen, wobei Aus...mehr

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§ 28 Altersbedingtes Aussch... / I. Begünstigter Arbeitnehmerkreis

Rz. 12 Die Subventionierung galt nur für solche Teilzeitarbeitsverhältnisse, die nach dem 14.2.1996 mit solchen Arbeitnehmern abgeschlossen wurden, die beim Übergang in die Altersteilzeit das 55. Lebensjahr vollendet hatten und ihre Arbeitszeit spätestens ab dem 31.12.2009 verminderten (s. dazu Rdn 63). Ferner muss der Arbeitnehmer innerhalb der letzten fünf Jahre vor Beginn...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / bb) Lebensalter

Rz. 746 Das Lebensalter stellt eine ambivalente Größe dar (BAG v. 21.1.1999 – 2 AZR 624/98, NZA 1999, 866; KR/Griebeling, § 1 KSchG Rn 674; ErfK/Oetker, § 1 KSchG Rn 332). So hat das BAG bereits 1983 festgestellt, dass die entscheidende Bedeutung, die dem Lebensalter i.R.d. Sozialauswahl früher beigemessen wurde, nur vor dem Hintergrund einer Hochkonjunktur zu verstehen sei....mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Ansparkonten (Wertguthabenvereinbarungen)

Rz. 292 Die Verlängerung der Lebensarbeitszeit auf das 67. Lebensjahr und der Wegfall der Förderung der Altersteilzeit Ende 2009 sowie die Abschaffung der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsabsicherung für die Jahrgänge ab 1961 zwingen Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, über Alternativen nachzudenken und rechtzeitig Lösungen vorzuhalten, falls sie einen gleitenden Übergang in den Ruh...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / l) Familienpflegezeit

Rz. 1396 Im Gegensatz zum PflegeZG, welches nur Ansprüche auf Arbeitsbefreiung von bis zu zehn Tagen bzw. sechs Monaten ohne Entgeltfortzahlung zubilligt, stellt das FPfZG insoweit eine Verbesserung der Vereinbarkeit von häuslicher Pflege und Beruf dar. Die Pflege naher Angehöriger wird bis zu zwei Jahren ermöglicht und außerdem bei reduzierter Arbeitszeit die Aufstockung de...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / ee) Weitere Kriterien

Rz. 764 Fraglich ist, ob der Arbeitgeber i.R.d. Sozialauswahl weitere soziale Kriterien berücksichtigen darf oder ggf. sogar berücksichtigen muss. In der Entwurfsbegründung zum Reformgesetz ist insoweit davon die Rede, dass die Beschränkung auf die ausdrücklich genannten Kriterien "die Beachtung unbilliger Härten im Einzelfall" nicht ausschließe (BT-Drucks 15/1204, 11). In j...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Aktives Wahlrecht

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§ 40 Rechtsfolgen des Betri... / I. Bestehende Arbeitsverhältnisse

Rz. 1 Gem. § 613a Abs. 1 S. 1 BGB tritt der Betriebserwerber in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Betriebsüberganges bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Der Übergang des Arbeitsverhältnisses im Rahmen einer Einzelrechtsnachfolge verfolgt als Zweck den Schutz der einzelnen Arbeitnehmer durch die Sicherung und die unveränderte Fortführung des Arbeitsvertrages...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Meldeanlässe

Rz. 1154 Die DEÜV übernimmt im Wesentlichen die Meldeanlässe der 2. DEVO. Die DEÜV unterscheidet zwischen Anmeldung, Sofortmeldung, Abmeldung, Meldung bei Eintritt eines Insolvenzereignisses, Unterbrechungsmeldung, Jahresmeldung, Meldung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt, Meldung von Arbeitsentgelt bei flexiblen Arbeitszeitregelungen, Meldung von Arbeitsentgelten bei Meh...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Größe des Betriebsrats

Rz. 84 Die Betriebsratsgröße bestimmt sich nach der Belegschaftsstärke. Dabei kommt es nach der Staffel des § 9 BetrVG in kleineren Betrieben auf die Zahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer an, in größeren Betrieben auf die Zahl der Arbeitnehmer ohne Rücksicht auf ihre Wahlberechtigung. Bei Betrieben zwischen 51 und 100 Arbeitnehmern müssen mindestens 51 Arbeitnehmer wahlbere...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / a) Alter

Rz. 245 Ein bestimmtes Lebensalter als solches ist kein Kündigungsgrund (BAG v. 28.9.1961 – 2 AZR 428/60, NJW 1962, 73 = BB 1961, 1382 = DB 1961, 1651; BAG v. 20.11.1987 – 2 AZR 284/86, NZA 1988, 617, 619 = BB 1988, 1466, 1820 = DB 1988, 1501; Worzalla, Beilage 4/91 zu NZA 1991, 15). Rz. 246 Gem. § 41 S. 1 SGB VI ist die Tatsache, dass ein Arbeitnehmer berechtigt ist, eine Re...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / f) Betriebsstilllegung

Rz. 659 Wie sich aus § 15 Abs. 4 KSchG ergibt, stellt die Betriebs- oder Teilbetriebsstilllegung ein dringendes betriebliches Erfordernis für eine betriebsbedingte Kündigung dar (BAG v. 14.3.2013 – 8 AZR 153/12, Rn 25; BAG v. 26.5.2011 – 8 AZR 37/10, Rn 25, BAG v. EzA BGB 2002 § 613a Nr. 125). Eine Kündigung wegen geplanter Betriebsstilllegung ist aber nur dann durch dringend...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / aa) Anspruch auf Überlassung eines Dienstwagens

Rz. 527 Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Überlassung eines Dienstwagens setzt eine entsprechende vertragliche Vereinbarung zwischen den Arbeitsvertragsparteien voraus. In dieser sollten insb. folgende Punkte geregelt werden:mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeit gesundheitsgere... / 3.2 Alternde Beschäftigte

Seitdem die Altersteilzeit nicht mehr gefördert wird, erhöht sich der Anteil der über 60-Jährigen im Erwerbsleben ständig. Jüngere Beschäftigte werden bis zu einem Alter von mindestens 67 Jahren arbeiten. Wie kann die Arbeitszeit gestaltet werden, sodass auch ältere Erwerbstätige möglichst wenig psychisch belastet werden? Die Leistungsfähigkeit sinkt mit zunehmendem Alter nic...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 13.1 Unkündbare Beschäftigte – Bedeutung und Voraussetzungen

"Unkündbarkeit" bedeutet den Ausschluss der ordentlichen Kündigung seitens des Arbeitgebers. Der Arbeitnehmer seinerseits kann auch nach Eintritt seiner Unkündbarkeit ordentlich kündigen. Für seine Kündigung gilt die Frist von 6 Monaten zum Schluss eines Kalendervierteljahres (§ 34 Abs. 1 TVöD). Dem Arbeitgeber verbleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personenbedingte Kündigung:... / 3 Alter

Das Arbeitsverhältnis endet nicht automatisch, wenn der Arbeitnehmer die für ihn maßgebliche gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht. Das Erreichen des Rentenalters allein ist auch kein in der Person des Arbeitnehmers liegender Grund für eine Kündigung.[1] Gleiches gilt für die Möglichkeit, Altersteilzeit in Anspruch nehmen zu können.[2] Fehlt für ein unbefristetes Arbeitsverh...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: FAQ zum Lieferkettens... / 3.2 Welche Arten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sind hier mitzuzählen?

Auch hier sind die allgemeine Arbeitnehmerdefinition des § 611a BGB sowie die Rechtsprechung anzuwenden. Zudem ist zu berücksichtigen, ob die jeweilige Arbeitnehmerin bzw. der jeweilige Arbeitnehmer kennzeichnend für die maßgebliche Größe des Unternehmens ist. Das ist gegeben, wenn die Beschäftigungsdauer mindestens 6 Monate beträgt. Demnach werden neben regulären Vollzeit- u...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TVöD Office Premium
Personalaufwendungen / 2 Abgrenzung innerhalb der Personalaufwendungen und gegenüber den Versorgungsaufwendungen

Nach den §§ 2 und 39 KomHVO NRW ist im Ergebnisplan und in der Ergebnisrechnung zwischen Personalaufwendungen sowie Versorgungsaufwendungen zu unterscheiden. Das Gleiche gilt auch für Finanzplan und Finanzrechnung. Nach den Zuordnungsvorschriften zum kommunalen haushaltsrechtlichen Kontenrahmen (Kommunaler Kontierungsplan), die als vom zuständigen Ministerium erlassene Verwaltun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 190 Meldep... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 190 kommt lediglich deklaratorische Bedeutung zu. Versicherte, die dem gemeinsamen Beitragseinzug unterliegen, sind durch die Arbeitgeber/Auftraggeber nach Maßgabe der §§ 28a bis c SGB IV zu melden. Als Arbeitgeber der Heimgewerbetreibenden gilt gemäß § 12 Abs. 3 SGB IV, wer die Arbeit unmittelbar an die Heimgewerbetreibenden vergibt. Mit dieser Regelung soll eine or...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 237 Alters... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 237 i.d.F von § 1 Abs. 8 des Beschäftigungsförderungsgesetzes 1990 trat gemäß Art. 85 Abs. 1 des RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) am 1.1.1992 in Kraft. Die Vorschrift wurde durch Art. 5 Nr. 2 des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und zur Änderung anderer Gesetze v. 26.7.1994 (BGBl. I S. 1792) mit Wirkung zum 1.8.1994 geändert...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 237 Alters... / 2.2.2 Anhebung der Altersgrenze von 60 Jahren für die vorzeitige Inanspruchnahme der Altersrente

Rz. 12a Die Anlage 19 zum SGB VI, die eine Anhebung der Altersgrenze für einen Anspruch auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit und die Möglichkeit der vorzeitigen Inanspruchnahme dieser Altersrente regelt, wurde durch das RV-Nachhaltigkeitsgesetz v. 21.7.2004 (BGBl. I S. 1791) geändert. Danach wird die Altersgrenze für die vorzeitige Inanspruch...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 237 Alters... / 2.2.1 Vertrauensschutzregelung zur Anhebung der Altersgrenze gemäß Abs. 4

Rz. 10 Wegen der durch das WFG v. 25.9.1996 (BGBl. I S. 1461) vorgezogenen Anhebung der Altersgrenze und einer möglichen erheblichen Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit hat der Gesetzgeber aus Gründen des Vertrauensschutzes die Übergangsregelung des § 237 Abs. 4 ins SGB VI eingefügt. Nach diese...mehr

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Sommer, SGB V § 249 Tragung... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 41 Franoschek, Zum Beitragsanspruch aus Arbeitsentgeltansprüchen, die aufgrund arbeitsrechtlicher Ausschlussfristen (Verfallfristen) erloschen sind, Die Beiträge 1994 S. 449. Peters-Lange, Tarifliche Ausschlussfristen und Sozialversicherungsbeiträge, NZA 1995 S. 657. Kauke, Beiträge aus fiktiven Entgeltzahlungen, Die Beiträge 2001 S. 577. Klose, Tarifliche Ausschlussfristen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 249 Tragung... / 2.1.2 Beitragsbemessung

Rz. 10 Ausgangsgröße für die Bemessung des Beitrags sind das beitragspflichtige Bruttoarbeitsentgelt und die Beitragssätze. Maßgebend für den Beitragsanteil des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers sind nunmehr die gesetzliche vorgeschriebenen Beitragssätze nach §§ 241 und 243; (nur) insoweit gilt (noch) die hälftige Beitragstragung. Die Berechnung der Beiträge erfolgt seit de...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Übertragung und Ver... / 2.1 Verfall des Urlaubs nur nach Hinweis

Der EuGH hat akzeptiert, dass das nationale Recht den Verfall von Urlaubsansprüchen am Ende des Urlaubsjahres oder eines sich daran anschließenden Kalenderjahres anordnet.[2] Der EuGH fordert aber, dass der Arbeitnehmer tatsächlich die Möglichkeit hatte, den Urlaub wahrzunehmen. Daraus folgert er nicht, dass der Arbeitgeber ihn zum Ende des Jahres seinerseits auch ohne Antrag...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kindesunterhalt / 2.1.3 Fiktive Einkünfte

Im Unterhaltsrecht sind nicht nur die tatsächlichen Einkünfte relevant. Nicht selten spielen daneben fiktive Einkünfte eine Rolle. Fiktive Einkünfte sind dabei beim Kindesunterhalt insbesondere bei der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten von Relevanz. Sie werden insbesondere bei der Verletzung von Erwerbsobliegenheiten zugerechnet. Ein Verstoß gegen eine Erwerbso...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegattenunterhalt / 2.8 Fiktive Einkünfte

Im Unterhaltsrecht sind nicht nur die tatsächlichen Einkünfte relevant. Nicht selten spielen fiktive Einkünfte eine Rolle. Fiktive Einkünfte sind dabei sowohl bei der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten als auch bei der Bedürftigkeit des Berechtigten von Relevanz. Sie werden insbesondere bei der Verletzung von Erwerbsobliegenheiten zugerechnet. Ein Verstoß gegen ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Sonderfälle be... / 3 Flexible Arbeitszeitregelung

Entscheidend für die flexible Arbeitszeit, den Beginn und das Ende der Arbeits- sowie der Freistellungsphase und den Aufbau des Wertguthabens sind die vertraglichen Absprachen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Diese sind bei der Beurteilung des Anspruchs auf Krankengeld zu berücksichtigen. Bei einer Arbeitsunfähigkeit ohne Zahlung von Entgelt bzw. Entgeltfortzahlung zu B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kindesunterhalt / 4.4.2.1 Umfang der Erwerbstätigkeit

Den Unterhaltspflichtigen trifft eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Das heißt, er hat alle verfügbaren Mittel gleichmäßig für sich und die Kinder zu verwenden. Als Unterhaltspflichtiger muss er danach seine Arbeitskraft entsprechend seiner Vorbildung, seinen Fähigkeiten und der Arbeitsmarktlage in zumutbarer Weise bestmöglich einsetzen. Er ist grundsätzlich verpflichtet, ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Besonderheiten bei Altersteilzeit)

Zusammenfassung Begriff Durch Altersteilzeit wird älteren Arbeitnehmern ein gleitender Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente ermöglicht. Grundlage ist regelmäßig eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer. Das Krankengeld wird auf der Basis der jeweiligen Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber und abhängig vom Eintritt ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Besonderheiten... / 6 Krankengeld bei Beginn der Altersteilzeit

Die Höhe des Krankengeldes kann sich u. U. mit Beginn der Altersteilzeit verändern. Entscheidend sind hier die im Einzelfall geltenden Vereinbarungen und Absprachen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wird das Wertguthaben während der Zeit des Krankengeldbezugs vom Arbeitgeber nicht aufgefüllt, wird das Krankengeld in der vor Beginn der Altersteilzeit ermittelten Höhe weit...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Besonderheiten... / 2 Aufstockungsbetrag

Bei Arbeitsunfähigkeit im Zusammenhang mit Altersteilzeit sind regelmäßig die sog. Aufstockungsbeträge zu beachten. Im Rahmen der Altersteilzeit ist der Arbeitgeber u. a. dazu verpflichtet, das Regelarbeitsentgelt für die Altersteilzeit um mindestens 20 % aufzustocken, wobei auch weitere Entgeltbestandteile aufgestockt werden können. 2.1 Nichtberücksichtigung Aufstockungsbeträ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Besonderheiten... / Zusammenfassung

Begriff Durch Altersteilzeit wird älteren Arbeitnehmern ein gleitender Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente ermöglicht. Grundlage ist regelmäßig eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer. Das Krankengeld wird auf der Basis der jeweiligen Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber und abhängig vom Eintritt der Arbeitsunfä...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 12.2.3 Altersteilzeit, TV FlexAZ

Altersteilzeitbeschäftigte im Teilzeitmodell erhalten die SuE-Zulage ebenfalls zeitanteilig in Höhe des sich für entsprechende Teilzeitbeschäftigte nach § 24 Abs. 2 TVöD ergebenden Betrages zuzüglich der tariflichen Aufstockungsleistungen (§ 7 TV FlexAZ). Die SuE-Zulage gehört zum Regelarbeitsentgelt i. S. d. § 7 Abs. 3 Satz 2 TV FlexAZ und wird somit bei der Berechnung der ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Besonderheiten... / 4 Verwendung des Wertguthabens

Wertguthaben, die nicht gemäß einer Vereinbarung über flexible Arbeitszeitregelungen verwendet werden (z. B. Auflösung des Arbeitsverhältnisses während der Arbeitsphase und Auszahlung des bislang angesparten Guthabens), werden bei der Berechnung des Krankengeldes nicht berücksichtigt. Dies gilt auch, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach Eintritt von Arbeitsunfähigkeit rück...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Besonderheiten... / 2.2 Berücksichtigung

Soweit und solange vom Arbeitgeber Zahlungen im Rahmen tariflicher Vereinbarungen oder auf freiwilliger Basis trotz bestehender Arbeitsunfähigkeit neben dem in ursprünglicher Höhe weitergezahlten Krankengeld geleistet werden, gelten diese als Arbeitsentgelt, soweit sie zusammen mit dem Krankengeld das (Vergleichs-)Nettoarbeitsentgelt (des ungekürzten Arbeitsentgelts) überste...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Besonderheiten... / 2.1 Nichtberücksichtigung

Aufstockungsbeträge nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a AltersTZG sind steuerfrei und gehören nicht zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt.[1] Die gesetzlichen Aufstockungsbeträge werden gemäß § 10 Abs. 2 AltersTZG bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen zwar während des Krankengeldbezugs fortgezahlt. Dennoch führen diese Zahlungen grundsätzlich nicht zum Ruhen des Krankengeldan...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Besonderheiten... / 5 Entgeltfortzahlung bei Beginn der flexiblen Arbeitszeitregelung

Trat vor Beginn der flexiblen Arbeitszeitregelung Arbeitsunfähigkeit ein und bestehen noch Entgeltfortzahlungsansprüche über den Beginn der Altersteilzeit hinaus, wird nach Ablauf der Entgeltfortzahlung Krankengeld auf der Basis der dann aktuellen Verhältnisse gezahlt. Entsprechendes gilt, wenn die Arbeitsunfähigkeit zeitgleich mit oder nach Beginn der neuen Arbeitszeitregel...mehr