Fachbeiträge & Kommentare zu Altersteilzeit

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Contractual Trust Arrangement

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die gesetzliche Insolvenzsicherung einer Direktzusage (> Pensions-Sicherungs-Verein) deckt nur die zugesagten Mindestleistungen, nicht aber die für die ArbN angesammelten Überschussanteile ab. Diese Ansprüche können durch eine sog doppelseitige Treuhand (Contractual Trust Arrangement, kurz: CTA) für den Fall der Insolvenz privatrechtlich gesc...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Bestimmung der Größenkriterien

Rz. 14 [Autor/Zitation] Die Bestimmung der Größenkriterien für Kleinstkapitalgesellschaften und deren Anwendung richtet sich nach § 267a Abs. 1 Satz 2 HGB in analoger Anwendung nach § 267 Abs. 4 bis 6 HGB. Für die Bestimmung der die Einstufung als Kleinstkapitalgesellschaft relevanten Merkmale Bilanzsumme, Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag und im Jahres...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer (Abs. 5)

Rz. 22 [Autor/Zitation] Mit dem dritten Größenmerkmal zur Bestimmung der relevanten Größenkategorie für ein Unternehmen ist nach § 267 Abs. 5 die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer zu ermitteln als der vierte Teil der Summe aus den Zahlen der jeweils zum Quartalsende am 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember beschäftigten Arbeitnehmer. Dabei sind auch die im ...mehr

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Sterbegeld / 16.5 Altersteilzeit

Der Tod eines in Altersteilzeit befindlichen Beschäftigten ist ein sog. Störfall. Die Erben haben gem. § 11 Abs. 3 TV FlexAZ Anspruch auf eine etwaige Differenz zwischen den Bezügen, die der Beschäftigte erhalten hat, und dem Entgelt, das er ohne die Altersteilzeit erhalten hätte.[1]mehr

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Sterbegeld / 9 Altersteilzeit

Verstirbt ein Altersteilzeitbeschäftigter, erhalten die Sterbegeldberechtigten ein auf der Grundlage des durch Altersteilzeit gekürzten Tabellenentgelts berechnetes Sterbegeld. Es kommt für die Berechnung des Sterbegeldes nicht darauf an, welches Entgelt der Beschäftigte erhalten hätte, wenn er sich nicht in einem Altersteilzeitarbeitsverhältnis befunden hätte. Sterbegeld wi...mehr

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Sterbegeld / 5.2 Teilzeitbeschäftigung

Ist ein Teilzeitbeschäftigter verstorben, berechnet sich das Sterbegeld aus dem gemäß § 24 Abs. 2 TVöD anteiligen Tabellenentgelt. Befand sich der Verstorbene in einer individuellen Zwischenstufe oder einer individuellen Endstufe, berechnet sich hiernach das Sterbegeld, d. h. dieses gilt als Tabellenentgelt. Verstirbt ein Beschäftigter in Altersteilzeit nach dem TV FlexAZ, be...mehr

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Sterbegeld / 4.3 Kein Ruhen des Arbeitsverhältnisses

Ein Anspruch auf Sterbegeld besteht nicht, wenn das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt des Todes ruhte. Ein Arbeitsverhältnis ruht, wenn die wechselseitigen Hauptpflichten des Arbeitsverhältnisses (Arbeitsleistung und Entgeltzahlung) suspendiert sind und somit der jeweilige Gläubiger von seinem Schuldner die Erbringung der Leistung nicht verlangen und nicht durchsetzen kann, wä...mehr

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Nachvertragliches Wettbewer... / 2.1 Höhe und Berechnung der Karenzentschädigung

Aus § 74 Abs. 2 HGB ergibt sich die Höhe der zu zahlenden Karenzentschädigung von mindestens der Hälfte des zuletzt bezogenen Entgelts; § 74b Abs. 2 und 3 HGB weisen Berechnungsvorschriften hierfür aus. Es kommt bei der Frage, welche Leistungen einzubeziehen sind, nicht auf den Zahlungszeitpunkt an, sondern welchem Monat sie zuzurechnen sind. Erfolgt für den letzten Monat de...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.9 Flexible Arbeitszeitregelungen (Abs. 1 Nr. 6)

Rz. 31 Bei Arbeitsunfähigkeit während einer im Rahmen der flexiblen Arbeitszeitregelung anfallenden Freistellungsphase kann der Versicherte grundsätzlich Krankengeld beanspruchen, wenn der Versicherte zum Zeitpunkt des Beginns der Arbeitsunfähigkeit mit Anspruch auf Krankengeld versichert ist. Der Anspruch ruht jedoch, soweit und solange für die Zeit der Freistellung von der...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 27 Änderung des Beschäftigungsumfangs im Zuge der Arbeitszeitverlängerung (§ 28)

Teilzeitbeschäftigte in den Regelungsbereich dieser Vorschrift fallen diejenigen Teilzeitbeschäftigten, mit denen im Arbeitsvertrag eine feste Stundenzahl vereinbart worden ist. Ab dem 1.11.2006 wird das Entgelt wegen einer anderen Relation von ermäßigter zur vollen Arbeitszeit vermindert. Die betroffenen Teilzeitbeschäftigten können daher die Stundenzahl so aufstocken, dass d...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 20 Jahressonderzahlung für die Jahre 2006 und 2007 (§ 21)

Die Vorschrift erfasst 3 Fallgruppen Beschäftigte die der tariflichen Nachwirkung unterliegen (§ 21 Abs. 1) § 21 Abs. 1 regelt die Jahressonderzahlung für Beschäftigte, die der tariflichen Nachwirkung unterliegen Die TdL hatte zum 30.6.2003 bzw. 31.7.2003 die Zuwendungs- und Urlaubsgeldtarifverträge gekündigt. Dadurch entstand nachfolgende Situation: Beschäftigte deren Arbeitsve...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 4.1 Regelungsinhalt

Die Bildung eines Vergleichsentgelts gemäß § 5 ist der zweite Schritt der Überleitung in den TV-L. Absatz 1 (Vergleichsentgelt) Gemäß Absatz 1 war für alle überzuleitenden Beschäftigten ein Vergleichsentgelt auf der Grundlage der im Oktober 2006 erhaltenen Bezüge zu ermitteln. Das Vergleichsentgelt war die Basis für die Stufenzuordnung (§§ 6 und 7). Absatz 2 (Ermittlung des Ver...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2.1 Gegenwärtiges Dienstverhältnis

Rz. 8 Der Vorteil muss im Rahmen eines gegenwärtigen Dienstverhältnisses erzielt werden. Dies ist dann der Fall, wenn das aktive Arbeitsverhältnis im Zeitpunkt des Zuflusses der Kapitalbeteiligung noch besteht. Unschädlich ist es, wenn das Dienstverhältnis ruht (z. B. Mutterschutz, Elternzeit oder aufgrund vertraglicher Vereinbarung über eine befristete Tätigkeit im Ausland)...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 5.6 Altersteilzeitmodelle

Im Rahmen von Altersteilzeitmodellen werden häufig sog. Blockzeitmodelle vereinbart. Innerhalb eines festgelegten Begünstigungszeitraums (z. B. 5 Jahre) wird die Altersteilzeitarbeit in Arbeits- und Freistellungsphasen aufgeteilt. In der Arbeitsphase erbringt der Arbeitnehmer 100 % seiner Arbeitsleistung und erhält dafür 50 % (+ Aufstockungsbetrag) seiner in der Vollzeit bez...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 5.3 Arbeitsort bei passiven Leistungen

Insbesondere bei leitenden Angestellten kommt es häufiger vor, dass Personen, deren Arbeitsverhältnis aufgelöst wird, in den letzten Monaten vor dem Auslaufen des Arbeitsvertrags von ihrer Tätigkeit unter Fortzahlung der regulären Bezüge freigestellt werden. Diese Arbeitsfreistellungen unterscheidet man in widerrufliche und unwiderrufliche Freistellungen. Nach der Rechtsprech...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Altersfreizeit / 1 Rechtliche Grundlagen und Ausgestaltung

Bei älteren Arbeitnehmern sinkt häufig die Belastbarkeit bei zunehmendem Alter. Damit einhergehend besteht ein gesteigertes Erholungsbedürfnis. Dem soll durch die Altersfreizeit Rechnung getragen werden. Eine gesetzliche Grundlage für Altersfreizeit gibt es nicht. Achtung Abgrenzung zur Altersteilzeit Die Altersfreizeit darf nicht mit der Altersteilzeit verwechselt werden. Die ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2 Sonderregeln

Rz. 3 Im Arbeitsrecht bestehen zu § 614 BGB einige Sonderregeln. Gem. § 64 Satz 1 HGB ist Handlungsgehilfen das Gehalt am Ende des Monats zu zahlen. Nicht maßgeblich ist dabei der Schluss des Kalendermonats, sondern der Tag, an dem ein Monat seit Dienstantritt bzw. Zahlung des letzten Gehalts verstrichen ist. Üblicherweise werden die Parteien jedoch einen Kalendermonatsbezug...mehr

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Pflegezeit und sonstige Fre... / 2.2.2 Pflegezeit und sonstige Freistellungen nach § 3 PflegeZG

Zur Freistellung für die Inanspruchnahme der Pflegezeit und sonstigen Freistellungen nach § 3 PflegeZG sind Kleinunternehmen hingegen ausgenommen. Der Anspruch auf die Freistellung für Pflegezeit besteht nicht gegenüber Arbeitgebern mit in der Regel 15 oder weniger Beschäftigten.[1] Bei der Ermittlung der Anzahl der Beschäftigten ist auf die Begriffsbestimmung der Beschäftigt...mehr

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Fürsorgepflicht, Haftung de... / 6 Weitere Rechtsprechung

Altersteilzeit Unrichtige Auskunft über den Bewährungsaufstieg in der Freistellungsphase beim Blockmodell. Ein Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers wurde im Ergebnis verneint, da dieser nicht dargelegt hat, dass er ohne die Pflichtverletzung des Arbeitgebers am Bewährungsaufstieg hätte teilnehmen können.[1] Zwar hätte die unrichtige Auskunft grundsätzlich zu einem Schaden...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Vorruhestand

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Nach dem Altersteilzeitgesetz können ArbN ab dem 55. Lebensjahr ihre Arbeitszeit auf die Hälfte der tariflichen wöchentlichen Arbeitszeit reduzieren. Bei Beginn vor 2010 konnte der ArbG eine staatliche Förderung der Altersteilzeit durch die > Bundesagentur für Arbeit in Anspruch nehmen, seitdem ist diese Regelung entfallen (vgl § 16 AltTZG). Zu wei...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Pensionierte Arbeitnehmer

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Bezüge, die ganz oder teilweise auf früheren Beiträgen des ArbN oder seines Rechtsvorgängers beruhen, gehören nicht zum > Arbeitslohn (§ 2 Abs 2 Nr 2 Satz 2 LStDV), sondern sind wiederkehrende Bezüge (Renten). Hierzu rechnen in erster Linie die Renten aus der GRV. Zur Besteuerung dieser Renten > Renteneinkünfte . Rz. 2 Stand: EL 141 – ET: 03/20...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Sonstige Hinweise

Rz. 6 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Zur Gehaltsnachzahlung für mehrere Jahre bei Dienstverhältnissen zwischen Ehegatten/Lebenspartnern sowie zwischen Eltern und Kindern > Arbeitnehmer Rz 91 ff. Rz. 7 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Werden Bezüge für eine Tätigkeit nachgezahlt, die sich über mehrere Kalenderjahre erstreckt, berücksichtigte der ArbG die Tarifermäßigung nach § 34 EStG b...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen (§ 3c EStG)

Rz. 70 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 § 3c EStG ist Ausdruck des allgemeinen Grundsatzes: Der Stpfl soll neben dem Vorteil steuerfreier Einnahmen nicht noch den Abzug der unmittelbar damit zusammenhängenden Aufwendungen (> Rz 18 ff) beanspruchen. Deshalb dürfen Ausgaben, die mit steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, nicht als WK bei der Er...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Pensions-Sicherungs-Verein

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Der PSV (> Rz 2) sichert die Versorgungsleistungen aus der > Betriebliche Altersversorgung, wenn der > Arbeitgeber im > Insolvenzverfahren, bei Betriebseinstellung sowie wirtschaftlicher Notlage zur Leistung unfähig wird und das ggf auf die von ihm getragene U-Kasse oder einen anderen Durchführungsweg der BetrAV durchschlägt. Für derartige Fä...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Verstoß gegen Vorschriften der Wählbarkeit

Rz. 6 Gegen die Vorschriften über die Wählbarkeit wird verstoßen, wenn jemand in den Betriebsrat gewählt wird, der nicht wählbar ist. Die Wählbarkeit richtet sich nach § 8 BetrVG. Ein Verstoß liegt also vor, wenn der Gewählte überhaupt noch nicht wahlberechtigt ist, noch nicht sechs Monate dem Betrieb angehört oder nicht die Fähigkeit besitzt, Rechte aus öffentlichen Wahlen ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Verstoß gegen Vorschriften über das Wahlrecht

Rz. 5 Die Anfechtung der Betriebsratswahl wegen Verstößen gegen wesentliche Vorschriften des Wahlrechts bezieht sich auf die Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes, die die Wahlberechtigung regeln.[1] Gegen das Wahlrecht kann verstoßen werden, wenn ein Wahlberechtigter nicht zur Wahl zugelassen wird oder wenn nicht wahlberechtigte Personen wählen. Praxis-Beispiel Nicht ...mehr

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Freiwilligenprogramme als I... / 8.6 Altersteilzeit

Durch Altersteilzeit kann älteren Mitarbeitern der nahtlose und schonende Übergang in die Altersrente ermöglicht werden.[1] Im sogenannten Blockmodell wird die Altersteilzeit in zwei gleich lange Phasen unterteilt: In der ersten Phase (Arbeitsphase) wird regulär weitergearbeitet, in der zweiten Phase (Freistellungsphase) wird gar nicht mehr gearbeitet. Das Altersteilzeitgese...mehr

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Freiwilligenprogramme als I... / Zusammenfassung

Überblick Durch Freiwilligenprogramme können Unternehmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten sowie bei anstehenden Restrukturierungsmaßnahmen den Personalabbau steuern und es lassen sich Personalkosten schnell reduzieren. Die verschiedenen Konzeptionen beruhen alle auf beiderseitiger Freiwilligkeit, weshalb in jedem Einzelfall das Einvernehmen zwischen Arbeitnehmer und Arbe...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 8 Nach den Vorstellungen des Gesetzgebers soll es im Rahmen eines Interessenausgleichs zu einer gütlichen Einigung zwischen Betriebsrat und Unternehmer über das "Ob" und die Ausgestaltung der geplanten Betriebsänderung kommen. Es geht um Modifizierungen der geplanten Maßnahme, um die für die Arbeitnehmer entstehenden Nachteile zu verringern. Zunächst sollte in dem Intere...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.3 Maßgebendes Arbeitsentgelt

Rz. 15 Für die Berechnung des Krankengeldes ist bei Arbeitnehmenden das im maßgebenden Entgeltabrechnungszeitraum erzielte "laufende" Arbeitsentgelt maßgebend (§ 47 Abs. 2 Satz 1). Laufendes Arbeitsentgelt ist – im Gegensatz zum einmalig gezahlten Arbeitsentgelt – Arbeitsentgelt, das für die Arbeit in einem einzelnen Entgeltabrechnungszeitraum gezahlt wird. Zu berücksichtigen...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 13 Entgeltumwandlung und Altersteilzeit

Hinsichtlich der Vereinbarkeit von Altersteilzeit und Entgeltumwandlung ist Folgendes zu beachten: Altersteilzeitbeschäftigte, die Altersteilzeit im Teilzeitmodell vereinbart haben, können jederzeit eine Entgeltumwandlung vereinbaren. Altersteilzeitbeschäftigte, die Altersteilzeit im Blockmodell vereinbart haben, können eine vor Beginn der Altersteilzeit vereinbarte und vor Be...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltumwandlung (VKA) / 13 Entgeltumwandlung und Altersteilzeit

Hinsichtlich der Vereinbarkeit von Altersteilzeit und Entgeltumwandlung ist Folgendes zu beachten: Altersteilzeitbeschäftigte, die Altersteilzeit im Teilzeitmodell vereinbart haben, können jederzeit eine Entgeltumwandlung vereinbaren. Altersteilzeitbeschäftigte, die Altersteilzeit im Blockmodell vereinbart haben, können eine vor Beginn der Altersteilzeit vereinbarte und vor Be...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltumwandlung (VKA) / 5.1 Allgemeines

Nach dem Wortlaut des TV-EUmw/VKA können sämtliche künftigen tariflichen Bestandteile (laufendes Entgelt, Einmal- und Sonderzahlungen) im ersten Arbeitsverhältnis umgewandelt werden. Hierbei sind nach dem Inkrafttreten des TVöD die in § 4 TV-EUmw/VKA genannten Entgeltbestandteile im Lichte des TVöD zu lesen. § 4 lit. a. TV-EUmw/VKA betrifft also künftige Ansprüche auf die Ja...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 5.1 Allgemeines

Nach dem Wortlaut des TV-Entgelt-B/L und des TV-EntgeltU-Wald/Forst B/L können sämtliche künftigen tariflichen monatlichen Entgeltbestandteile sowie die Jahressonderzahlung im ersten Arbeitsverhältnis umgewandelt werden. Im Geltungsbereich des TV-EngeltU-Ärzte können sämtliche künftigen tariflichen monatlichen Entgeltbestandteile umgewandelt werden, nicht jedoch die Jahresso...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 3.1 Arbeitslohn i. S. d. § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG (§ 31 Abs. 1 S. 1 GewStG)

Rz. 10 Zur Bestimmung des Arbeitslohns für Zerlegungszwecke knüpft § 31 Abs. 1 S. 1 GewStG an § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG an. Danach sind bei der Zerlegung nur Vergütungen aus einem gegenwärtigen Dienstverhältnis zu berücksichtigen. Zum Arbeitslohn i. d. S. gehören insbesondere Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen, andere Bezüge und Vorteile aus einem gegenwärtigen Di...mehr

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Sauer, SGB III § 138 Arbeit... / 2.2.1 Direktionsrecht des Arbeitgebers (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 7 Für Beschäftigungslosigkeit kommt es auf den tatsächlichen faktischen Zustand an (BSG, Urteil v. 11.3.1976, 7 RAr 93/74 ). In einem Beschäftigungsverhältnis (das i. S. d. Abs. 1 Nr. 1 nach seiner leistungsrechtlichen Komponente und nicht nach seiner versicherungsrechtlichen (beitragsrechtlichen) Komponente zu prüfen ist) steht, wer – in Abgrenzung zum Arbeitsverhältnis ...mehr

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Sauer, SGB III § 138 Arbeit... / 3 Literatur

Rz. 57 Benkert, Der alte neue Arbeitnehmerbegriff – eine Bestandsaufnahme, NJW-Spezial 2018, 434. Bienert, Arbeitslos für einen Tag?, info also 2016, 8. Dieckmann, Der Status des Werkunternehmers als Beschäftigter im Sinne des § 7 SGB IV, NZS 2013, 647. Giesen, Streit ums Beschäftigungsverhältnis, SGb 2012, 305. Greiner, Statusbegriff und Vertragsfreiheit im Arbeits- und Sozialv...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.2 Arbeitnehmer

Rz. 10 Der in § 19a EStG angesprochene Arbeitnehmer wird in dieser Norm nicht definiert. Aufgrund des zum 1.4.2017 eingeführten § 611a BGB und des Umstands, dass diese Norm ein Gesetz im formellen Sinn ist, ist dessen Auslegung vorrangig. Ergänzend hierzu sind die nachrangigen materiellen Normen der § 1 LStDV sowie R 19.1 LStR 2023 und H 19.0 LStH 2024 zur Auslegung heranzuz...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Altersteilzeit

Rn. 615 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Es existieren in praxi zwei Altersteilzeitmodelle. Beim ersten Modell (Gleichverteilungsmodell) ist der AN während des gesamten Altersteilzeit-Zeitraums bis zur Pensionierung halbtags tätig. Beim zweiten Modell (Blockmodell) arbeitet der AN während der ersten Hälfte des Altersteilzeit-Zeitraums weiterhin ganztägig. Während der zweiten Hälfte...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / O. Literaturverzeichnis

Rn. 924 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Adler, Hans/Düring, Walther/Schmaltz, Kurt (1995), Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl., Stuttgart. Arbeitskreis Bilanzrecht der Hochschullehrer Rechtswissenschaft (2008), Stellungnahme zu dem Entwurf eines BilMoG: Einzelfragen zum materiellen Bilanzrecht, in: BB 2008, S. 209–216. Arbeitskreis Steuern und Revision im Bundesver...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Anwendungsfälle

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Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Arbeitsverhältnisse

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Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Arbeitnehmerzahl

Rn. 14 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Bei dem Kriterium der AN-Zahl wird auf den Jahresdurchschnitt abgestellt (vgl. § 267 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 Nr. 3). Es ergeben sich demnach die Fragen, wer einerseits als AN gilt und wie andererseits der Jahresdurchschnitt zu bestimmen ist. § 267 Abs. 5 schreibt vor, dass der AN-Begriff die im In- und Ausland beschäftigten AN umfasst, nicht j...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Einzelne Rückstellungen (Rn. 229 – 256 kommentiert von Mayer-Wegelin)

Rn. 229 Stand: EL 15 – ET: 11/2012 Rückstellungen kommen insbes. für folgende Fälle in Betracht:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Bewertung einzelner Rückstellungen

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Beitrag aus Personal Office Premium
Tarifvertrag: Allgemeinverb... / 2 Zweck

Die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen hat eine Schutz- und eine Ordnungsfunktion. Durch die Allgemeinverbindlichkeit eines Tarifvertrags soll die Vereinbarung von untertariflichen Arbeitsbedingungen zulasten der betroffenen Arbeitnehmer verhindert werden. Die Allgemeinverbindlichkeit wirkt dabei wie ein staatliches Gesetz über Mindestarbeitsbedingungen und trä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilrente 99,99 % und Arbei... / I. Altersteilzeit

Rz. 80 Im Zusammenhang mit der Altersteilzeit stellen sich in erster Linie zwei Fragen: I. Kein Münc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilrente 99,99 % und Arbei... / II. Münchener Modell statt klassischer Altersteilzeit

Rz. 82 Eine Variante des Münchener Modells besteht darin, die Arbeitszeit z.B. auf ½ zu reduzieren und den entsprechenden Entgeltverlust durch den Rentenbezug auszugleichen. Beispiel: Eine Arbeitnehmerin erhält bisher 5.000 EUR Monat/Brutto. Ihre Leistungsfähigkeit und -willigkeit ist auf ½ reduziert. Sie arbeitet daher zu ½ und gleicht den Einkommensverlust mit 2.000 EUR Ren...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilrente 99,99 % und Arbei... / I. Kein Münchener Modell im Freizeitblock

Rz. 81 Viele Beschäftigte, die sich in der Freizeitphase der verblockten Altersteilzeit befinden, überlegen derzeit, ob sie zusätzlich zum Arbeitsentgelt eine Altersrente beziehen können. Das würde eine Kombination von Altersteilzeit und dem Münchener Modell bedeuten. Die Sozialversicherungsträger haben eine solche Kombination abgelehnt. Bereits im Gemeinsamen Rundschreiben d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Einzelfälle-ABC

Rn. 93 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Abschlagszahlung s Rn 56 ff Altersteilzeit Auch bei zeitversetzter Auszahlung der Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge bleibt deren Steuerfreiheit grds erhalten, falls vor der Leistung der begünstigten Arbeit bestimmt wird, dass ein steuerfreier Zuschlag (ggf teilweise) als Wertguthaben auf ein Arbeitszeitkonto gutgeschrieben wird; das gilt...mehr