Rn. 93
Stand: EL 178 – ET: 01/2025
Abschlagszahlung
s Rn 56 ff
Altersteilzeit
Auch bei zeitversetzter Auszahlung der Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge bleibt deren Steuerfreiheit grds erhalten, falls vor der Leistung der begünstigten Arbeit bestimmt wird, dass ein steuerfreier Zuschlag (ggf teilweise) als Wertguthaben auf ein Arbeitszeitkonto gutgeschrieben wird; das gilt auch iF der Altersteilzeit in der Arbeits- und Freistellungsphase (R 3b Abs 8 S 3 LStR 2023; Hilbert, NWB 24/2022, 1684).
Die Verzinsung steuerfreier Zuschläge, die iRd Altersteilzeitarbeit auf ein Zeitkonto genommen werden und getrennt ausgewiesen werden, ist dagegen nicht steuerfrei, BMF v 27.04.2000, DStR 2000, 969.
Antrittsgebühr
Antrittsgebühren nach dem Manteltarifvertrag (MTV) im graphischen Gewerbe können nach § 3b EStG begünstigt sein (BFH BStBl III 1962, 376).
Apothekenangestellte
s "Bereitschaftsdienst"
Arbeitsbereitschaft
Hier handelt es sich um die Zeit wacher Aufmerksamkeit im Zustand der Entspannung, die ein jederzeitiges Eingreifen in den Arbeitsprozess ermöglicht und daher die Anwesenheit am Arbeitsplatz erfordert (zB Überwachung des Laufes einer Maschine, Brecht, NWB F 26, 2577). Diese Zeiten rechnen voll zur Arbeitszeit nach dem ArbZG; Zuschläge für an Sonntagen, Feiertagen und zur Nachtzeit geleistete Arbeitsbereitschaft können daher nach § 3b EStG begünstigt sein (BFH v 16.12.2021, VI R 28/19, BStBl II 2022, 209; BFH v 11.04.2024, VI R 1/22, BFH/NV 2024, 980. Die Arbeitsbereitschaft ist abzugrenzen von s "Bereitschaftsdienst" und von Rufbereitschaft (s Rn 40). Zur Abgrenzung von Bereitschaftsdienst, Bereitschaftszeit, Arbeitsbereitschaft und Rufbereitschaft s Stähler, BB 2019, 2548
Arbeitszeitkonto
Auch bei zeitversetzter Auszahlung der Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge bleibt der...