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Rückstellung, Altersteilzeit / 5.3 Wertermittlung

Prof. Dr. Sascha Dawo
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Die Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen sind grundsätzlich versicherungsmathematisch zu bewerten.[1]

Aus Vereinfachungsgründen lässt das BMF-Schreiben v. 28.3.2007 hiervon abweichend die Bewertung der Altersteilzeitverpflichtungen nach einem pauschalen Verfahren unter Verwendung der dem BMF-Schreiben beigefügten Tabelle zu.[2] Die dort genannten Barwertfaktoren berücksichtigen die biometrische Wahrscheinlichkeit des Ausscheidens des Altersteilzeitberechtigten und die Abzinsung.

Anhand der Gesamtdauer der Altersteilzeit und der Restlaufzeit bis zum Ende der Altersteilzeit sind die Bewertungsfaktoren auszuwählen und auf den Verpflichtungsbetrag anzuwenden. Die Ansammlung erfolgt bis zum Ende der Beschäftigungsphase. Die Abzinsung umfasst den gesamten Zeitraum der Altersteilzeit, d. h. von Anfang der Beschäftigungsphase bis Ende der Freistellungsphase.

 
Praxis-Beispiel

Berechnung einer Rückstellung für Altersteilzeit gem. Pauschalwertverfahren

In Anlehnung an das Beispiel im BMF-Schreiben v. 28.3.2007, Rn. 14 wird im Folgenden die Berechnung einer Rückstellung dargestellt. Im Unterschied zum BMF-Schreiben werden keine Erstattungsansprüche berücksichtigt.

Für einen Arbeitnehmer liegen folgende Daten vor:

Beschäftigungsphase: 1.1.01 bis 31.12.02

  • Vollzeittätigkeit bei monatlichen Leistungen i. H. v. von 600 EUR (einschl. Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung und Aufstockungsbeträgen).

Freistellungsphase: 1.1.03 bis 31.12.04

  • Keine Arbeitstätigkeit bei monatlichen Leistungen von 600 EUR (einschl. Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung und Aufstockungsbeträgen).
  • Damit ergibt sich eine Gesamtvergütung von 24 * 600 = 14.400 EUR in der Freistellungsphase.

Bilanzstichtag 31.12.01:

Die Ansammlung der Rückstellung erfolgt über 2 Jahre bis zum 31.12.02 in gleichen Teilen. Daher b...

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