
Immer mehr Arbeitgeber nutzen die Altersteilzeit als Instrument zur Optimierung des Personalbedarfs in Zeiten extremer wirtschaftlicher Herausforderungen. Obwohl die Altersteilzeit zuletzt nicht mehr gefördert wurde, gelingt es vielfach, das Modell so zu gestalten, dass eine optimale Balance von Eigen- und Betriebsbedarf erreicht wird.
Wer in Altersteilzeit geht, kann nach vielen Jahren der Berufstätigkeit früher aufhören. Die Altersteilzeit dient als flexibles Modell zur Arbeitszeitverkürzung vor dem Renteneintritt. Sie soll einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente ermöglichen. Das Stundenkontingent reduzieren kann mittlerweile fast jeder, die Altersteilzeit hat jedoch für Arbeitnehmer einen besonderen Charme: Das Altersteilzeitentgelt wird zusätzlich vom Arbeitgeber aufgestockt. Häufig stellt die Altersteilzeit daher eine attraktive Lösung für beide Seiten dar. Der Arbeitnehmer kann früher aufhören, wobei ein Teil des Entgeltausfalls durch die Aufstockung kompensiert wird und der Arbeitgeber kann den Arbeitsplatz neu besetzen oder sozialverträglich Arbeitsplätze abbauen und Personalkosten senken. Das Altersteilzeitgesetz schafft für Arbeitgeber und Arbeitnehmer die wesentlichen Rahmenbedingungen, unter denen eine Vereinbarung über Altersteilzeitarbeit getroffen werden kann. Weitere Regelungen k...