Progressionsvorbehaltrechner steht zur Verfügung
Bestimmte Leistungen und Einkünfte bleiben zwar bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens außer Ansatz, beeinflussen jedoch die Höhe des Steuersatzes. Das trifft beispielsweise für das Arbeitslosengeld zu.
Tipp: Lesen Sie dazu auch "Progressionsvorbehalt bei der Arbeitnehmerveranlagung"
Progressionsvorbehaltsrechner für 2021
Das Bayerische LfSt hat nun seinen Progressionsvorbehaltrechner auch um das Veranlagungsjahr 2021 ergänzt.
Bayerisches LfSt, Meldung v. 12.10.2020
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.8095
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.049
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
884
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
769
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
6846
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
553
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
385
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
360
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Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
325
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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
325
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Änderungen des AEAO zu steuerbegünstigten Zwecken
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Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen aktualisiert
03.07.2026
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Steuerliche Behandlung von "Hurdle-Shares" bei Mitarbeiterbeteiligungen
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Steuerbefreiung von Auslandszuschlägen und Kaufkraftausgleich zum 1.7.2026
02.07.2026
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Vorsorgepauschale bei Dienstordnungsangestellten
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17.06.2026
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Datenschema der E-Bilanz-Taxonomien 6.10 veröffentlicht
16.06.2026