Progressionsvorbehaltrechner steht zur Verfügung

Das Bayerische Landesamt für Steuern stellt einen Progressionsvorbehaltrechner zur Verfügung. Dieser ist auch bereits für das Veranlagungsjahr 2021 anwendbar.

Bestimmte Leistungen und Einkünfte bleiben zwar bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens außer Ansatz, beeinflussen jedoch die Höhe des Steuersatzes. Das trifft beispielsweise für das Arbeitslosengeld zu. 

Tipp: Lesen Sie dazu auch "Progressionsvorbehalt bei der Arbeitnehmerveranlagung"

Progressionsvorbehaltsrechner für 2021

Das Bayerische LfSt hat nun seinen Progressionsvorbehaltrechner auch um das Veranlagungsjahr 2021 ergänzt. 

Bayerisches LfSt, Meldung v. 12.10.2020

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