Sind Gehaltsnachzahlungen beim Elterngeld zu berücksichtigen?
Geklagt hatte eine Mutter aus Thüringen gegen den Kyffhäuserkreis. Nach einer Insolvenz ihres Arbeitgebers hatte sie eine Lohnnachzahlung für einen Monat bekommen, der eigentlich außerhalb der zwölf Monate vor der Geburt des Kindes lag. Ausbezahlt wurde das Geld jedoch innerhalb des Bemessungszeitraums. Die Elterngeldbehörde wollte es aber nicht berücksichtigen und verringerte das Elterngeld um insgesamt 580 Euro.
Bundessozialgericht hebt Entscheidung der Vorinstanz auf
Die Richter des Bundessozialgerichts hoben mit ihrer Entscheidung ein anderslautendes Urteil des Landessozialgerichts Thüringen auf. Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Gehaltsnachzahlungen bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt werden.
Elterngeldberechnung: Maßgebliches Einkommen
Maßgeblich sei, welches Einkommen der Elterngeldberechtigte im Bemessungszeitraum tatsächlich habe, erklärte der Vorsitzende Richter. Bei der Berechnung sei nicht entscheidend, wann das Geld verdient worden ist, sondern wann es der Familie zur Verfügung stand.
Gehaltsnachzahlungen sind laut Urteil des Bundessozialgericht (BSG) bei der Berechnung von #Elterngeld zu berücksichtigen, wenn es im Bemessungszeitraum ausbezahlt wurde.
Click to tweet
Die Entscheidung des Bundessozialgerichts ist für andere Fälle nicht bindend. Sie gilt aber als richtungsweisend für Behörden und Gerichte.
Hinweis: BSG, Urteil v. 27.6.2019, B 10 EG 1/18 R
-
Wie wirkt sich Krankengeld auf die Rente aus?
1.182
-
Urlaub während Krankschreibung: Was ist zu beachten?
1.123
-
Neue Arbeitsverhältnisse
364
-
Einmalzahlungen und ihre Wirkung auf das Krankengeld
341
-
Die rechtmäßige Aufforderung durch die Krankenkasse
310
-
Entgeltfortzahlung und Krankengeld - unterschiedliche Berechnungen beachten
310
-
Widerspruch gegen die Aufforderung der Krankenkasse zur Reha
185
-
Erste Fragen zur neuen AU-Bescheinigung
185
-
Entgeltfortzahlung statt Kinderkrankengeld für Azubis
171
-
Erstattung des Verdienstausfalls bei stationärer Mitaufnahme endet
15610
-
Kinderkrankengeld: Mütter tragen weiterhin Hauptlast bei Betreuung
01.06.2026
-
Kabinett erkennt Parkinson durch Pestizide als Berufskrankheit an
28.05.2026
-
Gesundheitsatlas verzeichnet deutlichen Rückgang bei Herzinfarkten
27.05.2026
-
Beratung durch die Krankenkassen auch ohne Einwilligung der Versicherten
26.05.2026
-
Apotheken bekommen mehr Kompetenzen
26.05.2026
-
So profitieren pflegende Angehörige von der Rentenversicherung
22.05.2026
-
Urteile zur gesetzlichen Unfallversicherung im Überblick
18.05.2026
-
Kein Unfallversicherungsschutz bei Firmenfußball-Cup
18.05.2026
-
Hohe Belastung bei pflegenden Angehörigen durch Beruf und Pflege
15.05.2026
-
Vertrauen in das deutsche Gesundheitssystem auf Tiefstand
13.05.2026