Höheres Elterngeld nur bei Einkommensverlusten wegen einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung
Geklagt hatte eine Frau, die als Kammeraassistentin bei Filmproduktionen tätig war und je nach Dauer des Filmprojektes immer nur befristet arbeitete. Als ihr letztes Beschäftigungsverhältnis endete, meldete sie sich arbeitslos. Während ihrer Arbeitslosigkeit wurde ihre Schwangerschaft festgestellt. Aus Gründen des Arbeitsschutzes konnte sie ihre körperlich anstrengende Arbeit während der Schwangerschaft nicht mehr ausüben.
Bemessungszeitraum bei Elterngeldberechnung
Nach der Geburt ihres Kindes wurde der Mutter vom zuständigen Landkreis Harburg grundsätzlich das Elterngeld zugesprochen. Allerdings wurden bei der Berechnung nur die Einkünfte der letzten sieben Monate berücksichtigt und die restlichen fünf Monate, in denen die Mutter arbeitslos war, mit Null Euro bewertet. Dadurch wurde das Elterngeld reduziert. Die Mutter argumentierte, dass die Zeiten der Arbeitslosigkeit bei der Berechnung des Elterngeldes nicht berücksichtigt werden sollten. Sie forderte, dass der Zeitraum zur Berücksichtigung der Einkünfte um fünf Monate nach hinten verschoben werden müsse. Aufgrund eines schwangerschaftsbedingten Beschäftigungsverbotes konnte sie nicht arbeiten und sollte nicht für ihr Bemühen bestraft werden, ihr ungeborenes Kind zu schützen.
BSG: Regelung für schwangerschaftsbedingte Erkrankung nicht analog anwendbar
Das BSG stellte fest, dass die Klägerin nicht beanspruchen kann, dass die Monate der Arbeitslosigkeit vor der Geburt ihres Kindes bei der Elterngeldberechnung unberücksichtigt bleiben und durch frühere Monate mit Erwerbseinkommen ersetzt werden, wie dies bei einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung vorgesehen ist. Eine solche Erkrankung lag bei ihr nicht vor. Die gesetzliche Regelung ist auch nicht entsprechend anzuwenden. Hierfür fehlt es an einer planwidrigen Regelungslücke im Gesetz. Der Gesetzgeber hat abschließend geregelt, welche Tatbestände eine Verschiebung des Bemessungszeitraums für die Berechnung des Elterngelds ermöglichen. Dies gilt gerade auch im Hinblick auf Einkommenseinbußen wegen Arbeitslosigkeit. Der Gesetzgeber durfte das wirtschaftliche Risiko von Arbeitslosigkeit bei der Regelung des Elterngelds als Einkommensersatzleistung ohne Verfassungsverstoß der Sphäre der Elterngeldberechtigten zuweisen.
Hinweis: BSG, Urteil v. 9.3.2023, B 10 EG 1/22 R
-
Wie wirkt sich Krankengeld auf die Rente aus?
1.090
-
Urlaub während Krankschreibung: Was ist zu beachten?
1.050
-
Neue Arbeitsverhältnisse
413
-
Einmalzahlungen und ihre Wirkung auf das Krankengeld
354
-
Entgeltfortzahlung und Krankengeld - unterschiedliche Berechnungen beachten
321
-
Die rechtmäßige Aufforderung durch die Krankenkasse
318
-
Widerspruch gegen die Aufforderung der Krankenkasse zur Reha
198
-
Erste Fragen zur neuen AU-Bescheinigung
181
-
Entgeltfortzahlung statt Kinderkrankengeld für Azubis
166
-
MDK Untersuchung der Arbeitsunfähigkeit
147
-
Urteile zur gesetzlichen Unfallversicherung im Überblick
18.05.2026
-
Kein Unfallversicherungsschutz bei Firmenfußball-Cup
18.05.2026
-
Hohe Belastung bei pflegenden Angehörigen durch Beruf und Pflege
15.05.2026
-
Vertrauen in das deutsche Gesundheitssystem auf Tiefstand
13.05.2026
-
LSG verneint GKV-Anspruch auf Abnehmspritze bei Hormonstörung
11.05.2026
-
Landgericht Frankfurt untersagt irreführende Allergiemittel-Werbung
11.05.2026
-
Krankenhaus-Report 2026: Mehr als die Hälfte aller stationären Fälle ambulantisierbar
08.05.2026
-
Rentenerhöhung 2026 vom Bundeskabinett beschlossen
05.05.2026
-
Apothekenzahl sinkt weiter – Branche warnt vor Versorgungsengpässen
05.05.2026
-
Mehrheit der Deutschen lehnt Kürzungen bei der Pflegeversicherung ab
04.05.2026