Elterngeld: Gesetz verhindert coronabedingte Nachteile

Der Bundestag und der Bundesrat haben Anpassungen beim Elterngeld verabschiedet. Eltern, die wegen der Coronakrise vorübergehend weniger verdienen, sollen künftig keine Einbußen beim Elterngeld hinnehmen müssen.

Die Coronakrise hat für viele Eltern Unsicherheiten beim Elterngeld mit sich gebracht. Eltern in systemrelevanten Berufen werden an ihrem Arbeitsplatz dringend benötigt und müssen mehr arbeiten als vorgesehen. Andere wiederum sind freigestellt oder in Kurzarbeit und müssen befürchten, dass sich die verschlechterte Einkommenssituation auf den Bezug des Elterngeldes auswirkt.

Elterngeld: Gesetzesänderung verhindert coronabedingte Nachteile

Der Bundestag hat am 7. Mai 2020 einen Gesetzesentwurf für Anpassungen beim Elterngeld beraten und verabschiedet. Der Bundesrat hat das Gesetz am 15. Mai 2020 beschlossen. Durch die Gesetzesänderung bekommen Eltern in systemrelevanten Berufen die Möglichkeit, die Elterngeldmonate auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Die Neuregelung verhindert, dass Eltern aufgrund der Ausnahmesituation weniger Elterngeld erhalten oder einen Teil der Leistung zurückzahlen müssen, wenn sie krisenbedingt mehr oder weniger arbeiten müssen als vorgesehen war. Die Änderungen gelten rückwirkend ab dem 1. März 2020.

Neuregelungen zum Elterngeld  im Einzelnen

Der Gesetzesänderungen betreffen im Wesentlichen drei Regelungsbereiche:

  • Eltern, die in systemrelevanten Branchen und Berufen arbeiten, können ihre Elterngeldmonate aufschieben. Sie können diese auch nach dem 14. Lebensmonat ihres Kindes nehmen, wenn die Situation gemeistert ist, spätestens zum Juni 2021. Die später genommenen Monate verringern bei einem weiteren Kind nicht die Höhe des Elterngeldes.  
  • Der Partnerschaftsbonus, eine zusätzliche Leistung, die Mütter und Väter bekommen, die beide in Teilzeit arbeiten, um sich die Kindererziehung zu teilen, entfällt nicht oder muss nicht zurückgezahlt werden, wenn Eltern aufgrund der Covid-19-Pandemie mehr oder weniger arbeiten als geplant.
  • Während des Bezugs von Elterngeld reduzieren Einkommensersatzleistungen, die Eltern aufgrund der Covid-19-Pandemie erhalten, die Höhe des Elterngelds nicht. Dazu zählt zum Beispiel das Kurzarbeitergeld. Um Nachteile bei der späteren Elterngeldberechnung auszugleichen, können werdende Eltern diese Monate auch von der Elterngeldberechnung ausnehmen.

Elterngeld sichert den Lebensstandard junger Familien

Elterngeld bekommen Mütter und Väter, wenn sie nach der Geburt des Kindes nicht oder deutlich weniger arbeiten. Das Elterngeld wird in voller Höhe maximal 14 Monate lang gezahlt, wenn sich beide Eltern an der Betreuung beteiligen. Das Elterngeld errechnet sich aus dem Durchschnitt des Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes und ersetzt das bisherige Nettoeinkommen des Betreuenden zu mindestens 65 Prozent.

Das Bundeselterngeld und -elternzeitgesetz (BEEG) ist seit seiner Einführung 2007 mehrfach weiterentwickelt worden. Im vergangenen Jahr bezogen rund 1,9 Mio. Mütter und Väter Elterngeld, mehr als 40 Prozent der Väter beteiligen sich an der Betreuung der Kinder, Mütter kehren dadurch früher wieder in die Erwerbstätigkeit zurück. Das Elterngeld hat den Zweck, den Lebensstandard der Familie in der Zeit nach der Geburt des Kindes zu sichern.

Die Reformen werden nach Verkündung im Bundesgesetzblatt rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft treten.


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Schlagworte zum Thema:  Elterngeld, Elternzeit, BEEG, Coronavirus