Elterngeld Plus: Bilanz nach einem Jahr

Am 1. Juli 2016 wird es die Regeln zum Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus ein Jahr lang geben. Zeit für eine Zwischenbilanz: Das neue Angebot kommt bei den Familien gut an. Immer mehr Mütter und Väter nutzen Elternzeit und Elterngeld Plus.

Seit einem Jahr gibt es das Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus. Nach neuesten Zahlen des Statistischen Bundesamts ist die Inanspruchnahme erneut gestiegen.

Partnerschaftliche Aufteilung gefragt

Im ersten Quartal 2016, ein Dreivierteljahr nach Einführung der neuen Leistung, haben sich insgesamt 17,4 Prozent der Eltern für das Elterngeld Plus entschieden. In Thüringen waren es sogar 28,3 Prozent, gefolgt von Rheinland Pfalz mit 23,2 Prozent und Niedersachsen mit 22,1 Prozent. Im vorangegangenen Quartal waren es bundesweit noch 16 Prozent der Eltern, die sich für das Elterngeld Plus entschieden hatten.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig erklärt: "Mütter und Väter von heute wollen beides - Kinder und Erfolg im Job. Mit dem Elterngeld Plus bieten wir Unterstützung für Eltern an, die sich Erwerbs- und Familienarbeit partnerschaftlich aufteilen möchten. Ich freue mich, dass so viele Eltern dieses neue Angebot aufgreifen." 

Neue Elternzeit: Deutlich flexibler einsetzbar

Neben dem Elterngeld Plus haben auch die Neuregelungen zur Elternzeit im Bundeselterngeld-und Elternzeitgesetz (BEEG) für mehr Flexibilität für Familien gebracht: zum einen durch den Wechsel bei der Inanspruchnahme, zum anderen durch die Förderung der (Teilzeit-) Berufstätigkeit beider Elternteile. Erwerbstätige Eltern können frei entscheiden, wer von ihnen Elternzeit nimmt. Sie können auch gleichzeitig Elternzeit nehmen. Diese Elternzeit kann auch auf drei Zeitabschnitte verteilt werden.

Während der Elternzeit ist Teilzeitarbeit bis zu 30 Wochenstunden im Monat möglich.  Mit Zustimmung des Arbeitgebers ist es auch möglich in der Zeit bei einem anderen Arbeitgeber zu arbeiten oder eine selbstständige Tätigkeit bis zu 30 Wochenstunden auszuüben. Wenn beide Eltern gleichzeitig Elternzeit nehmen, können sie also insgesamt 60 Wochenstunden erwerbstätig sein.

Interessant im Zusammenhang mit Elternzeit ist auch ein aktuelles Urteil des BAG. Danach genügt das Elternzeitverlangen von Arbeitnehmern per Fax oder E-Mail nicht zwingend für die gesetzlich geforderte Schriftform. Vielmehr kann dies einen Formfehler begründen.

Studie: Gute Noten für das Elterngeld Plus

Dass das Elterngeld Plus den Nerv der Arbeitnehmer getroffen zu haben scheint, zeigen neueste demoskopische Daten des IFD Allensbach vom Mai 2016: Rund ein Jahr nach Einführung des Elterngeld Plus bewerten knapp drei Viertel der Eltern mit minderjährigen Kindern (73 Prozent) und zwei Drittel der Bevölkerung (67 Prozent) dieses als gute Regelung.

"Das zeigt, dass das Elterngeld Plus die Wünsche und Bedarfe der heutigen Eltern trifft. Wir sind auf dem richtigen Weg: Meine Idee, die Partnerschaftlichkeit noch weiter voranzubringen, ist die Familienarbeitszeit. Und daran halte ich weiterhin fest", zieht Ministerin Schwesig Bilanz.

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