Kabinett beschließt Elterngeld Plus
"Mit dem Elterngeld Plus gehen wir neue Wege in der partnerschaftlichen Vereinbarkeit von Familie und Beruf", sagt die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig. "Mit dem Elterngeld Plus und einer flexibleren Elternzeit ermöglichen wir es mehr Frauen und Männern, ihre Anforderungen in der Familie und im Beruf partnerschaftlich aufzuteilen. Das ist moderne Familienpolitik." Diese Neuregelungen sollen zum 1. Juli 2015 in Kraft treten.
Elterngeld Plus soll früheren Wiedereinstieg in den Job erleichtern
Das bisherige Elterngeld wird bisher für maximal 14 Monate nach der Geburt des Kindes gezahlt. Steigen Mütter oder Väter schon währenddessen in Teilzeit beruflich wieder ein, verlieren sie damit einen Teil ihres Elterngeldanspruchs.
Das ändert sich mit dem Elterngeld Plus: Künftig ist es für Eltern die in Teilzeit arbeiten möglich, das Elterngeld Plus doppelt so lange zu erhalten. Ein Elterngeldmonat wird zu zwei Elterngeld Plus-Monaten. Damit lohnt sich für die Eltern nun auch der frühere Wiedereinstieg in den Job.
Partnerschaftsbonus
Ergänzend gibt es einen Partnerschaftsbonus: Teilen sich Vater und Mutter die Betreuung ihres Kindes und arbeiten parallel für mindestens vier Monate zwischen 25 und 30 Wochenstunden, erhalten sie jeweils zusätzlich für vier Monate Elterngeld Plus.
"Wer sich Beruf und Kinderbetreuung partnerschaftlich teilt, wird länger gefördert", sagt Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig. "Mit dem Elterngeld Plus reagieren wir auf den Wunsch der Eltern nach mehr Zeit für Familie. Gut 60 % der Mütter und Väter wünschen sich, dass beide Partner in gleichem Umfang arbeiten und sich partnerschaftlich um Haushalt und Familie kümmern - aber nur 14 % schaffen dies auch tatsächlich. Das will ich ändern: Das Elterngeld Plus ist der erste Schritt auf dem Weg zu einer Familienarbeitszeit", so Manuela Schwesig weiter.
Alleinerziehende können das neue ElterngeldPlus im gleichen Maße nutzen.
Elternzeit soll flexibler werden
Auch die Elternzeit wird deutlich flexibler. Wie bisher können Eltern bis zum 3. Geburtstag eines Kindes unbezahlte Auszeit vom Job nehmen. Künftig können 24 Monate statt bisher 12 zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag des Kindes genommen werden. Eine Zustimmung des Arbeitgebers wird dafür nicht mehr notwendig sein.
Elterngeld bei Mehrlingsgeburten
Für das Elterngeld bei Mehrlingsgeburten wird das Gesetz klargestellt. Es gelten wieder die Regelungen, die ursprünglich vom Gesetzgeber intendiert waren. Eltern von Mehrlingen haben einen Elterngeldanspruch und erhalten wie bisher den Mehrlingszuschlag in Höhe von 300 Euro. Diese Regelung soll zum 1.1.2015 in Kraft treten.
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