Ermäßigte Besteuerung für Aufstockungsbeträge zum Transferkurzarbeitergeld
In dem Urteilsfall wurde das Arbeitsverhältnis des Klägers aufgrund einer geplanten Werksschließung aufgehoben. Er wurde befristet von einer Transfer GmbH ohne Anspruch auf Beschäftigung angestellt. Dafür erhielt er Transferkurzarbeitergeld von der Bundesagentur für Arbeit und Aufstockungsbeträge hierzu von der Transfer GmbH. Das Finanzamt vertrat die Auffassung, Abfindung sei eine ermäßigt zu besteuernde Entschädigung, die Aufstockungsbeträge jedoch laufender Arbeitslohn. Das FG Münster widersprach dieser Vorgehensweise. Die Aufstockungsbeträge sind nach Auffassung des Gerichts ebenfalls ermäßigt zu besteuern.
FG Münster, Urteil v. 15.11.2017, 7 K 2635/16 E, veröffentlicht mit Newsletter v. 15.12.2017.
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
704
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
677
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
617
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
582
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
580
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
458
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
445
-
Anschrift in Rechnungen
403
-
Neue Grundsteuer B in Baden-Württemberg ist verfassungsmäßig
385
-
Teil 1 - Grundsätze
370
-
Alle am 31.10.2024 veröffentlichten Entscheidungen
31.10.2024
-
Negatives Einlagenkonto bei Ausscheiden eines typisch stillen Gesellschafters
30.10.2024
-
Anschluss-Außenprüfung bei einer großen Anwaltsgesellschaft
29.10.2024
-
Neue anhängige Verfahren im Oktober 2024
29.10.2024
-
Übertragung eines verpachteten Betriebs gegen Versorgungsleistungen oder unter Vorbehaltsnießbrauch
28.10.2024
-
Besonderheiten bei der Abfindungsversteuerung von Grenzgängern
28.10.2024
-
Vorlage von Mietverträgen und Nebenkostenrechnungen
28.10.2024
-
Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens
25.10.2024
-
Alle am 24.10.2024 veröffentlichten Entscheidungen
24.10.2024
-
Aufteilung des Kaufpreises auf Grund und Boden und Gebäude
24.10.2024