Drittes Entlastungspaket

Die Ampel-Koalition hat sich am Wochenende auf weitere finanzielle Entlastungen für die Menschen in Deutschland geeinigt.

Die Ampel-Koalition erwartet teils starke Erhöhungen der Preise für Gas und Strom in den nächsten Monaten. Mit ihrem dritten Entlastungspaket (Ergebnis des Koalitionsausschusses vom 3.9.2022) plant sie daher folgende Maßnahmen:

Steuerentlastung durch Inflationsausgleichsgesetz

Um eine Steuererhöhung aufgrund der kalten Progression zur verhindern, sollen die Tarifeckwerte im Einkommenssteuertarif angepasst werden. Bereits am 10.8.2022 hat Bundesfinanzminister Christian Lindner hierzu Eckpunkte für ein Inflationsausgleichsgesetz vorgestellt, in dem konkrete neue Tarifeckwerte vorgeschlagen werden (s. hierzu die News "Eckpunkte für ein Inflationsausgleichsgesetz"). Danach ist zum 1.1.2023 auch eine Anhebung des Grundfreibetrags um 285 EUR auf 10.632 EUR vorgesehen (für 2024 eine weitere Anhebung um 300 EUR). Die genaue Ausgestaltung des Einkommenssteuertarifs wird aber erst feststehen, wenn im Herbst der Progressionsbericht und der Existenzminimumbericht vorliegen.

Kindergeld wird erhöht

Das Kindergeld soll zum 1.1.2023 in einem Schritt für die Jahre 2023 und 2024 um 18 EUR auf 237 EUR monatlich für das erste und zweite Kind angehoben werden. Die Erhöhung soll damit einen größeren Umfang haben als in den "Eckpunkten für ein Inflationsausgleichsgesetz" vorgeschlagen wurde.

Home-Office Pauschale

Die bis Ende 2022 bereits verlängerte Home-Office Pauschale soll entfristet und "verbessert" werden.

Abschaffung der Renten-Doppelbesteuerung

Steuerzahler sollen ab dem 1.1.2023 ihre Rentenbeiträge voll absetzen können (zwei Jahre früher als ursprünglich geplant). Künftig sollen Renten in der Auszahlungsphase im Alter besteuert werden. Als Ausgleich können während der Erwerbstätigkeit die Aufwendungen für die Altersvorsorge steuerlich geltend gemacht werden.

Die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Umstellung umfasst Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der landwirtschaftlichen Alterskasse, den berufsständischen Versorgungseinrichtungen und aus Basisrentenverträgen (sog. Rürup-Renten).

Diese Maßnahme ist bereits im Anfang August veröffentlichten Entwurf für ein Jahressteuergesetz 2022 vorgesehen.

Steuerfreie Prämie

Nach den Koalitonsplänen soll der Bund bei zusätzlichen Zahlungen der Unternehmen an ihre Beschäftigten einen Betrag von bis zu 3.000 EUR von der Steuer und den Sozialversicherungsabgaben befreien.

Umsatzsteuer in der Gastronomie

Die Absenkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf 7 Prozent soll verlängert werden, um die Gastronomiebranche zu entlasten und die Inflation nicht weiter zu befeuern. Die Absenkung würde sonst Ende 2022 auslaufen.

Einführung nationale Mindestbesteuerung

Die Umsetzung der international vereinbarten globalen Mindestbesteuerung soll bereits jetzt national begonnen werden. Damit könnte Deutschland einer EU-Richtlinie zuvorkommen, die sich derzeit noch im Gesetzgebungsverfahren befindet. Dies soll langfristig Mehreinnahmen in Milliardenhöhe bringen.

Midi-Jobs mit höherem Verdienst

Bisher ist geregelt, dass zum 1.10.2022 die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich (Midi-Job) von 1.300 EUR auf 1.600 EUR angehoben wird. Diese Höchstgrenze soll nunmehr ab dem 1.1.2023 auf monatlich 2.000 EUR angehoben werden.

Energiepreispauschale für Rentner

Rentner sollen zum 1.12.2022 eine einmalige Energiepreispauschale von 300 EUR von der Rentenversicherung erhalten. Sie waren bei der ersten Pauschale für Berufstätige leer ausgegangen.

Einmalzahlung für Studierende und Berufsfachschüler

Studierende und Berufsfachschüler sollen eine Einmalzahlung in Höhe von 200 EUR erhalten. Der Bund will mit den Ländern über eine schnelle Auszahlung beraten.

Senkung der Umsatzsteuer für Gas

Als Ausgleich für die neue Gasbeschaffungsumlage soll zeitgleich die Umsatzsteuer auf den gesamten Gasverbrauch reduziert werden. Zeitlich bis Ende März 2024 befristet soll für den Gasverbrauch der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent gelten.

Neue Unternehmenshilfen

Unternehmen und Betriebe, die unter den hohen Energiekosten leiden, sollen mit einem neuen Programm unterstützt werden. Insbesondere soll der Spitzenausgleich bei den Strom- und Energiesteuern um ein weiteres Jahr verlängert werden. Bestehende Unternehmenshilfen sollen u. a. mit zinsgünstigen Krediten und erweiterten Bürgschaften sollen bis 31.12.2022 verlängert werden. Geprüft werden Schritte für Unternehmen, die aufgrund von Gasmangel und hoher Energiepreise die Produktion temporär einstellen müssen.

Sonderregelungen für Kurzarbeitergeld

Die Sonderregelungen für den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld sollen über den 30.9.2022 hinaus verlängert werden.

Strompreisbremse für Basisverbrauch

Privathaushalte sollen die Strommenge für einen Basisverbrauch zu einem vergünstigten Preis erhalten. Für kleine und mittelständische Unternehmen mit Versorgertarif soll dieselbe Abwicklung wie für Haushalte greifen. Finanziert werden soll die Preisbremse mit Einnahmen durch eine neue Erlösobergrenze für Energieunternehmen. Zudem sollen die beim Strompreis relevanten, voraussichtlich steigenden Netzentgelte damit bezuschusst werden.

CO2-Preis wird später erhöht

Die für den 1.1.2023 anstehende Erhöhung des CO2-Preises (derzeit 30 EUR pro Tonne) um 5 EUR pro Tonne im Brennstoffemissionshandel soll um ein Jahr auf 2024 verschoben werden. Damit sollen sich auch die Folgeschritte 2024 und 2025 entsprechend um ein Jahr verschieben.

Heizkostenzuschuss für Wohngeldbezieher

Ein weiterer Heizkostenzuschuss soll im Herbst an die Wohngeldbezieher gehen. Er beträgt einmalig 415 EUR für einen 1-Personen-Haushalt. Im Zuge der für Jahresbeginn geplanten Wohngeldreform soll er dann zur dauerhaften Komponente des Wohngelds werden. Zudem soll der Kreis der Wohngeldberechtigten auf 2 Mio. Bürger erweitert werden.

Bürgergeld mit höheren Regelsätzen

Das Arbeitslosengeld II und Sozialgeld sollen zum 1.1.2023 durch das "Bürgergeld" abgelöst werden. Der Anpassungszeitraum der jährlichen Erhöhung soll beim Bürgergeld so geändert werden, dass jeweils bereits die zu erwartende regelbedarfsrelevante Inflation im Jahr der Anpassung miteinbezogen wird. Dies soll am 1.1.2023 zum Start des Bürgergelds beginnen und zu einem Erhöhungsschritt auf etwa 500 EUR führen.

Neues Nahverkehrsticket

Nach dem 9-Euro-Ticket soll ein neues bundesweites Nahverkehrsticket eingeführt werden. Der Preis hierfür soll zwischen 49 und 69 EUR. betragen Der Bund will 1,5 Mrd. EUR dafür zuschießen, wenn die Länder mindestens ebenso viel zahlen.

Schutz für Mieter

Mieter sollen durch Regelungen des sozialen Mietrechts vor einer Überforderung durch steigende Nebenkostenvorauszahlungen geschützt werden. Strom- und Gassperren sollen vermieden werden.