Neues Honorarsystem für Privatpatienten geplant
Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), ist zuversichtlich, dass sich die Ärzteschaft in absehbarer Zeit auf ein neues Gebührensystem zur Behandlung von Privatpatienten einigt. Montgomery sagte: «Die gültige Gebührenordnung ist mehr als 30 Jahre alt. Sie braucht dringend eine Renovierung, weil viele moderne Verfahren bei ihrer Verabschiedung noch gar nicht existierten.» Das jetzige System ist laut Montgomery für Patienten kaum durchschaubar. Für Ärzte entstehe eine Rechtsunsicherheit, was sie abrechnen dürfen.
Entwurf eines neuen Honorarsystems
Nun liege ein Entwurf auf dem Tisch, den die BÄK mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) und der Beihilfe für Beamte, Soldaten und Richter erarbeitet habe. Dieser spiegele «den aktuellen Stand der Wissenschaft wider und berücksichtigt dabei die Kostenentwicklungen». Zudem solle eine Kommission auf gesetzlicher Basis eingerichtet werden, die die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) regelmäßig an moderne Gegebenheiten anpasst.
Gebühren sollen sich an gesetzlicher Krankenkasse orientieren
Der Entwurf führt bei vielen Ärzten zu Kritik: «Manche Kollegen fordern, dass wir diese Fortentwicklung alleine machen sollen - ohne die Krankenversicherungen», sagte Montgomery. Von anderer Seite wurden Befürchtungen laut, dass sich die Neuregelung zu sehr an der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und deren niedrigeren Honoraren orientiere.
Sonderärztetag informiert über geplante Honorare
Für den 23.1.2016 wurde deshalb ein Sonderärztetag nach Berlin einberufen, um die Bedenken auszuräumen. Die GOÄ ist eine Verordnung, die das Bundesgesundheitsministerium - mit Zustimmung des Bundesrates - erlässt.
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Meierfranz
11.03.2016 12:40 Uhr
Vielleicht hört dann ja auch die Abzocke von Privatpatienten auf oder wird etwas eingeschränkt. Bisher sind die Damen und Herren Doctores ja sehr findig, wenn es darum geht, Begründungen für eine Überschreitung des 2,3-fachen Gebührensatzes oder überhaupt abrechnebare Gebührenansätze zu finden. Sei es, dass die Behandlung unter erschwerten Bedingungen statt fand (Zahnarzt: kleine Mundöffnung). Oder dass eine telefonische Nachfrage nach dem Vorliegen eines Blutstatus als "außergewöhnliche, über das übliche Maß hinausgehende Beratung" abgerechnet wird. Oder dass der gute Herr Doktor irgendwelche Stories aus seinem Leben erzählt, und auch das dann unter "Beratung" abrechnet.
Andrea Helmke
11.03.2016 14:57 Uhr
Guten Tag Meierfranz, trotz allem Ärger sollte doch berücksichtigt werden, dass die derzeitige GOÄ aus dem Jahr 1982 stammt (ist also reichlich veraltet), keinem Ausgleich für die Inflation unterlag und für alles andere als für Klarheit unter den Patienten sorgt. Ob die neue GOÄ tatsächlich im Jahr 2017 kommt, ist noch sehr offen. Sehr kontroverse Diskussionen sind hier im Gange und einig ist sich die Ärzteschaft nur darin, dass eine Modernisierung des Honorarsystems stattfinden muss. Viele Grüße aus Freiburg, Haufe Online Redaktion Sozialwesen.