Gesetzliche Krankenversicheung statt Beihilfe für Beamte

Beamte in Hamburg können sich ab 1.8.2018 einen hälftigen Beitrag zu einer gesetzlichen oder privaten Krankenvollversicherung statt der individuellen Beihilfe zahlen lassen. Die Hamburgische Bürgerschaft hat ein entsprechendes Gesetz beschlossen.

«Ich bin zuversichtlich, dass in anderen Ländern und auch im Bund ein Umdenken einsetzt, wenn unser Hamburger Modell erfolgreich gestartet ist», sagte Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD).

Anfängliche Mehrkosten sollen durch niedrigeren Verwaltungsaufwand ausgeglichen werden

Mit der Regelung erhalten Beamte auf Wunsch statt individueller Beihilfe nun wie andere Arbeitnehmer den hälftigen Beitrag zu einer gesetzlichen oder privaten Krankenvollversicherung. Die Stadt rechnet mit Mehrkosten von zunächst 5,8 Millionen Euro. Mittel- und langfristig könne aber auch Geld durch einen niedrigeren Verwaltungsaufwand gespart werden, teilte der Senat mit. Derzeit seien geschätzt 2.400 Beamte freiwillig gesetzlich versichert. Von der Regelung könnten jedoch nur bereits gesetzlich versicherte oder neue Beamte Gebrauch machen.

Bisher bekommen gesetzlich versicherte Beamte keinen Arbeitgeberzuschuss

Grundsätzlich übernimmt der Dienstherr von Beamten in Deutschland die Hälfte der Krankheitskosten. Die andere Hälfte wird durch eine private Krankenversicherung abgesichert. Dies gilt als Privileg. Allerdings können private Versicherungen kranke Menschen ablehnen oder Risikoaufschläge verlangen. Etwa aus diesem Grund gibt es auch Beamte, die sich gesetzlich versichern. Bisher bekommen sie aber nicht den bei Angestellten üblichen Arbeitgeberzuschuss. Sie müssen den Versicherungsbeitrag komplett selbst tragen.

Deutschland hat mit der Trennung von gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen europaweit eine Sonderstellung. Rund 11 Prozent der Bevölkerung sind privat versichert, mit rund 85 Prozent vor allem der Großteil der Beamten.

dpa