Auch Sachspenden können steuerlich abgesetzt werden
Marktwert muss geschätzt werden
Ist der gespendete Gegenstand neu, ergibt sich der Wert aus der Rechnung. Bei gebrauchten Dingen muss der Marktwert geschätzt werden. Dafür können Spender z. B. Preise ähnlicher Artikel in Kleinanzeigen vergleichen. Auch der ursprüngliche Wert, der Zustand und das Alter der Spende spielen eine Rolle.
Zuwendungsbestätigung zwingend erforderlich
Damit das Finanzamt die Spende anerkennt, braucht der Spender eine Zuwendungsbestätigung. Dieser Nachweis muss die genaue Bezeichnung des gespendeten Gegenstandesenthalten sowie das Alter, den Zustand und den ursprüngliche Kaufpreis enthalten.
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