
Die Finanzverwaltung hat ein neues Schreiben zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Vorsorgeaufwendungen veröffentlicht.
Die Finanzverwaltung hat ein neues Schreiben zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Vorsorgeaufwendungen veröffentlicht.
Kurzüberblick über den Inhalt
In dem 58-seitigen Schreiben werden Einzelheiten zum Sonderausgabenabzug für Beiträge nach § 10 Abs. 1 Nr. 2, 3 und 3a EStG geregelt. Es ist in Teil A in folgende Abschnitte gegliedert:
- Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG (Basisversorgung)
- Sonderausgabenabzug für sonstige Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 und 3a EStG
- Gemeinsame Regelungen (insbesondere zur Datenübermittlung)
- Günstigerprüfung nach § 10 Abs. 4a EStG
Anwendungszeitpunkt
Nach der Anwendungsregelung in Teil B gilt das Schreiben ab seiner Veröffentlichung im Bundessteuerblatt für alle offenen Fälle. Einzelne Randziffern (57, 90, 184) gelten jedoch erst ab VZ 2017.
Teil A des mehrfach geänderten Vorgängerschreibens vom 19.8.2013 (Haufe Index 5303432) wird mit Bekanntgabe des neuen Schreibens im Bundessteuerblatt aufgehoben.
BMF, Schreiben v. 24.5.2017, IV C 3 - S 2221/16/10001 :004