BMF-Schreiben 2017: Die Wichtigste im Überblick

Im Jahr 2017 hat das BMF einige Schreiben veröffentlicht, die erhebliche praktische Auswirkungen haben und von uns besprochen wurden. Wir zeigen Ihnen, welche dieser Beiträge in unserem Portal am häufigsten aufgerufen wurden.

1. Sonderausgabenabzug bei Zahlung aus Bonusprogramm der gesetzlichen Krankenkasse

Der BFH hat seine Rechtsprechung zu Zahlungen aus Bonusprogrammen der gesetzlichen Krankenversicherung geändert und entschieden, dass der Sonderausgabenabzug bei Kostenerstattungen nicht zu mindern ist. Das BMF erläutert mit Schreiben vom 29.3.2017 (Haufe Index 10572826) das weitere Verfahren (s. auch News v. 3.4.2017). 

2. Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer absetzen

Mit Schreiben vom 6.10.2017 hat das BMF seine aus 2011 stammenden Aussagen zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung von häuslichen Arbeitszimmern überarbeitet (Haufe Index 11277811) und dabei in erster Linie die neuen Rechtsprechungsgrundsätze des BFH aufgenommen (s. auch News v. 8.11.2017).

3. Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden

Der BFH hat in 3 Urteilen über die steuerliche Behandlung der sog. anschaffungsnahen Herstellungskosten entschieden. Das BMF folgt in seinem Schreiben vom 20.10.2017 (Haufe Index 11341314) der Rechtsprechung, billigt zugleich aber eine Übergangsregelung zu (s auch News v. 16.11.2017).

4. Vorsorgeaufwendungen aus Sicht der Finanzverwaltung

Das BMF hat in seinem Schreiben vom 24.5.2017 (Haufe Index 10875832) seine Aussagen zum Sonderausgabenabzug von Vorsorgeaufwendungen neu geordnet. Die komplexe Verwaltungsanweisung greift zahlreiche Detailfragen auf (s. auch News v. 22.6.2017).

5. Zweifelsfragen zu den Investitionsabzugsbeträgen

Das BMF hat in seinem Schreiben vom 20.3.2017 (Haufe Index 10526819) die bisherige Verwaltungsanweisung zu den Voraussetzungen und zur praktischen Umsetzung eines Investitionsabzugsbetrags überarbeitet. Dabei wurde insbesondere auch die aktuelle Rechtsprechung des BFH berücksichtigt. Es geht hierbei ausschließlich um die aktuell geltende steuerliche Förderung nach § 7g Abs. 1 bis 4 und 7 EStG i.d.F. des StÄndG 2015 (s. auch News v. 28.3.2017).