Das FG Münster hat sich in einem aktuellen Urteil mit der Bildung von Rückstellungen für zukünftige Bonuszahlungen an Arbeitnehmer beschäftigt.mehr
Die Finanzverwaltung hat sich zur einkommensteuerlichen Behandlung pauschaler Bonuszahlungen einer gesetzlichen Krankenkasse für gesundheitsbewusstes Verhalten geäußert.mehr
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Jeder vierte Arbeitnehmer erwartet 2021 eine Bonuszahlung. Wie hoch diese ausfällt, hängt jedoch nicht nur von der Vergütungsstruktur im Unternehmen, der Leistung oder der Position des Mitarbeitenden ab. Auch Geschlecht und Bundesland spielen eine Rolle – das belegt eine gemeinsame Studie von Statista und Gehalt.de.mehr
Dient eine Bonuszahlung für gesundheitsbewusstes Verhalten als Ausgleich für Ausgaben, die einem Steuerpflichtigen entstanden sind, mindert sie seine Sonderausgaben nicht. Dies gilt auch dann, wenn die Zahlung pauschal von der Krankenversicherung geleistet wird.mehr
Die von einer gesetzlichen Krankenkasse auf der Grundlage von § 65a SGB V gewährte Geldprämie (Bonus) für gesundheitsbewusstes Verhalten stellt auch bei pauschaler Ausgestaltung keine den Sonderausgabenabzug mindernde Beitragserstattung dar, sofern durch sie konkret der Gesundheitsmaßnahme zuzuordnender finanzieller Aufwand des Steuerpflichtigen ganz oder teilweise ausgeglichen wird.mehr
Firmen, die in der Corona-Krise Staatshilfen in Anspruch nehmen, sollen diese nicht dazu verwenden dürfen, ihren Topmanagern Dividenden, Boni oder Aktienpaketen zu gewähren. Eine gesetzliche Regelung ermächtigt das Finanz- und das Wirtschaftsministerium des Bundes, entsprechende Vorgaben zu machen.mehr
Das FG Nürnberg hat zur Bildung einer Rückstellung für Bonuspunkte bzw. Gutscheine aus personifizierten Kundenbindungsprogrammen entschieden.mehr
In Feldexperimenten untersuchte die Universität zu Köln den Effekt von Boni und Gesprächen auf die Gewinnsteigerung – mit sehr überraschenden Ergebnissen. Professor Dirk Sliwka erklärt, wie sich diese Untersuchungen auf die Forschung zur Mitarbeitermotivation auswirken und wann Boni sogar schaden können.mehr
Insbesondere Fluggesellschaften, aber auch viele andere Unternehmen haben Kundenbindungsprogramme eingeführt, bei denen Arbeitnehmer Bonuspunkte sammeln und später in Sachprämien umwandeln können. Um dies richtig zu versteuern, gibt es einiges zu beachten.mehr
Das FG Münster hat entschieden, dass die Bonuszahlungen einer Krankenversicherung den Sonderausgabenabzug mindern können.mehr
Im Jahr 2017 hat das BMF einige Schreiben veröffentlicht, die erhebliche praktische Auswirkungen haben und von uns besprochen wurden. Wir zeigen Ihnen, welche dieser Beiträge in unserem Portal am häufigsten aufgerufen wurden.mehr
Erstattungen einer gesetzlichen Krankenkasse im Rahmen eines Bonusprogramms, für vom Steuerpflichtigen getragene Kosten für Gesundheitsmaßnahmen, sind nicht mit den als Sonderausgaben abziehbaren Krankenversicherungsbeiträgen zu verrechnen.mehr
Der BFH hat seine Rechtsprechung zu Zahlungen aus Bonusprogrammen der gesetzlichen Krankenversicherung geändert und entschieden, dass der Sonderausgabenabzug bei Kostenerstattungen nicht zu mindern ist. Das BMF erläutert nun mit Schreiben vom 29.03.2017 das weitere Verfahren.mehr
Werden von der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen eines Bonusprogramms zur Förderung gesundheitsbewussten Verhaltens (nach § 65a SGB V) Kosten für Gesundheitsmaßnahmen erstattet, die nicht im regulären Versicherungsumfang enthalten und damit von den Versicherten vorab privat finanziert worden sind, handelt es sich bei dieser Kostenerstattung um eine Leistung der Krankenkasse und nicht um eine Beitragsrückerstattung.mehr
Die Gewährung von Vorteilen aus dem Bonusprogramm an Fachverkäufer stellt Arbeitslohn von dritter Seite dar, der im Zeitpunkt der Einlösung der Bonuspunkte beim Betriebsinhaber der Lohnversteuerung unterliegt.mehr
Gesundheits-Apps sind gerade en vogue. Gerade Fitnesstracker scheinen viele Menschen dazu zu animieren, sich mehr zu bewegen. Laut TK-Chef Jens Baas könnten Gesundheits-Apps bald eine Rolle in Bonusprogrammen spielen.mehr
Die Berechnung der ärztlichen Kosten für das Abstempeln der Bonushefte der Krankenkassen wurde endlich eindeutig geregelt. Nach dem neuen Bundesmantelvertrag Ärzte gilt seit Oktober 2013: Nur im aktuellen Quartal ist der Stempel des Arztes im Bonusheft kostenlos.mehr