Kosten für Arztstempel im Bonusheft geregelt
Wer aktiv etwas für seine Gesundheit tut, nutzt häufig das Bonusprogramm der Krankenkasse. Bislang gibt es jedoch immer wieder Ärger, wenn Patienten beim Arzt einen Stempel für ihr Bonusheft haben wollen. Der Stempel wird benötigt, um z. B. in Anspruch genommene Vorsorgeuntersuchungen für die Krankenkasse nachzuweisen.
Gebühr für den Stempel des Arztes im Bonusheft
Doch viele Patienten sind verärgert, weil Ärzte für die Dienstleistung eines Stempels und einer Unterschrift immer häufiger eine Gebühr vom Patienten verlangen. Die Krankenkassen dürfen diese Gebühr aber nicht erstatten.
Mit dem Hin und Her, ob eine solche Gebühr ärztlicherseits zulässig ist, sollte nun Schluss sein: Der neue Bundesmantelvertrag Ärzte regelt unter anderem auch die Vergütung für diese ärztliche Dienstleistung.
Neuer Bundesmantelvertrag Ärzte schafft Klarheit
Der Bundesmantelvertrag Ärzte ist seit 1.10.2013 in Kraft. Erstmals schafft der zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband abgeschlossene Vertrag darüber hinaus auch einheitliche Regeln für alle Kassenarten. Die Trennung in Bundesmantelvertrag-Ärzte und Bundesmantelvertrag-Ärzte/Ersatzkassen ist damit ab sofort hinfällig.
Praxistipp Seit 1.10.2013 gilt für alle Kassenpatienten: Wird das Bonusheft zur Dokumentation der gesundheitsfördernden Aktivitäten dem Arzt in dem Quartal vorgelegt, in dem die Vorsorgeuntersuchung stattgefunden hat, ist seine Unterschrift und der Praxisstempel für den Patienten kostenlos. |
Bei verspäteter Vorlage des Bonusheftes können Kosten anfallen
Holt sich der Patient die Bestätigung allerdings erst in einem späteren Quartal von seinem Arzt, kann der Arzt eine Gebühr verlangen. Diese „Stempelgebühr“ muss der Patient aus eigener Tasche bezahlen. Allerdings gilt dabei: Der Arzt kann - muss aber nicht zwingend - eine Gebühr verlangen. Grundsätzlich ist den Patienten aber zu empfehlen, frühzeitig – am besten gleich beim Vorsorgetermin –den Stempel im Bonusheft abzuholen.
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