
Das BMF hat ein neues 124 Seiten starkes Grundsatzschreiben zur steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge veröffentlicht.
Das BMF hat ein neues 124 Seiten starkes Grundsatzschreiben zur steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge veröffentlicht.
Es überarbeitet und ersetzt damit die Teile A, C und D des BMF-Schreibens vom 24.7.2013 (IV C 3 - S 2015/11/10002 / IV C 5 - S 2333/09/10005, Haufe Index 5352726) und das BMF-Schreiben vom 13.1.2014 (IV C 3 - S 2015/11/10002 :018, Haufe Index 6424045).
Sonderausgabenabzugs nach § 10a EStG
In dem Schreiben wird für die Inanspruchnahme des Sonderausgabenabzugs nach § 10a EStG wird, was die Prüfungskompetenz der Finanzämter betrifft, vorab auf § 10a Abs. 5 Satz 5 EStG hingewiesen. Danach werden die vom Anbieter mitgeteilten übrigen Voraussetzungen für den Sonderausgabenabzug nach § 10a Abs. 1 bis 3 EStG (z. B. die Zulageberechtigung oder die Art der Zulageberechtigung) im Wege des automatisierten Datenabgleichs nach § 91 EStG durch die zentrale Stelle (Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen - ZfA -) überprüft.
Im Weiteren gliedert sich die umfangreiche Stellungnahme des BMF in die Blöcke "Private Altersvorsorge" (A), Besonderheiten beim Versorgungsausgleich (B) und "Anwendungsregelung (C).
BMF, Schreiben v. 21.12.2017, IV C 3 - S 2015/17/10001 :005