BMF: Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge

Das BMF hat ein neues 124 Seiten starkes Grundsatzschreiben zur steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge veröffentlicht.

Es überarbeitet und ersetzt damit die Teile A, C und D des BMF-Schreibens vom 24.7.2013 (IV C 3 - S 2015/11/10002 / IV C 5 - S 2333/09/10005, Haufe Index 5352726) und das BMF-Schreiben vom 13.1.2014 (IV C 3 - S 2015/11/10002 :018, Haufe Index 6424045).

Sonderausgabenabzugs nach § 10a EStG

In dem Schreiben wird für die Inanspruchnahme des Sonderausgabenabzugs nach § 10a EStG wird, was die Prüfungskompetenz der Finanzämter betrifft, vorab auf § 10a Abs. 5 Satz 5 EStG hingewiesen. Danach werden die vom Anbieter mitgeteilten übrigen Voraussetzungen für den Sonderausgabenabzug nach § 10a Abs. 1 bis 3 EStG (z. B. die Zulageberechtigung oder die Art der Zulageberechtigung) im Wege des automatisierten Datenabgleichs nach § 91 EStG durch die zentrale Stelle (Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen - ZfA -) überprüft.

Im Weiteren gliedert sich die umfangreiche Stellungnahme des BMF in die Blöcke "Private Altersvorsorge" (A), Besonderheiten beim Versorgungsausgleich (B) und "Anwendungsregelung (C).

BMF, Schreiben v. 21.12.2017, IV C 3 - S 2015/17/10001 :005

Schlagworte zum Thema:  Altersvorsorge, Sonderausgaben