FG Köln

EuGH-Vorlage zur Abzugsbeschränkung von Vorsorgeaufwendungen

Das FG Köln hat Bedenken, ob es mit EU-Recht vereinbar ist, dass Altersvorsorgeaufwendungen bei beschränkt Steuerpflichtigen nicht einkommensmindernd berücksichtigt werden.

Richter mit Richterhammer im Vordergrund

Ist es mit der europäischen Niederlassungsfreiheit vereinbar, wenn Altersvorsorgeaufwendungen bei beschränkt Steuerpflichtigen nicht einkommensmindernd berücksichtigt werden? Das FG Köln äußert Bedenken und hat die Frage dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt.  

FG Köln, Beschluss v. 3.8.2017, 15 K 950/13, veröffentlicht am 1.9.2017


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