Erstattung von Vorsorgeaufwendungen
BMF-Schreiben ergänzt
Bereits mit Schreiben v. 24.5.2017 (vgl. Serie) und Schreiben v. 6.11.2017 bezog die Finanzverwaltung umfangreich Stellung zu der Frage, wie Vorsorgeaufwendungen einkommensteuerlich zu behandeln sind. In einem aktuellen Schreiben werden Ergänzungen vorgenommen, insbesondere zur Anwendung von § 10 Abs. 4b EStG.
BMF, Schreiben v. 28.9.2021, IV C 3 - S 2221/21/10016 :001
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