Erstattung von Vorsorgeaufwendungen

Die Finanzverwaltung hat sich mit den Besonderheiten bei der Erstattung von Vorsorgeaufwendungen beschäftigt und ergänzt frühere BMF-Schreiben.

BMF-Schreiben ergänzt

Bereits mit Schreiben v. 24.5.2017 (vgl. Serie) und Schreiben v. 6.11.2017 bezog die Finanzverwaltung umfangreich Stellung zu der Frage, wie Vorsorgeaufwendungen einkommensteuerlich zu behandeln sind. In einem aktuellen Schreiben werden Ergänzungen vorgenommen, insbesondere zur Anwendung von § 10 Abs. 4b EStG.

BMF, Schreiben v. 28.9.2021, IV C 3 - S 2221/21/10016 :001


Schlagworte zum Thema:  Vorsorge, Sonderausgaben, Einkommensteuer