Besoldung der Bundesbeamten soll angepasst werden
Der Beamtenbund dbb fordert, den ersten Schritt noch im Sommer 2018 wirksam werden zu lassen.
Tarifabschluss 2018 wird übertragen
Am 20. Juni 2018 hat das Beteiligungsgespräch zum Entwurf des „Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2018 - 2019 - 2020“ stattgefunden. Mit dem Gesetz soll das Volumen des Tarifabschlusses aus dem April 2018 (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst - TVöD) zeit- und wirkungsgleich auf die Beamten und Versorgungsempfänger übertragen werden. Konkret würde dies folgende Erhöhungsschritte bedeuten:
- 2,99 Prozent rückwirkend zum 1. März 2018 (Abzug von 0,2 Prozent zugunsten der Versorgungsrücklage bereits berücksichtigt)
- 3,09 Prozent zum 1. April 2019
- 1,06 Prozent zum 1. März 2020
Der Zweite Vorsitzende und Fachvorstand Beamtenpolitik des dbb, Friedhelm Schäfer, begrüßte die Pläne: „Innenminister Seehofer löst mit dem Gesetzentwurf sein Versprechen aus dem April ein: Das Volumen des Tarifergebnisses wird auf die Beamten und Versorgungsempfänger des Bundes übertragen. Damit wird eine zentrale Forderung des dbb erfüllt.“
Beamtenbund fordert Zahlung schon im Sommer
In dem Gespräch erklärten die Vertreter des Bundesinnenministeriums, dass sich das Bundeskabinett voraussichtlich im Juli mit dem Gesetzentwurf befassen werde. Die Zustimmung des Kabinetts ist Voraussetzung für eine Abschlagszahlung im Vorgriff auf das Ende des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens, das erst im Herbst erwartet wird. „Die Kolleginnen und Kollegen wollen nicht länger warten“, erklärte Schäfer. „Es wäre ein notwendiges Zeichen der Wertschätzung der gesamten Bundesregierung an die Beschäftigten, wenn das Geld schon im Sommer fließen würde. Dafür sollte die Politik den Weg zügig freimachen.“
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