Implantateregister Deutschland

Das Implantateregister Deutschland hat erfolgreich den Probebetrieb aufgenommen und erste Daten zu Brustimplantaten erhalten. Ab dem 1.1.2024 müssen alle Gesundheitseinrichtungen implantatbezogene Maßnahmen mit Brustimplantaten dem Register melden. Damit soll die Sicherheit von Patientinnen und Patienten verbessert werden.

Der Aufbau einer sicheren technischen Plattform bei der bundeseigenen D‑Trust GmbH und dem ITZBund sowie der Transport über die Telematikinfrastruktur garantieren die Informationssicherheit und den Schutz der Gesundheitsdaten. Nur die Vertrauensstelle beim Robert Koch‑Institut kennt die Krankenversichertennummer der Patientinnen und Patienten. Die Registerstelle beim Bundesministerium für Gesundheit speichert die Angaben zum Implantat und die medizinischen Daten. Sie verfügt nur über Pseudonyme der Patientinnen und Patienten und kennt deren Identität nicht.

Mit Brustimplantaten können Frauen nach einer Brustkrebserkrankung oder mit Fehlbildungen mehr Lebensqualität wiedererlangen. Die Patientinnen sollen sich darauf verlassen können, dass sie qualitativ hochwertige Implantate bekommen und bei Problemen schnell informiert werden. Das Implantateregister schafft Transparenz und verbessert die Patientensicherheit. Mit der Erfassung von Brustimplantaten startet das Register. Bald sollen dort auch Endoprothesen für Hüfte und Knie registriert werden. Im Rahmen unserer Digitalisierungsoffensive werden die Daten des Implantateregisters auch für die Forschung ausgewertet, um die Versorgung mit Implantaten systematisch zu verbessern.

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach

Der Aufbau der ersten Ausbaustufe des Registers erfolgte in enger Zusammenarbeit mit der DGPRÄC (Deutschen Gesellschaft für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie) sowie der AWOgyn (Arbeitsgemeinschaft für ästhetische, plastische und wiederherstellende Operationsverfahren in der Gynäkologie), einer Sektion der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe.

Meldung soll in Krankenhaus- und Praxissoftware integriert werden

Zurzeit dient ein Webformular in der Telematikinfrastruktur zur Meldung. Um Kliniken und Praxen zu entlasten, soll das Meldeverfahren in Krankenhausinformationssysteme und in Praxisverwaltungssoftware integriert und weitgehend automatisiert werden. Dazu laufen engmaschige Abstimmungen mit dem Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) und Software-Herstellern.

Implantateregister Deutschland: Regelbetrieb ab Januar 2024

In der derzeit laufenden Konsolidierungsphase werden mit den bereits teilnehmenden Einrichtungen noch einige Anpassungen vorgenommen, die sich aus dem praktischen Betrieb ergeben. Ergänzend wird die Registrierung und Authentifizierung der Kliniken und Praxen auf ein massentaugliches Verfahren umgestellt. Im Anschluss können sich alle Gesundheitseinrichtungen für den Probebetrieb registrieren und damit auf den Regelbetrieb ab 2024 vorbereiten. Die Öffnung der Registrierungsplattform wird rechtzeitig auf den Webseiten des Implantateregisters sowie über die Verbände bekanntgegeben.

BMG
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