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Bundesarbeitsgericht

Tätigkeitsmerkmal "große Station" bei mehr als 12 Vollzeitkräften

Das Bundesarbeitsgericht beschäftigte sich in einer aktuellen Entscheidung mit dem Eingruppierungsmerkmal "große Station". Ein solches Tätigkeitsmerkmal des TVöD/VKA liegt regelmäßig vor, wenn der Stationsleitung in einem Krankenhaus mehr als 12 Vollzeitkräfte fachlich unterstellt sind. Bei weniger Beschäftigten kann das Merkmal "groß" aber aufgrund anderer Bedingungen erfüllt sein.