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Krankenhaus




Pfleger Fachkraft Ausbildung Azubi
Pfleger Fachkraft Ausbildung Azubi
GKV-Spitzenverband

Mindestvorgaben für Personal in psychiatrischen Krankenhäusern

50 Prozent der Krankenhäuser für Kinder– und Jugendpsychiatrie und knapp 40 Prozent der psychiatrischen Krankenhäuser setzten im zweiten Halbjahr 2021 weniger Behandlungspersonal ein, als die bundesweite Mindestpersonalvorgabe vorschreibt. Das belegen erste Auswertungsberichte über die Personalausstattung in deutschen psychiatrischen Krankenhäusern. Veröffentlicht wurden diese im Januar 2023 vom Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG).




Statue Justitia
Statue Justitia
Verwaltungsgericht des Saarlandes

Betretungs- und Tätigkeitsverbot wegen nicht nachgewiesener Coronaimpfung ist unverhältnismäßig

Ein Gesundheitsamt hatte gegenüber einem Krankenpfleger ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot wegen nicht nachgewiesener Corona-Schutzimpfung ausgesprochen. Da die Regelung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zum 31.12.2022 ausläuft, war das im November 2022 angeordnete Verbot unverhältnismäßig. Das hat das Verwaltungsgericht des Saarlandes entschieden.



Paragraph
Paragraph
Gesetzgebung

Krankenhauspflegeentlastungsgesetz vom Bundestag beschlossen

Pflegekräfte bekommen mehr Zeit für Patientinnen und Patienten. Der Bestand von Krankenhäusern mit einer Fachabteilung für Geburtshilfe und die stationäre Versorgung von Kindern und Jugendlichen werden gesichert. Die Finanzierung der Hebammen wird verbessert und die ambulante Behandlung gefördert. Das sind Inhalte des Krankenhauspflegeentlastungsgesetz, das am 2.12.2022 vom Bundestag verabschiedet wurde.




































Pflegerinnen betreuen älteren Mann im Krankenhaus
Pflegerinnen betreuen älteren Mann im Krankenhaus
Bundesarbeitsgericht

Tätigkeitsmerkmal "große Station" bei mehr als 12 Vollzeitkräften

Das Bundesarbeitsgericht beschäftigte sich in einer aktuellen Entscheidung mit dem Eingruppierungsmerkmal "große Station". Ein solches Tätigkeitsmerkmal des TVöD/VKA liegt regelmäßig vor, wenn der Stationsleitung in einem Krankenhaus mehr als 12 Vollzeitkräfte fachlich unterstellt sind. Bei weniger Beschäftigten kann das Merkmal "groß" aber aufgrund anderer Bedingungen erfüllt sein.