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Krankenhaus



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Gesetzgebung

Krankenhauspflegeentlastungsgesetz vom Bundestag beschlossen

Pflegekräfte bekommen mehr Zeit für Patientinnen und Patienten. Der Bestand von Krankenhäusern mit einer Fachabteilung für Geburtshilfe und die stationäre Versorgung von Kindern und Jugendlichen werden gesichert. Die Finanzierung der Hebammen wird verbessert und die ambulante Behandlung gefördert. Das sind Inhalte des Krankenhauspflegeentlastungsgesetz, das am 2.12.2022 vom Bundestag verabschiedet wurde.




































Pflegerinnen betreuen älteren Mann im Krankenhaus
Pflegerinnen betreuen älteren Mann im Krankenhaus
Bundesarbeitsgericht

Tätigkeitsmerkmal "große Station" bei mehr als 12 Vollzeitkräften

Das Bundesarbeitsgericht beschäftigte sich in einer aktuellen Entscheidung mit dem Eingruppierungsmerkmal "große Station". Ein solches Tätigkeitsmerkmal des TVöD/VKA liegt regelmäßig vor, wenn der Stationsleitung in einem Krankenhaus mehr als 12 Vollzeitkräfte fachlich unterstellt sind. Bei weniger Beschäftigten kann das Merkmal "groß" aber aufgrund anderer Bedingungen erfüllt sein.