Einigung im Tarifkonflikt an Frankfurter Universitätsklinik
Klinikumsvorstand und Gewerkschaft hätten sich auf einen Tarifvertrag für die rund 4.000 nicht ärztlichen Beschäftigten geeinigt, teilte die Gewerkschaft Verdi mit. Dabei gehe es um mehr Personal und einen verbindlichen Belastungsausgleich.
Gewerkschaftsvertreter: Entlastung des Pflegepersonals
Verdie-Verhandlungsführer Georg Schulze sprach von einem «Meilenstein». «Die Abwanderung von Fachkräften aus den Pflege- und Gesundheitsberufen kann nur gestoppt werden, wenn Ausbildung verbessert und Belastungen verlässlich begrenzt werden», sagte er. Eine gute Versorgung durch genug Personal komme auch den Patientinnen und Patienten zugute. Nach fast drei Jahren Arbeit in der Corona-Pandemie stelle der Tarifvertrag jetzt die Weichen in die richtige Richtung.
«Wir freuen uns über dieses positive Ergebnis, das eine echte und spürbare Erleichterung unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedeutet», sagte Markus Jones, Kaufmännischer Direktor und stellvertretender Vorstandsvorsitzender des Universitätsklinikum Frankfurt.
Mehr Stellen und Verbesserung der Ausbildung
Konkret vereinbarten die Parteien laut Gewerkschaft, ab August 2023 im Pflegedienst verbindliche Personalbesetzungen in jeder Schicht sowie Anspruch auf zusätzliche freie Tage für Beschäftigte, die in unterbesetzten Schichten arbeiten müssen. Zudem wurden zusätzliche 70 Stellen im nichtpflegerischen Bereich beschlossen. Auch soll die Ausbildung verbessert werden.
Neues System für Personalplanung
Im Kern der Einigung steht nach Angaben der Uniklinik die Einführung eines neuen Systems für die Personalplanung in der Pflege. Mit diesen Instrumenten werde der Bedarf an Personal auf jeder einzelnen Station danach festgelegt, wie schwer und aufwendig die Versorgung der einzelnen Patientinnen und Patienten ist. Dadurch würden künftig auf der Station mehr Pflegekräfte zur pflegerischen Versorgung der Patienten eingesetzt, hieß es. Die Gremien beider Seiten müssen nun dem Tarifabschluss noch zustimmen.
In dem wochenlangen Tarifkonflikt waren sich Arbeitgeberseite und Gewerkschaft wochenlang nicht einig. Es hatte mehrere Verhandlungsrunden und Warnstreiks gegeben.
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Berechnung der Tauschtage und des Umwandlungsbetrags
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Krankmeldung im öffentlichen Dienst
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Voraussetzungen und Geltendmachung der Tauschtage
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Probezeitkündigung im öffentlichen Dienst - das gilt es zu beachten
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Hilfsweise ordentliche Kündigung „zum nächstmöglichen Termin“
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Keine Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD bei Renteneintritt
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