COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz

Die wirtschaftlichen Folgen für Krankenhäuser und Vertragsärzte durch das Coronavirus sollen aufgefangen werden. Das COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz soll dabei die entsprechende rechtliche Grundlage bilden. Der Bundesrat hat das Gesetz in seiner Sondersitzung am 27.3.2020 gebilligt. Die Inhalte im Überblick.

COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz: Bettenkapazität erhöhen

Damit die Krankenhäuser ihre Bettenkapazitäten erhöhen und zusätzliche intensivmedizinische Behandlungsmöglichkeiten einrichten können, wird ihre Liquidität gesichert. Dafür sind mehrere Maßnahmen beschlossen: So erhalten die Krankenhäuser einen finanziellen Ausgleich für verschobene planbare Operationen und Behandlungen aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds. Dieser wird aus dem Bundeshaushalt refinanziert.

Bonus für Intensivmedizin

Für jedes Intensivbett, das die Krankenhäuser zusätzlich schaffen, gibt es einen Bonus in Höhe von 50 000 Euro. Vom 1.4.2020 bis zum 30.6.2020 bekommen die Kliniken einen Zuschlag in Höhe von 50 Euro je Patient: zum Ausgleich ihrer Mehrkosten, zum Beispiel für persönliche Schutzausrüstungen. Der Zuschlag kann bei Bedarf verlängert und angehoben werden. Der vorläufige Pflegeentgeltwert erhöht sich um rund 38 Euro auf 185 Euro pro Tag.

Stärkung der ambulante Versorgung 

Auch für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten, die infolge der Corona-Pandemie Honorareinbußen haben, sind Ausgleichszahlungen vorgesehen. Gleichzeitig werden die Mehrkosten ausgeglichen, die sie durch die Versorgung von Corona-Infizierten haben. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung eine zeitnahe Anpassung der Honorarverteilung angekündigt, ebenso die Finanzierung von außerordentlichen Maßnahmen, zum Beispiel „Fieberambulanzen“.

Beschleunigtes Verfahren

Um die Maßnahmen schnell greifen zu lassen, verlief das Gesetzgebungsverfahren unter Verkürzung aller Fristen innerhalb weniger Tage. Auch der Bundesrat hatte sich bereiterklärt, auf seine eigentlich dreiwöchige Beratungszeit zu verzichten. 

Bundesrat
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