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Wahlleistungsvereinbarung Chefarztbehandlung

Rechtsfolge, wenn die OP nicht wie vertraglich vereinbart vom Chefarzt durchgeführt wird

Greift ein Chefarzt trotz versicherungsvertraglicher Vereinbarung einer Chefarztbehandlung nicht selbst zum Messer, sondern lässt einen anderen Arzt die Operation vornehmen, kann die gesamte ärztliche Behandlung mangels wirksamer Einwilligung rechtswidrig sein. Hier forderte die Krankenversicherung deshalb die Behandlungskosten erfolgreich zurück.