Angemessene Personalschlüssel in der Pflege gefordert
Zum 1. Januar 2019 sind der Spitzenverband der Krankenkassen und die Deutsche Krankenhausgesellschaft verpflichtet, Personaluntergrenzen für alle pflegeintensiven Bereiche einzuführen. Dabei können die Vertragsparteien selbst bestimmen, was unter einem pflegeintensiven Bereich zu verstehen ist. Nun hat sich der Bundesrat dazu geäußert und seine Entschließung an die Bundesregierung weitergeleitet.
Bundesrat: Geltung für sämtliche Tätigkeitsbereiche gefordert
Laut Bundesrat müssen die Personalschlüssel in der Pflege angemessen sein. Dazu gehöre die Geltung der Personaluntergrenzen für 24 Stunden. Die Personalschlüssel sollen nicht etwa durch Auszubildende erfüllt werden können, sondern nur durch Fachpersonal. Gefordert werden umfassende Maßnahmen zur Fachkräftesicherung, um Personalknappheit und infolgedessen Versorgungsengpässe zu vermeiden. Damit Personal nicht von Stationen ohne Personalschlüssel abgezogen werden kann, dürften die Vorgaben nicht nur in den pflegeintensiven Bereichen Anwendung finden. Vielmehr müssten die Untergrenzen in allen Bereichen gelten, in denen Pflegepersonal tätig ist. Bei der stationären Hebammenbetreuung erwartet der Bundesrat ebenfalls die Festsetzung eines angemessenen Personalschlüssels.
Finanzierung der Personalkosten
Um die Krankenhäuser nicht zusätzlich zu belasten, soll die Gesetzliche Krankenversicherung laut Bundesrat für die zusätzlichen Personalkosten aufkommen.
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