Bundestag beschließt mehr Stellen in der Pflege
Ein Milliardenpaket für mehr neue Stellen und bessere Arbeitsbedingungen soll die Personalnot in der Pflege lindern. Der Bundestag beschloss am 9.11.2018 ein Vorhaben von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU), das unter anderem 13.000 zusätzliche Stellen in der Altenpflege vorsieht. «Das Gesetz ist ein ganz wichtiges Zeichen für die Pflege in Deutschland und der größte Schritt in der Pflege seit 20 Jahren», sagte Spahn. Gleichzeitig sei es nur ein Anfang. Er kündigte an, dass weitere Gesetze und Verbesserungen in der Pflege in der Zukunft folgen sollen.
Pflegepersonal-Stärkungsgesetz tritt am 1. Januar 2019 in Kraft
Zum 1. Januar 2019 tritt das Programm in Kraft. Jede zusätzliche Pflegestelle in Krankenhäusern soll dann komplett von den Krankenkassen bezahlt werden. Kommen sollen auch Erleichterungen im Arbeitsalltag von Pflegekräften. In der Alten- und Krankenpflege in Deutschland sind bundesweit rund 35.000 Stellen für Fachkräfte und Helfer unbesetzt.
Kritik der Opposition
Die Opposition kritisierte insbesondere, dass es noch kein Verfahren zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Krankenhäusern gebe und die ambulante Pflege zu kurz käme. Außerdem sei die Besetzung der neuen Stellen noch ungeklärt. «Personal, das gestärkt werden soll, muss erst einmal vorhanden sein», sagte die pflegepolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Nicole Westig. Sie forderte Spahn auf, ein Konzept vorzulegen, um mehr Pflegekräfte zu gewinnen.
Lesen Sie auch:
Verordnung zu Personaluntergrenzen in der Pflege ist in Kraft
Kritik des GKV-Spitzenverbandes an Pflegepersonal-Stärkungsgesetz
Bundeskabinett beschließt mehr Stellen und Untergrenzen für Pflegepersonal in Kliniken
-
Entgelttabelle TVöD/VKA
828
-
Berechnung der Tauschtage und des Umwandlungsbetrags
751
-
Krankmeldung im öffentlichen Dienst
7111
-
Voraussetzungen und Geltendmachung der Tauschtage
695
-
Urlaubsübertragung und Urlaubsverfall im öffentlichen Dienst
6432
-
Urlaubsanspruch auch bei Erwerbsminderungsrente
397
-
Zwölftelung des Urlaubsanspruchs im öffentlichen Dienst
322
-
Probezeitkündigung im öffentlichen Dienst - das gilt es zu beachten
3152
-
Hilfsweise ordentliche Kündigung „zum nächstmöglichen Termin“
254
-
Keine Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD bei Renteneintritt
2212
-
Entgelttabelle TV-Ärzte/VKA
17.09.2026
-
Entgelttabelle TV-V
17.09.2026
-
Entgelttabelle TV-Hessen
17.09.2026
-
Entgelttabelle Pflegedienst
17.09.2026
-
Entgelttabelle TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst
17.09.2026
-
Entgelttabelle TVöD/VKA
17.09.2026
-
Entgelttabelle TVöD/Bund
17.09.2026
-
Entgelttabelle TV-L Sozial- und Erziehungsdienst
17.09.2026
-
Entgelttabelle TV-L
17.09.2026
-
Grenzen der Haftung eines Arbeitgebers nach Diskriminierung
15.09.2026