Verordnung zu Personaluntergrenzen in der Pflege in Kraft
Ab dem 1.1.2019 gelten in vier Krankenhausbereichen Personaluntergrenzen und zwar in der Intensivmedizin, Geriatrie, Kardiologie und in der Unfallchirurgie. Die Untergrenzen ergeben sich schichtbezogen aus einer maximalen Anzahl von Patienten pro Pflegekraft. Unterschieden wird dabei zwischen Tag- und Nachtschichten. Die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung ist am 5.10.2018 in Kraft getreten. Die Untergrenzen gelten jedoch erst ab dem 1.1.2019.
Personaluntergrenzen in den einzelnen Krankenhausbereichen
In den betroffenen Fachabteilungen sind folgende Untergrenzen bei den Pflegekräften einzuhalten:
- Intensivmedizin: In der Tagschicht 2,5 zu 1 und in der Nachtschicht 3,5 zu 1
- Geriatrie: In der Tagschicht 10 zu 1 und in der Nachtschicht 20 zu 1
- Unfallchirurgie: In der Tagschicht 10 zu 1 und in der Nachtschicht 20 zu 1
- Kardiologie: In der Tagschicht 12 zu 1 und in der Nachtschicht 24 zu 1.
Die Verordnung legt darüberhinaus auch Grenzwerte für Pflegehilfskräfte fest.
Einhaltung der Untergrenzen
Den Krankenhäusern obliegt eine Mitteilungspflicht, wenn sie die Untergrenzen nicht eingehalten haben. Allerdings gibt es auch Ausnahmetatbestände bei den Untergrenzen, unter anderem bei kurzfristigen krankheitsbedingten Personalausfällen, die in ihrem Ausmaß über das übliche Maß hinausgehen.
Scheitern der Verhandlungen
Die Verordnung ist das Ergebnis gescheiterter Verhandlungen zwischen den Krankenhäusern und den Krankenkassen. Die Parteien sollten die Personaluntergrenzen für pflegesensitive Krankenhausbereiche selbst festlegen. Nachdem dies nicht erfolgte, wurden diese Grenzen nun durch eine Ersatzvornahme des Bundesgesundheitsministeriums festgelegt.
Marburger Bund fordert weitere Maßnahmen
Der Marburger Bund befürchtet, dass entweder nicht ausreichend qualifiziertes Personal eingesetzt oder Personal aus anderen Abteilungen abgezogen wird. Um solche Situationen zu vermeiden, fordert der Verband der angestellten Ärztinnen und Ärzte weitere Maßnahmen.
Lesen Sie auch:
Bundeskabinett beschließt mehr Stellen und Untergrenzen für Pflegepersonal in Kliniken
Keine Einigung zu Untergrenzen für Pflegepersonal in Krankenhäusern
-
Zweite Verhandlungsrunde zum TV-L bleibt ohne Ergebnis
9.391
-
Krankmeldung im öffentlichen Dienst
1.8631
-
Entgelttabelle TV-L
1.840
-
Urlaubsübertragung und Urlaubsverfall im öffentlichen Dienst
1.8152
-
Entgelttabelle TVöD/VKA
1.184
-
Urlaubsanspruch auch bei Erwerbsminderungsrente
1.035
-
TVöD-Tarifrunde für Kommunen und den Bund 2025: Redaktionsverhandlungen abgeschlossen
962
-
Hilfsweise ordentliche Kündigung „zum nächstmöglichen Termin“
725
-
Entgelttabelle TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst
633
-
Zwölftelung des Urlaubsanspruchs im öffentlichen Dienst
597
-
Kündigung wegen Gender-Verweigerung
12.02.2026
-
Richterbund fordert mehr Personal für Verwaltungsgerichte
04.02.2026
-
Luftsicherheitsassistentin darf nicht wegen Tragens eines Kopftuchs abgelehnt werden
03.02.2026
-
CDU-Wirtschaftsflügel will Teilzeit-Anspruch einschränken
27.01.2026
-
Regeln für einen rechtmäßigen Streik im öffentlichen Dienst
22.01.2026
-
Zweite Verhandlungsrunde zum TV-L bleibt ohne Ergebnis
19.01.2026
-
Zahlen zur Beschäftigung im öffentlichen Dienst 2026
15.01.2026
-
Wissenschaftsfreiheit: Wie viel Kritik muss ein Amtsträger aushalten?
15.01.2026
-
Wichtige Änderungen zum Jahreswechsel für Personaler im öffentlichen Dienst
07.01.2026
-
Das waren die beliebtesten Themen 2025 für Personaler im öffentlichen Dienst
30.12.2025