Müssen Klinikärzte an ambulantem Notdienst teilnehmen?
Der Mediziner hat eine sogenannte Ermächtigung, er behandelte daher neben seiner Tätigkeit in der Klinik auch an ihn überwiesene Patienten. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Hessen verpflichtet ermächtigte Klinikärzte seit 2013 zu ambulanten Notdiensten.
KV: gleiche Rechte und Pflichten für ermächtigte Ärzte
Der Anwalt des Urologen argumentierte, Krankenhausärzte dürften nicht herangezogen werden, um Mängel in der vertragsärztlichen Versorgung zu kompensieren. Die Mediziner arbeiteten bereits Vollzeit in den Kliniken. Die Vertreter der KV erklärten, dass ermächtigte Ärzte zu KV-Mitgliedern werden. Die Ermächtigung ähnele der Kassenzulassung der Vertragsärzte. Daraus erwüchsen die gleichen Rechte und Pflichten.
BSG urteilt gegen die Auffassung der KV
Eine Ermächtigung «drückt grundsätzlich einen anderen Grad der Einbindung in die vertragsärztliche Versorgung aus», urteilte dagegen das Bundessozialgericht. So dürfe der Urologe lediglich 135 Fälle pro Quartal und nur nach Überweisung von niedergelassenen Ärzten behandeln. Er habe dadurch ein Zehntel des Umsatzes eines Vertragsarztes, solle aber ein Viertel der für Vertragsärzte üblichen Notdienste machen.
Klinikärzte müssen nicht an ambulantem Notdienst teilnehmen
Mit Blick auf die Arztbereitschaft an den bevorstehenden Feiertagen stellte das Gericht die Bestandskraft bestehender Notdienstpläne nicht infrage. Die KV müsse das Urteil aber bei künftigen Planungen berücksichtigen.
Hinweis: BSG, Urteil v. 12.12.2018, B 6 KA 50/17 R
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