Arbeitszeitgesetz: Kontrolle der Arbeitszeiten in Krankenhäusern

Die tatsächliche Wochenarbeitszeit beträgt bei mehr als der Hälfte der Ärzte und Ärztinnen in Krankenhäusern über 49 Stunden. Der Marburger Bund fordert erneut dazu auf, dort verstärkt ein Auge auf die Arbeitszeiten zu richten. Viele Ärzte sprechen sich für anlasslose Kontrollen aus.

Erneut plädiert der Marburger Bund für eine regelmäßige Überprüfung der Arbeitszeiten in Krankenhäusern. Die Länder sollen die jeweils zuständige Gewerbeaufsicht anweisen, vermehrt Kontrollen durchzuführen und Verstöße nach dem Arbeitszeitgesetz zu ahnden.

Zulässiges Maß ist überschritten

Die tatsächliche Wochenarbeitszeit bei mehr als 60 Prozent der Ärztinnen und Ärzte in den Krankenhäusern beträgt im Durchschnitt über 49 Stunden. Laut einer Umfrage des MB-Landesverbands Baden-Württemberg sprechen sich 85 Prozent der befragten Ärztinnen und Ärzte für anlasslose Kontrollen aus. Die Arbeitsbelastung steige laut Marburger Bund von Jahr zu Jahr.

Marburger Bund