Kontrolle der Arbeitszeiten in Krankenhäusern

Erneut plädiert der Marburger Bund für eine regelmäßige Überprüfung der Arbeitszeiten in Krankenhäusern. Die Länder sollen die jeweils zuständige Gewerbeaufsicht anweisen, vermehrt Kontrollen durchzuführen und Verstöße nach dem Arbeitszeitgesetz zu ahnden.
Zulässiges Maß ist überschritten
Die tatsächliche Wochenarbeitszeit bei mehr als 60 Prozent der Ärztinnen und Ärzte in den Krankenhäusern beträgt im Durchschnitt über 49 Stunden. Laut einer Umfrage des MB-Landesverbands Baden-Württemberg sprechen sich 85 Prozent der befragten Ärztinnen und Ärzte für anlasslose Kontrollen aus. Die Arbeitsbelastung steige laut Marburger Bund von Jahr zu Jahr.
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Entgelttabelle TV-L
4.351
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Entgelttabelle TVöD/VKA
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Krankmeldung im öffentlichen Dienst
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