Mehr Überwachung der Arbeitszeit in Krankenhäusern gefordert

Höchstarbeitszeitgrenzen und Mindest-Ruhezeiten werden nicht aufgeweicht. Der Marburger Bund weist die Forderung der Arbeitgeberverbände zurück. Dabei stützt sich der Vorsitzende Rudolf Henke auf die arbeitswissenschaftlichen Empfehlungen. Der Schutz der angestellten Ärztinnen und Ärzte sowie anderer Arbeitnehmer im Gesundheitswesen darf nicht verringert werden.
Gewerbeaufsicht soll Arbeitszeit-Verstöße ahnden
Bisher ist eine wirksame staatliche Kontrolle der Arbeitszeiten in Kliniken faktisch nicht vorhanden, so der MB-Vorsitzende. Es sei eine effektivere Überwachung notwendig. So soll den Arbeitnehmerkoalitionen ein Interventionsrecht zukommen, um staatliche Stellen formell über systematische Verstöße gegen gesetzliche Arbeitsbedingungen in Kenntnis setzen zu können. Der Verband fordert die Aufsichtsbehörden auf, die Arbeitszeiten im Krankenhaus als Jahres-Schwerpunktthema aufzusetzen. Überprüft werden soll auch, ob die vorgeschriebenen physischen und psychischen Gefährdungsbeurteilungen tatsächlich erfolgen.
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